Stellungnahme des vzbv zu einem neuen Rechts- rahmen für den ...
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<strong>zu</strong>gsrecht bei VISA oder Mastercard, aber sie beschäftigen Inkassostellen, die<br />
ihrerseits ein solches Recht haben, weil sie unverdächtig sind.<br />
Grundsätzlich hat je<strong>des</strong> Restaurant und jeder La<strong>den</strong> alle Daten, um solche Bestellungen<br />
<strong>zu</strong> machen. Der Betrug in diesem Bereich ist immens. VISA hatte einmal<br />
ein 70 Mio. Dollar Programm allein <strong>zu</strong>r Erforschung, wie man dies eindämmen<br />
kann, aufgelegt. Über 70% <strong>des</strong> Kreditkartenbetruges geschieht nämlich von<br />
der Seite der Warenanbieter und nicht von kriminellen Dritten. Der Verbraucher<br />
wird dann regelmäßig mit sog. No-Jobs abgewimmelt, an ihm nicht bekannte Abbucher<br />
verwiesen oder mit peinlichen Leistungen konfrontiert, bei <strong>den</strong>en er Probleme<br />
hat, sie <strong>zu</strong> reklamieren. Außerdem ist die Strategie der Kleinstbeträge, die<br />
man leicht auf der Abrechnung übersieht, besonders beliebt. Genau dieses<br />
Problem belastet <strong>den</strong> e-Commerce am meisten.<br />
Wichtig ist <strong>für</strong> Verbraucher aber auch das Problem <strong>des</strong> fehlen<strong>den</strong> Einwendungsdurchgriffs<br />
wegen Nicht-Lieferung, Falschlieferung oder mangelhafter Lieferung.<br />
Daher sind alle Probleme gemeinsam an<strong>zu</strong>gehen.<br />
Wie kann man dieses Problem effektiv regeln?<br />
Die eigentlich wirksamste Verbraucherforderung wäre es, diese Art der Zahlung<br />
durch Angabe der Kartennummer <strong>für</strong> zivilrechtlich wirkungslos <strong>zu</strong> erklären und<br />
von VISA und Master <strong>zu</strong> verlangen, dass sie die Kontobelastung nur durchführen,<br />
wenn der Begünstigte nachweist, dass er vom Berechtigten beauftragt wurde.<br />
Das würde bedeuten, dass entweder nur noch mit PIN auf dem Internet die Kreditkarte<br />
benutzt wer<strong>den</strong> kann, oder der unterschriebene Streifen vorgelegt wer<strong>den</strong><br />
muss. Diese Forderung würde allerdings <strong>den</strong> e-Commerce <strong>zu</strong>m Erliegen<br />
bringen.<br />
Lässt man dagegen Zahlungen ohne Legitimation <strong>zu</strong>, so muss man alle Fälle<br />
letztlich gleich behandeln, die auf unberechtigten Forderungen von Gläubigern<br />
beruhen: einerseits weil der Verbraucher die Zahlung gar nicht legitimiert hat<br />
(Missbrauchsfälle), andererseits, weil er wegen Nichtlieferung keine Zahlungsverpflichtung<br />
auf Grund eines Zurückbehaltungsrechtes hat und drittens, weil er<br />
wegen mangelhafter Lieferung aufrechenbare Gegenansprüche oder Zurückbehaltungsrechte<br />
hat.<br />
Rechtlich muss die Begründung da<strong>für</strong>, dass man seine Kreditkartenabbuchung<br />
vom Konto oder die Belastung <strong>des</strong> Kreditkartenkontos rückgängig machen möch-