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Stellungnahme des vzbv zu einem neuen Rechts- rahmen für den ...

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- 6 -<br />

Zahlungsdienstleistung; gegebenenfalls eine Beschreibung<br />

der Maßnahmen, die der<br />

Zahlungsdienstleistungsnutzer vernünftigerweise<br />

ergreifen sollte, um eine sichere Verwahrung<br />

eines verwendeten Zahlungsinstruments und der<br />

Mittel (z. B. Geheimnummer (PIN) oder ein<br />

anderer Code), die die Verwendung <strong>des</strong> Instruments<br />

ermöglichen, <strong>zu</strong> gewährleisten;<br />

und der Mittel (z. B. Geheimnummer (PIN)<br />

oder ein<br />

anderer Code), die die Verwendung <strong>des</strong><br />

Instruments ermöglichen, <strong>zu</strong> gewährleisten<br />

sollten vom Zahlungsdienstleistungsanbieter<br />

immer angegeben wer<strong>den</strong> müssen.<br />

(c) gegebenenfalls Angaben <strong>zu</strong>m Zeitraum, innerhalb<br />

<strong>des</strong>sen das Zahlungskonto <strong>des</strong><br />

Zahlungsdienstleistungsnutzers belastet oder<br />

kreditiert wird, einschließlich der Abwicklungszeit<br />

und <strong>des</strong> Wertstellungsdatums, bzw. - falls der<br />

Zahlungsdienstleistungsnutzer kein Zahlungskonto<br />

bei dem Zahlungsdienstleistungsanbieter hat - der<br />

Zeitraum, innerhalb <strong>des</strong>sen der<br />

Zahlungsdienstleistungsnutzer eine Rechnung<br />

erhält;<br />

(d) Angabe aller vom Zahlungsdienstleistungsnutzer<br />

<strong>zu</strong> tragen<strong>den</strong> Kosten, insbesondere - falls<br />

relevant - nähere Angaben <strong>zu</strong> <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Kosten:<br />

– die Höhe der anfänglichen und jährlichen Gebühren,<br />

– die Provisionen und Kosten, die der Zahlungsdienstleistungsnutzer<br />

<strong>für</strong> bestimmte Arten von<br />

Geschäften an <strong>den</strong> Zahlungsdienstleistungsanbieter<br />

<strong>zu</strong> entrichten hat, und deren<br />

Berechnungsweise,<br />

gegebenenfalls Zinsen und deren Berechnungsweise;<br />

(e) gegebenenfalls Angabe <strong>des</strong> Referenzkurses,<br />

der <strong>für</strong> die Umrechnung von<br />

Fremdwährungsgeschäften <strong>zu</strong>grunde gelegt wurde,<br />

einschließlich <strong>des</strong> entsprechen<strong>den</strong> Stichtags<br />

<strong>für</strong> die Festlegung dieses Wechselkurses;<br />

Zusätzlich sollte aufgenommen wer<strong>den</strong>,<br />

dass nicht aufgeführte Kosten auch nicht<br />

vom Kun<strong>den</strong> geschuldet wer<strong>den</strong>.<br />

Beim Referenzkursen sollte nur auf offiziell<br />

<strong>zu</strong>gängliche Kurse verwiesen wer<strong>den</strong> dürfen.<br />

Des weiteren ist die Fundstelle an<strong>zu</strong>geben.<br />

(f) Angabe <strong>des</strong> Zeitraums, innerhalb <strong>des</strong>sen ein<br />

Zahlungsauftrag vom<br />

Zahlungsdienstleistungsnutzer angefochten [widerrufen,<br />

<strong>zu</strong>rückgewiesen] wer<strong>den</strong> kann, sowie<br />

alle praktischen Anweisungen, um dieses Recht<br />

geltend <strong>zu</strong> machen;<br />

(g) ein Hinweis auf die Abhilfe- und Beschwerdeverfahren,<br />

die dem Zahlungsdienstleistungsnutzer<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung stehen, sowie die Art und Weise<br />

<strong>des</strong> Zugangs <strong>zu</strong> diesen Verfahren;<br />

Es sollte an<strong>zu</strong>geben sein, um welche Art<br />

von Schlichtungsstelle es sich handelt und<br />

ob diese unabhängig ist. Weiterhin sollte<br />

die Anschrift und die Telefonnummer der<br />

Schlichtungsstelle an<strong>zu</strong>geben sein.

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