des Saale-Orla-Kreises
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8 AMTLICHER TEIL<br />
Kreistag<br />
Beschlüsse der 5. Sitzung<br />
<strong>des</strong> Kreistages am 22. März 201<br />
Beschl.-Nr./Inhalt:<br />
63-5/2010<br />
Der Kreistag <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> genehmigt die Niederschrift über<br />
die 4. Sitzung <strong>des</strong> Kreistages am 22.02.2010 (öffentlicher Teil).<br />
64-5/2010<br />
„Der Kreistag <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> beschließt die Haushaltssatzung<br />
<strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> für das Haushaltsjahr 2010 in der als Anlage 1<br />
der Niederschrift beigefügten Fassung.<br />
Danach beträgt das Haushaltsvolumen<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
87.105.300 EUR<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
13.054.450 EUR.<br />
In den Haushaltsplanentwurf, einschließlich seiner Anlagen, der am 01.<br />
Februar 2010 den Mitgliedern <strong>des</strong> Kreistages übergeben wurde, sind<br />
die Änderungen laut<br />
Anlage 2 zur VL KT/033/2010<br />
Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt <strong>des</strong> Haushaltsplanentwurfes<br />
2010<br />
Anlage 3 zur VL KT/033/2010<br />
Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt <strong>des</strong> Haushaltsplanentwurfes<br />
2010<br />
Anlage 4 zur VL KT/033/2010<br />
Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt<br />
„Gesamtbedarf“ und „Bisher bereitgestellt“<br />
einzuarbeiten und der Vorbericht ist entsprechend anzupassen.“<br />
65-5/2010<br />
„Der Kreistag <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> beschließt den Finanzplan für die<br />
Jahre 2009 bis 2013 gemäß der als Anlage 1 der Beschlussvorlage<br />
KT/035/2010 beigefügten Fassung.“<br />
66-5/2010<br />
„Der Kreistag <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> genehmigt die Niederschrift über<br />
die 4. Sitzung <strong>des</strong> Kreistages am 22.02.2010 (nichtöffentlicher Teil).“<br />
67-5/2010<br />
„Der Kreistag <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> beauftragt den Landrat mit dem<br />
Verkauf <strong>des</strong> mit einer Mehrzahl von baulichen Anlagen bebauten<br />
Grundstückes in der Gemarkung Ranis, Flur 4, Flurst.-Nr. 168/3.“<br />
Gewässerunterhaltungsverband<br />
„<strong>Orla</strong>senke“<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung<br />
<strong>des</strong> Gewässerunterhaltungsverban<strong>des</strong><br />
„<strong>Orla</strong>senke“ für das Haushaltsjahr 2010<br />
Haushaltssatzung <strong>des</strong> Gewässerunterhaltungsverban<strong>des</strong><br />
„<strong>Orla</strong>senke“ <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis<br />
für das Haushaltsjahr 2010<br />
Auf der Grundlage der §§ 36 Abs. 1 und 37 <strong>des</strong> Gesetzes über die kommunale<br />
Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, Nr. 8, S. 290) erlässt der<br />
Gewässerunterhaltungsverband „<strong>Orla</strong>senke“ folgende Haushaltssatzung:<br />
§1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010<br />
wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 68.450,00 €<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.316.050,00 €<br />
ab.<br />
§2<br />
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden<br />
nicht veranschlagt.<br />
§3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht<br />
festgesetzt.<br />
§4<br />
Der Umlagebedarf <strong>des</strong> Gewässerunterhaltungsverban<strong>des</strong> „<strong>Orla</strong>senke“<br />
beträgt 68.450,00 Euro. Dafür wird von den Verbandsmitgliedern eine<br />
Umlage lt. Satzung erhoben.<br />
§5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden<br />
dürfen, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.<br />
§6<br />
Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer<br />
50-718 in allen Gliederungen. Gemäß Paragraph 18 Abs. 3<br />
ThürGemHV sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht<br />
mit für deckungsfähig erklärt. DR 1<br />
§7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.<br />
Oppurg, den<br />
Gewässerunterhaltungsverband „<strong>Orla</strong>senke“<br />
Timmler<br />
Verbandsvorsitzende<br />
II. Beschluss und Genehmigung<br />
(Siegel)<br />
1. Die vorstehende Haushaltssatzung 2010 wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gegeben. Mit Beschluss Nr. 50/2010 vom 08.03.2010 hat<br />
die Verbandsversammlung <strong>des</strong> Gewässerunterhaltungsverban<strong>des</strong><br />
„<strong>Orla</strong>senke“ die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen<br />
beschlossen.<br />
2. Das Landratsamt <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis, Rechtsaufsichtsbehörde, hat<br />
mit Schreiben vom 10.03.2010 den Eingang bestätigt und gestattet,<br />
die Haushaltssatzung 2010 vor Ablauf eines Monats nach Erhalt<br />
der Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde, bekannt zu<br />
machen.<br />
III. Auslegungshinweis<br />
Der Haushaltsplan liegt vom 12.04. - 23.04.2010 während der öffentlichen<br />
Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Oppurg, Hauptstraße 6,<br />
07381 Oppurg zur Einsichtnahme aus.<br />
Oppurg, den 12.03.2010<br />
gez. Timmler<br />
Verbandsvorsitzende<br />
Fachdienst Umwelt /<br />
Untere Immissionsschutzbehörde<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
<strong>des</strong> Landratsamtes <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis, Fachdienst<br />
Umwelt / Untere Immissionsschutzbehörde<br />
Die Docter Optics GmbH in 07806 Neustadt an der <strong>Orla</strong>, Mittelweg 29,<br />
beantragt eine Genehmigung nach § 4 Bun<strong>des</strong>- Immissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer elektrisch<br />
beheizten Glasschmelzwanne mit einer Leistung von 1,5 t/d am Produktionsstandort<br />
in 07806 Neustadt an der <strong>Orla</strong>, Mittelweg 29,<br />
(Gemarkung Molbitz, Flur 3, Flurstück 499/1 und 220/47<br />
Hierbei sind insbesondere vorgesehen:<br />
1. Die Errichtung und die Betrieb einer elektrisch beheizten Glasschmelzwanne<br />
mit einer Leistung von 1,5 t/d<br />
2. die Errichtung und Betrieb von Nebeneinrichtungen wie Zwischenlager,<br />
Einlegmaschine und Absauganlage mit 4000 cbm/h