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Stellungnahme des vzbv zu einem neuen Rechts- rahmen für den ...

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Legitimierte Nut<strong>zu</strong>ng<br />

Bei legitimierter Nut<strong>zu</strong>ng hat der Verbraucher im Fernabsatz ohnehin ein Widerrufsrecht.<br />

Dies führt <strong>zu</strong>m faktischen Wegfall <strong>des</strong> Zahlungsanspruchs, weil der<br />

Verbraucher einen Rückgewährsanspruch hat. Dieser wird aber nur effektiv,<br />

wenn dieses auch der Bank entgegengehalten wer<strong>den</strong> kann. Damit ist dieser Fall<br />

dem Fall der Nichtlieferung oder mangelhaften Lieferung gleichgestellt.<br />

Diese Gegenrechte sind aber gegenüber der Bank nicht effektiv, weil man von<br />

<strong>einem</strong> einwendungsfreien abstrakten Schuldanerkenntnis bei Nut<strong>zu</strong>ng der Kreditkarte<br />

ausgeht. Um es effektiv wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong> lassen, würde man daher noch ein <strong>zu</strong>sätzliches<br />

Widerrufsrecht <strong>für</strong> seine Anweisung gegenüber der kontoführen<strong>den</strong><br />

Bank oder dem kontoführen<strong>den</strong> Kreditkartenunternehmen benötigen, das dieselben<br />

Fristen hat wie der Widerruf im Fernabsatz.<br />

Bei Rügen wegen Mängeln oder Nichtlieferung nützt dies wiederum auch nichts,<br />

weil die Fristen dort bis <strong>zu</strong> zwei Jahren sind und der Verbraucher erst spät feststellen<br />

mag, dass er solche Gegenrechte hat. Hier brauchen wir dann eine solidarische<br />

Mithaftung <strong>des</strong> Kreditkartenunternehmens mit dem Anbieter, dem sie <strong>zu</strong><br />

ihrem Geld verholfen haben. Diese solidarische Haftung ist wichtig, weil damit<br />

auch <strong>für</strong> das Konkursrisiko und das Zahlungsverweigerungsrisiko <strong>des</strong> Anbieters<br />

ein Ausgleich geschaffen wird und durch die Möglichkeit der Rückbuchungspflicht<br />

ein Druckmittel in der Hand <strong>des</strong> Verbrauchers entsteht.<br />

Ergebnis<br />

Der neue <strong>Rechts</strong><strong>rahmen</strong> sollte daher aus unserer Sicht folgen<strong>des</strong> normieren:<br />

1. Pflicht der Kreditkartenanbieter, legitimationslose Belastungen deutlich<br />

getrennt von <strong>den</strong> legitimierten Belastungen auf<strong>zu</strong>führen mit dem Hinweis,<br />

dass erstere nur wirksam wer<strong>den</strong>, wenn von einer stillschweigen<strong>den</strong> Zustimmung<br />

<strong>des</strong> Verbrauchers innerhalb einer angemessenen Frist (6 Wochen<br />

sehen die Abkommen der Kreditkartenunternehmen <strong>für</strong> die Bank<br />

vor.)<br />

2. Widerspruchsrecht gegen Belastungsbuchungen aus Internetgeschäften<br />

innerhalb von 2 Wochen<br />

3. Solidarische Haftung <strong>des</strong> Kreditkartenunternehmens <strong>für</strong> die Ansprüche<br />

gegen <strong>den</strong> Anbieter aus Schlecht- oder Nichtlieferung

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