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Stellungnahme des vzbv zu einem neuen Rechts- rahmen für den ...

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verwendung von Kontonummern untersagt wer<strong>den</strong> oder dadurch veranlasste<br />

Fehlbuchungen ausdrücklich <strong>zu</strong> Lasten der Kreditinstitute gehen.<br />

Ein weiteres Problem ist die Haftung bei fehlgeleiteten Zahlungen. In Deutschland<br />

gibt es seit längerem <strong>den</strong> Trend der Kreditinstitute, nur noch nach <strong>den</strong> Kontonummern<br />

<strong>zu</strong> gehen und <strong>den</strong> Namen <strong>des</strong> Empfängers <strong>zu</strong> ignorieren. Doch gibt es<br />

viel mehr Fehlerquellen beim Angeben einer langen Kontonummer als bei <strong>einem</strong><br />

Namen. Hier ist EU-weit <strong>zu</strong> verhindern, dass Transaktionen in Fällen durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong>, in <strong>den</strong>en der Name <strong>des</strong> Empfängers und die Kontonummer nicht<br />

übereinstimmen. Im Gegensatz <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Kreditinstituten ist es un<strong>zu</strong>mutbar, dass<br />

sich Verbraucher mit frem<strong>den</strong> Personen z.T. noch in anderen Staaten wegen der<br />

Rücküberweisung auseinandersetzen müssen.<br />

Anhang 6:<br />

Mobilität der Kun<strong>den</strong><br />

Um der heutigen Mobilität der Verbraucher <strong>zu</strong> entsprechen, sollte gewährleistet<br />

sein, dass die Einrichtung eines <strong>neuen</strong> Kontos möglichst schnell erfolgen kann.<br />

Wartefristen bei einigen Banken von bis <strong>zu</strong> 6 Wochen sind untragbar.<br />

Des weiteren sollte die Erhebung spezieller Gebühren <strong>für</strong> die Kontokündigung<br />

untersagt wer<strong>den</strong>. Die Kündigung ist Teil <strong>des</strong> Dauerschuldverhältnisses<br />

und keine <strong>zu</strong>sätzliche Leistung, <strong>den</strong>n es ist von vornherein gewiss,<br />

dass jeder Vertrag mit einer Kündigung endet. Soweit <strong>den</strong> Unternehmen<br />

dadurch Kosten entstehen, müssen sie diese in ihren Preis einkalkulieren,<br />

wie auch die Anfangskosten (Abschluss- und Vertriebskosten).<br />

Anhang 7:<br />

Sicherheit im Zahlungsverkehr<br />

Die Schaffung rechtlicher Vorschriften <strong>für</strong> die Gewährleistung hoher allgemein<br />

anerkannter Sicherheitsstandards <strong>für</strong> Zahlungssysteme ist aus unserer Sicht unbedingt<br />

notwendig, um das Vertrauen in die Zahlungsprodukte <strong>zu</strong> steigern. Dabei

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