Stellungnahme des vzbv zu einem neuen Rechts- rahmen für den ...
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Zahlungsdienstleistung; gegebenenfalls eine Beschreibung<br />
der Maßnahmen, die der<br />
Zahlungsdienstleistungsnutzer vernünftigerweise<br />
ergreifen sollte, um eine sichere Verwahrung<br />
eines verwendeten Zahlungsinstruments und der<br />
Mittel (z. B. Geheimnummer (PIN) oder ein<br />
anderer Code), die die Verwendung <strong>des</strong> Instruments<br />
ermöglichen, <strong>zu</strong> gewährleisten;<br />
und der Mittel (z. B. Geheimnummer (PIN)<br />
oder ein<br />
anderer Code), die die Verwendung <strong>des</strong><br />
Instruments ermöglichen, <strong>zu</strong> gewährleisten<br />
sollten vom Zahlungsdienstleistungsanbieter<br />
immer angegeben wer<strong>den</strong> müssen.<br />
(c) gegebenenfalls Angaben <strong>zu</strong>m Zeitraum, innerhalb<br />
<strong>des</strong>sen das Zahlungskonto <strong>des</strong><br />
Zahlungsdienstleistungsnutzers belastet oder<br />
kreditiert wird, einschließlich der Abwicklungszeit<br />
und <strong>des</strong> Wertstellungsdatums, bzw. - falls der<br />
Zahlungsdienstleistungsnutzer kein Zahlungskonto<br />
bei dem Zahlungsdienstleistungsanbieter hat - der<br />
Zeitraum, innerhalb <strong>des</strong>sen der<br />
Zahlungsdienstleistungsnutzer eine Rechnung<br />
erhält;<br />
(d) Angabe aller vom Zahlungsdienstleistungsnutzer<br />
<strong>zu</strong> tragen<strong>den</strong> Kosten, insbesondere - falls<br />
relevant - nähere Angaben <strong>zu</strong> <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Kosten:<br />
– die Höhe der anfänglichen und jährlichen Gebühren,<br />
– die Provisionen und Kosten, die der Zahlungsdienstleistungsnutzer<br />
<strong>für</strong> bestimmte Arten von<br />
Geschäften an <strong>den</strong> Zahlungsdienstleistungsanbieter<br />
<strong>zu</strong> entrichten hat, und deren<br />
Berechnungsweise,<br />
gegebenenfalls Zinsen und deren Berechnungsweise;<br />
(e) gegebenenfalls Angabe <strong>des</strong> Referenzkurses,<br />
der <strong>für</strong> die Umrechnung von<br />
Fremdwährungsgeschäften <strong>zu</strong>grunde gelegt wurde,<br />
einschließlich <strong>des</strong> entsprechen<strong>den</strong> Stichtags<br />
<strong>für</strong> die Festlegung dieses Wechselkurses;<br />
Zusätzlich sollte aufgenommen wer<strong>den</strong>,<br />
dass nicht aufgeführte Kosten auch nicht<br />
vom Kun<strong>den</strong> geschuldet wer<strong>den</strong>.<br />
Beim Referenzkursen sollte nur auf offiziell<br />
<strong>zu</strong>gängliche Kurse verwiesen wer<strong>den</strong> dürfen.<br />
Des weiteren ist die Fundstelle an<strong>zu</strong>geben.<br />
(f) Angabe <strong>des</strong> Zeitraums, innerhalb <strong>des</strong>sen ein<br />
Zahlungsauftrag vom<br />
Zahlungsdienstleistungsnutzer angefochten [widerrufen,<br />
<strong>zu</strong>rückgewiesen] wer<strong>den</strong> kann, sowie<br />
alle praktischen Anweisungen, um dieses Recht<br />
geltend <strong>zu</strong> machen;<br />
(g) ein Hinweis auf die Abhilfe- und Beschwerdeverfahren,<br />
die dem Zahlungsdienstleistungsnutzer<br />
<strong>zu</strong>r Verfügung stehen, sowie die Art und Weise<br />
<strong>des</strong> Zugangs <strong>zu</strong> diesen Verfahren;<br />
Es sollte an<strong>zu</strong>geben sein, um welche Art<br />
von Schlichtungsstelle es sich handelt und<br />
ob diese unabhängig ist. Weiterhin sollte<br />
die Anschrift und die Telefonnummer der<br />
Schlichtungsstelle an<strong>zu</strong>geben sein.