22.11.2013 Aufrufe

Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten

Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten

Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

62<br />

Eine wider den Willen eines oder der beiden Betroffenen geschlossene Ehe fällt nicht unter<br />

den Schutz <strong>von</strong> Artikel 8 EMRK: Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht deshalb nicht.<br />

Bei allfälligen Massnahmen im Bereich des Ausländerrechts ist darauf zu achten, dass der<br />

Anspruch auf Familiennachzug <strong>von</strong> ohne Zwang verheirateten Paaren gewährleistet bleibt.<br />

6.2.2 Verfassungsrecht<br />

Das Recht auf Ehe, das in Artikel 14 BV verankert ist, schützt die Freiheit der Personen im<br />

heiratsfähigen Alter, eine Ehe einzugehen. In seiner negativen Komponente umfasst es auch<br />

das Recht, sich nicht zu verheiraten. Im vorliegenden Fall lässt sich aus Artikel 14 BV keine<br />

Pflicht für den Gesetzgeber ableiten, eine weiter gehende Regelung zur Bekämpfung <strong>von</strong><br />

<strong>Zwangsheiraten</strong> als jene zu erlassen, die im geltenden Recht bereits vorgesehen ist (Art. 107<br />

Ziff. 4 ZGB <strong>und</strong> Art. 181 StGB).<br />

Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es unerheblich, wer die Brautleute miteinander bekannt<br />

gemacht hat <strong>und</strong> zu welchem Zweck die Ehe geschlossen wird. Somit stehen arrangierte<br />

<strong>Heiraten</strong> unter dem Schutz <strong>von</strong> Artikel 14 BV. Falls zivil- oder strafrechtliche Bestimmungen<br />

zur Bekämpfung <strong>von</strong> <strong>arrangierten</strong> <strong>Heiraten</strong> eingeführt würden, müssten sie den Erfordernissen<br />

<strong>von</strong> Artikel 36 BV entsprechen, sofern <strong>und</strong> soweit sie das verfassungsmässig garantierte<br />

Recht auf Ehe beeinträchtigen.<br />

6.2.3 Strafrecht<br />

Das schweizerische Strafgesetzbuch enthält keine Bestimmung, die erzwungene <strong>und</strong><br />

arrangierte <strong>Heiraten</strong> ausdrücklich unter Strafe stellt. Erzwungene <strong>Heiraten</strong> werden jedoch<br />

bereits nach geltendem Recht durch den Tatbestand der Nötigung (Art. 181 StGB) erfasst, <strong>von</strong><br />

Amtes wegen verfolgt <strong>und</strong> mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei<br />

<strong>arrangierten</strong> <strong>Heiraten</strong> besteht kein Strafbedürfnis.<br />

Im Zusammenhang mit einer erzwungenen Heirat ist <strong>von</strong> Seiten verschiedener Akteure neben<br />

dem Nötigungstatbestand die Erfüllung weiterer Straftatbestände denkbar, wie etwa schwere<br />

Körperverletzung (Art. 122 StGB), einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Tätlichkeiten<br />

(Art. 126 StGB), Drohung (Art. 180 StGB), Freiheitsberaubung <strong>und</strong> Entführung (Art. 183<br />

StGB), Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB), Sexuelle Nötigung (Art. 189<br />

StGB), Vergewaltigung (Art. 190 StGB), Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht<br />

(Art. 219 StGB) sowie Entziehen <strong>von</strong> Unmündigen (Art. 220 StGB). Mit Ausnahme der<br />

einfachen Körperverletzung 177 , der Tätlichkeiten, der Drohung <strong>und</strong> des Entziehens <strong>von</strong><br />

Unmündigen handelt es sich dabei um Straftaten, die <strong>von</strong> Amtes wegen verfolgt werden<br />

(Offizialdelikte).<br />

6.2.4 Privatrecht<br />

Die Ehe kommt durch den Austausch des „Jaworts“ vor der Zivilstandsbeamtin oder dem<br />

Zivilstandsbeamten zustande. Die Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen ist<br />

konstitutiv. Der Wille, die Ehe einzugehen, muss frei sein, <strong>und</strong> darf nicht wegen Irrtum,<br />

Täuschung oder Drohungen mit Mängeln behaftet sein. Ist einer der Verlobten –<br />

177 Qualifizierte Fälle der einfachen Körperverletzung (Art. 123 Abs. 2 StGB) werden ebenfalls <strong>von</strong> Amtes<br />

wegen verfolgt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!