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des Saale-Orla-Kreises

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AMTLICHER TEIL<br />

9<br />

3. die Errichtung und der Betrieb eines Abgaskamins mit einer Höhe<br />

von20m<br />

Bei der beantragten neu zu errichtenden Anlage handelt es sich um ein<br />

Vorhaben, das in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG - Neufassung vom 24.02.2010; BGBl. I Nr. 7<br />

vom 26.02.2010) unter der Nummer 2.5.3 Spalte 2 genannt ist.<br />

Gemäß § 3 a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob nach<br />

den §§ 3 b bis 3 f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />

Gemäß §3aSatz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:<br />

Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung <strong>des</strong> Einzelfalls, unter Berücksichtigung<br />

der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG, wird gemäß § 3 c<br />

UVPG festgestellt, dass das geplante Vorhaben auf dem vorgesehenen<br />

Standort keine Beeinträchtigung eines geschützten Gebietes im Sinne<br />

der Nummer 2 der Anlage 2 zum UVPG zur Folge haben kann und<br />

durch das Vorhaben auch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen<br />

auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind.<br />

Somit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3 a<br />

UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.<br />

Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen<br />

<strong>des</strong> Umweltinformationsgesetzes (UIG) in der Neufassung der<br />

Bekanntmachung vom 23.08.2001 (BGBl. I S. 2218) im Landratsamt<br />

<strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis, Fachdienst Umwelt, Oschitzer Straße 4, 07907<br />

Schleiz, zugänglich.<br />

Schleiz, im April 2010<br />

Frank Roßner<br />

Landrat<br />

Fachdienst Wasserwirtschaft/untere Wasserbehörde<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>des</strong> Fachdienst Wasserwirtschaft/untere Wasserbehörde<br />

Beantragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit<br />

Die Thüringer Fernwasserversorgung, vertreten durch die Geschäftsführer der Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 37 in 99097<br />

Erfurt - Herr Rauch - beantragt zu Lasten verschiedener Grundstücke das Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten <strong>des</strong><br />

antragstellenden Unternehmens für die Fernwasserleitung und das Fernwirkkabel mit den dazugehörenden Bauwerken und Anlagen in den in der<br />

Anlage 1 genannten Grundstücken und Gemarkungen gemäß § 9 Abs. 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG), in Verbindung mit § 1 der Verordnung<br />

zur Durchführung <strong>des</strong> Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet <strong>des</strong> Sachenrechts (SachenR-DV), zu<br />

bescheinigen.<br />

Hierbei sind nachfolgende Grundstücke betroffen:<br />

Anlage 1<br />

zum Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

Antragsteller:<br />

Amtsgericht:<br />

Grundbuchamt:<br />

Thüringer Fernwasserversorgung,<br />

Haarbergstraße 37 in 99097 Erfurt<br />

Pößneck<br />

Pößneck

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