Stellungnahme des vzbv zu einem neuen Rechts- rahmen für den ...
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teninhaber seine PIN preisgegeben hat. Es müssen vielmehr noch andere Momente<br />
hin<strong>zu</strong>kommen, deren Vorliegen das kartenausgebende Institut <strong>zu</strong> beweisen<br />
hat.<br />
Zu dem vorgeschlagenen Text im Einzelnen:<br />
Vorgeschlagener Text<br />
Kommentar<br />
Artikel über die Pflichten der Vertragsparteien<br />
...<br />
2. Der Zahlungsdienstleistungsanbieter...<br />
(d) stellt sicher, dass dem Zahlungsdienstleistungsnutzer<br />
geeignete Mittel <strong>zu</strong> Gebote stehen,<br />
um die in Absatz 1 geforderte Meldung <strong>zu</strong> machen.<br />
Im Falle einer Fernmeldung gibt der<br />
Zahlungsdienstleistungsanbieter (oder die von<br />
letzterem genannte Einrichtung) dem<br />
Zahlungsdienstleistungsnutzer die Beweismittel<br />
<strong>für</strong> die erfolgte Meldung an die Hand.<br />
3. Behauptet der Zahlungsdienstleistungsnutzer,<br />
dass ein Geschäft nicht genehmigt wurde,<br />
hat der Zahlungsdienstleistungsanbieter nach<strong>zu</strong>weisen,<br />
dass das Geschäft genehmigt, richtig aufgezeichnet<br />
und verbucht wurde und nicht von<br />
einer technischen Panne oder anderen<br />
Mängeln betroffen war<br />
Darüber hinaus sollte er auch geeignete Mittel<br />
<strong>zu</strong>r Verfügung stellen, damit dem Kun<strong>den</strong> eine<br />
sichere Handhabe <strong>für</strong> <strong>den</strong> Umgang mit der<br />
Geheimnummer (PIN) oder mit jedem sonstigen<br />
Code <strong>des</strong> Zahlungsdienstleistungsnutzers gegeben<br />
wird.<br />
Wir begrüßen diese wichtige Beweislastumkehr.<br />
Sie ist sachgerecht, <strong>den</strong>n der Zahlungsdienstleistungsanbieter<br />
soll wie ein Produzent <strong>für</strong> die<br />
Tatsachen, die aus seiner Risikosphäre stammen<br />
(wie technisch einwandfreies Funktionieren<br />
seines Systems, richtige Aufzeichnung und<br />
Verbuchung) grundsätzlich beweispflichtig sein.