des Saale-Orla-Kreises
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AMTLICHER TEIL<br />
9<br />
3. die Errichtung und der Betrieb eines Abgaskamins mit einer Höhe<br />
von20m<br />
Bei der beantragten neu zu errichtenden Anlage handelt es sich um ein<br />
Vorhaben, das in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG - Neufassung vom 24.02.2010; BGBl. I Nr. 7<br />
vom 26.02.2010) unter der Nummer 2.5.3 Spalte 2 genannt ist.<br />
Gemäß § 3 a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob nach<br />
den §§ 3 b bis 3 f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung<br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />
Gemäß §3aSatz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:<br />
Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung <strong>des</strong> Einzelfalls, unter Berücksichtigung<br />
der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG, wird gemäß § 3 c<br />
UVPG festgestellt, dass das geplante Vorhaben auf dem vorgesehenen<br />
Standort keine Beeinträchtigung eines geschützten Gebietes im Sinne<br />
der Nummer 2 der Anlage 2 zum UVPG zur Folge haben kann und<br />
durch das Vorhaben auch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen<br />
auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind.<br />
Somit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3 a<br />
UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.<br />
Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen<br />
<strong>des</strong> Umweltinformationsgesetzes (UIG) in der Neufassung der<br />
Bekanntmachung vom 23.08.2001 (BGBl. I S. 2218) im Landratsamt<br />
<strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis, Fachdienst Umwelt, Oschitzer Straße 4, 07907<br />
Schleiz, zugänglich.<br />
Schleiz, im April 2010<br />
Frank Roßner<br />
Landrat<br />
Fachdienst Wasserwirtschaft/untere Wasserbehörde<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
<strong>des</strong> Fachdienst Wasserwirtschaft/untere Wasserbehörde<br />
Beantragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit<br />
Die Thüringer Fernwasserversorgung, vertreten durch die Geschäftsführer der Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 37 in 99097<br />
Erfurt - Herr Rauch - beantragt zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten <strong>des</strong><br />
antragstellenden Unternehmens für die Fernwasserleitung und das Fernwirkkabel mit den dazugehörenden Bauwerken und Anlagen in den in der<br />
Anlage 1 genannten Grundstücken und Gemarkungen gemäß § 9 Abs. 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG), in Verbindung mit § 1 der Verordnung<br />
zur Durchführung <strong>des</strong> Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet <strong>des</strong> Sachenrechts (SachenR-DV), zu<br />
bescheinigen.<br />
Hierbei sind nachfolgende Grundstücke betroffen:<br />
Anlage 1<br />
zum Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
Antragsteller:<br />
Amtsgericht:<br />
Grundbuchamt:<br />
Thüringer Fernwasserversorgung,<br />
Haarbergstraße 37 in 99097 Erfurt<br />
Pößneck<br />
Pößneck