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des Saale-Orla-Kreises

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8 AMTLICHER TEIL<br />

Kreistag<br />

Beschlüsse der 5. Sitzung<br />

<strong>des</strong> Kreistages am 22. März 201<br />

Beschl.-Nr./Inhalt:<br />

63-5/2010<br />

Der Kreistag <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> genehmigt die Niederschrift über<br />

die 4. Sitzung <strong>des</strong> Kreistages am 22.02.2010 (öffentlicher Teil).<br />

64-5/2010<br />

„Der Kreistag <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> beschließt die Haushaltssatzung<br />

<strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> für das Haushaltsjahr 2010 in der als Anlage 1<br />

der Niederschrift beigefügten Fassung.<br />

Danach beträgt das Haushaltsvolumen<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

87.105.300 EUR<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

13.054.450 EUR.<br />

In den Haushaltsplanentwurf, einschließlich seiner Anlagen, der am 01.<br />

Februar 2010 den Mitgliedern <strong>des</strong> Kreistages übergeben wurde, sind<br />

die Änderungen laut<br />

Anlage 2 zur VL KT/033/2010<br />

Veränderungsnachweis Verwaltungshaushalt <strong>des</strong> Haushaltsplanentwurfes<br />

2010<br />

Anlage 3 zur VL KT/033/2010<br />

Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt <strong>des</strong> Haushaltsplanentwurfes<br />

2010<br />

Anlage 4 zur VL KT/033/2010<br />

Veränderungsnachweis Vermögenshaushalt<br />

„Gesamtbedarf“ und „Bisher bereitgestellt“<br />

einzuarbeiten und der Vorbericht ist entsprechend anzupassen.“<br />

65-5/2010<br />

„Der Kreistag <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> beschließt den Finanzplan für die<br />

Jahre 2009 bis 2013 gemäß der als Anlage 1 der Beschlussvorlage<br />

KT/035/2010 beigefügten Fassung.“<br />

66-5/2010<br />

„Der Kreistag <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> genehmigt die Niederschrift über<br />

die 4. Sitzung <strong>des</strong> Kreistages am 22.02.2010 (nichtöffentlicher Teil).“<br />

67-5/2010<br />

„Der Kreistag <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-<strong>Kreises</strong> beauftragt den Landrat mit dem<br />

Verkauf <strong>des</strong> mit einer Mehrzahl von baulichen Anlagen bebauten<br />

Grundstückes in der Gemarkung Ranis, Flur 4, Flurst.-Nr. 168/3.“<br />

Gewässerunterhaltungsverband<br />

„<strong>Orla</strong>senke“<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung<br />

<strong>des</strong> Gewässerunterhaltungsverban<strong>des</strong><br />

„<strong>Orla</strong>senke“ für das Haushaltsjahr 2010<br />

Haushaltssatzung <strong>des</strong> Gewässerunterhaltungsverban<strong>des</strong><br />

„<strong>Orla</strong>senke“ <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis<br />

für das Haushaltsjahr 2010<br />

Auf der Grundlage der §§ 36 Abs. 1 und 37 <strong>des</strong> Gesetzes über die kommunale<br />

Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, Nr. 8, S. 290) erlässt der<br />

Gewässerunterhaltungsverband „<strong>Orla</strong>senke“ folgende Haushaltssatzung:<br />

§1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010<br />

wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 68.450,00 €<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.316.050,00 €<br />

ab.<br />

§2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden<br />

nicht veranschlagt.<br />

§3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht<br />

festgesetzt.<br />

§4<br />

Der Umlagebedarf <strong>des</strong> Gewässerunterhaltungsverban<strong>des</strong> „<strong>Orla</strong>senke“<br />

beträgt 68.450,00 Euro. Dafür wird von den Verbandsmitgliedern eine<br />

Umlage lt. Satzung erhoben.<br />

§5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden<br />

dürfen, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.<br />

§6<br />

Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer<br />

50-718 in allen Gliederungen. Gemäß Paragraph 18 Abs. 3<br />

ThürGemHV sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht<br />

mit für deckungsfähig erklärt. DR 1<br />

§7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.<br />

Oppurg, den<br />

Gewässerunterhaltungsverband „<strong>Orla</strong>senke“<br />

Timmler<br />

Verbandsvorsitzende<br />

II. Beschluss und Genehmigung<br />

(Siegel)<br />

1. Die vorstehende Haushaltssatzung 2010 wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gegeben. Mit Beschluss Nr. 50/2010 vom 08.03.2010 hat<br />

die Verbandsversammlung <strong>des</strong> Gewässerunterhaltungsverban<strong>des</strong><br />

„<strong>Orla</strong>senke“ die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen<br />

beschlossen.<br />

2. Das Landratsamt <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis, Rechtsaufsichtsbehörde, hat<br />

mit Schreiben vom 10.03.2010 den Eingang bestätigt und gestattet,<br />

die Haushaltssatzung 2010 vor Ablauf eines Monats nach Erhalt<br />

der Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde, bekannt zu<br />

machen.<br />

III. Auslegungshinweis<br />

Der Haushaltsplan liegt vom 12.04. - 23.04.2010 während der öffentlichen<br />

Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Oppurg, Hauptstraße 6,<br />

07381 Oppurg zur Einsichtnahme aus.<br />

Oppurg, den 12.03.2010<br />

gez. Timmler<br />

Verbandsvorsitzende<br />

Fachdienst Umwelt /<br />

Untere Immissionsschutzbehörde<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>des</strong> Landratsamtes <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis, Fachdienst<br />

Umwelt / Untere Immissionsschutzbehörde<br />

Die Docter Optics GmbH in 07806 Neustadt an der <strong>Orla</strong>, Mittelweg 29,<br />

beantragt eine Genehmigung nach § 4 Bun<strong>des</strong>- Immissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer elektrisch<br />

beheizten Glasschmelzwanne mit einer Leistung von 1,5 t/d am Produktionsstandort<br />

in 07806 Neustadt an der <strong>Orla</strong>, Mittelweg 29,<br />

(Gemarkung Molbitz, Flur 3, Flurstück 499/1 und 220/47<br />

Hierbei sind insbesondere vorgesehen:<br />

1. Die Errichtung und die Betrieb einer elektrisch beheizten Glasschmelzwanne<br />

mit einer Leistung von 1,5 t/d<br />

2. die Errichtung und Betrieb von Nebeneinrichtungen wie Zwischenlager,<br />

Einlegmaschine und Absauganlage mit 4000 cbm/h

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