Der Aufstand - Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland
Der Aufstand - Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland
Der Aufstand - Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Der</strong> <strong>Aufstand</strong><br />
Vorfall des Briefes und seines Trägers von Anfang bis Ende eine<br />
Vortäuschung war. Jemand von den Rebellen hat einen Brief gefälscht<br />
– vieles deutet auf Abdullah bin Saba hin – und ihn einem<br />
Mann gegeben, der diesen an einer Karawane vorbeitrug. Auf einer<br />
belebten Strecke gab es überhaupt keinen Anlass dafür, einen<br />
vorbei ziehenden Reiter festzunehmen und der Verfasser dieses<br />
Briefes versuchte eben, diesen Zwischenfall soweit wie möglich<br />
von einer fremden Person hervorrufen zu lassen. Deshalb gab er<br />
dem Boten die Anordnung, die Karawane auf solch eine Weise<br />
zu begleiten, wodurch er bei ihnen einen Verdacht hegen ließ.<br />
Wenn sie ihn dann ausfragen, um sich von jenem Verdacht zu<br />
befreien, dann soll er solche Aussagen machen, wodurch sich<br />
ihr Verdacht verfestigt. Somit werden die Menschen letztendlich<br />
dazu veranlasst, ihn zu durchsuchen und bei der Entdeckung<br />
des Briefes zu der festen Überzeugung gelangen, dass Hadhrat<br />
Uthman ra sie getäuscht hat.<br />
<strong>Der</strong> Inhalt des Briefes deutet auch darauf hin, dass er gefälscht<br />
wurde und nicht von einem wohlvertrauten <strong>Muslim</strong> stammen<br />
kann: Einigen Überlieferungen zufolge stand darin geschrieben,<br />
der Bart bestimmter Personen solle abrasiert werden, während<br />
der Islam dies doch verbietet. Unter einer islamischen Herrschaft<br />
konnte nur die Strafe verhängt werden, die auch auf die islamischen<br />
Lehre gründet. Es war absolut nicht gestattet, jemanden<br />
dazu zu zwingen, als Bestrafung Schweinefleisch zu verzehren,<br />
Alkohol zu trinken oder ihm den Bart abzurasieren. Dies war<br />
nicht erlaubt. Strafen wie etwa die Todesstrafe, körperliche<br />
Züchtigung, Bußgeld oder Landesverweisung in Form von Verbannung<br />
oder Gefangenschaft sind bewiesen. Außer diesen Formen<br />
lässt sich keine andere Strafe im Islam beweisen. Ebenso haben<br />
weder die islamischen Gelehrten eine solche Form der Strafe<br />
114