Stellungnahme des vzbv zu einem neuen Rechts- rahmen für den ...
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zienz als ständiges Ziel, Sicherheit als Conditio sine qua non und Kun<strong>den</strong>schutz<br />
auf hohem Niveau betreffen.<br />
Für eine Steigerung <strong>des</strong> grenzüberschreiten<strong>den</strong> Zahlungsverkehrs ist es unbedingt<br />
erforderlich, Vertrauen durch hohe Sicherheitsstandards und durch<br />
klare Haftungs- und Beweislastregelungen <strong>zu</strong> schaffen.<br />
Umfragen <strong>zu</strong>folge spielen beim bargeldlosen Zahlungsverkehr Sicherheitsaspekte<br />
immer noch die größte Rolle. Dies bestätigt das zentrale Ergebnis der Studie<br />
von Forrester Research: So halten 98 Prozent aller von Forrester befragten Online-Käufer<br />
die Sicherheit beim Online-Shopping <strong>für</strong> wichtig bzw. besonders wichtig.<br />
Daher sollten in <strong>einem</strong> einheitlichen <strong>Rechts</strong><strong>rahmen</strong> einerseits die ein<strong>zu</strong>halten<strong>den</strong><br />
Sicherheitsstandards bereits von Anfang an hoch angesetzt wer<strong>den</strong> und <strong>zu</strong>m<br />
anderen auch eindeutige Haftungsregelungen mit einer Beweislastumkehr <strong>zu</strong><br />
Lasten der Anbieter <strong>für</strong> <strong>den</strong> Fall <strong>des</strong> Missbrauchs geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />
Dies ist auch <strong>des</strong>halb sachgerecht, weil der Verbraucher keinen Einfluss auf die<br />
verwendeten Sicherheitsstandards hat. Diese liegen allein in der Sphäre <strong>des</strong> Anbieters.<br />
Bei verbraucherfreundlichen Haftungsregelungen wer<strong>den</strong> die Verbraucher<br />
auch schneller Vertrauen haben und neue Zahlungswege schneller akzeptieren..<br />
Wir begrüßen, dass neben Verbrauchern auch Einzelhändler und KMU in <strong>den</strong><br />
Anwendungsbereich <strong>des</strong> <strong>Rechts</strong><strong>rahmen</strong>s einbezogen wer<strong>den</strong> sollen (vgl. 4.4.).<br />
Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen<br />
(KMU) kaum ihre Interessen bei <strong>den</strong> Kreditinstituten durchsetzen können und<br />
auch nicht das Know-how aufbauen können (<strong>Rechts</strong>anwälte, Steuerberater etc.).<br />
Zudem geht die Entwicklung weg von Unternehmensgründungen <strong>zu</strong>m Zwecke<br />
<strong>des</strong> Aufbaus eines großen Betriebs hin <strong>zu</strong> Selbstständigen, die faktisch in arbeitnehmerähnlichen<br />
Positionen bleiben und über eine gewisse Größe nicht hinauskommen.