Stellungnahme des vzbv zu einem neuen Rechts- rahmen für den ...
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Anhang 4:<br />
Wertstellungsdaten<br />
Von der Kommission vorgeschlagener Text:<br />
Artikel <strong>zu</strong>r Bestimmung <strong>des</strong> Begriffs Wertstellungsdatum<br />
"Das Wertstellungsdatum ist das Be<strong>zu</strong>gsdatum, von dem der Zahlungsdienstleistungsanbieter<br />
bei der Berechnung von Soll- oder Habenzinsen <strong>für</strong> seinen Kun<strong>den</strong><br />
ausgeht."<br />
Artikel über die Verwendung von Wertstellungsdaten<br />
„Das Wertstellungsdatum <strong>für</strong> eine Zahlungstransaktion darf sich nicht von dem Datum,<br />
an dem die Geldbewegung gemäß dem Zahlungsauftrag bei dem betreffen<strong>den</strong><br />
Zahlungsdienstleistungsanbieter erfolgt, von dem Buchungs-<br />
/Transaktionsdatum unterschei<strong>den</strong>.“<br />
Eine einheitliche Wertstellung ist aus Verbrauchersicht <strong>zu</strong> begrüßen, da nur so <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Verbraucher verlässlich erkennbar ist, wann die Zahlung ankommen soll.<br />
Auch hier genügt es nicht, auf die Selbstregulierung <strong>zu</strong> vertrauen, <strong>des</strong>halb sollten<br />
<strong>Rechts</strong>vorschriften geschaffen wer<strong>den</strong>. Die vorgeschlagenen Bestimmungen<br />
wür<strong>den</strong> <strong>den</strong> Verbraucherinteressen an einer taggenauen Wertstellung der Zahlungstransaktionen<br />
genüge tun.<br />
Anhang 5:<br />
Übertragbarkeit von Kontonummern<br />
Der Vorschlag ist auch aus unserer Sicht verzichtbar, <strong>den</strong>n <strong>zu</strong> der Kontonummer<br />
muss immer auch die neue Bankleitzahl mitgeteilt wer<strong>den</strong>, so dass der mit der<br />
Vereinheitlichung verbun<strong>den</strong>e Aufwand und der tatsächliche Nutzen in k<strong>einem</strong><br />
Verhältnis stehen.<br />
Aus Verbrauchersicht ist es hingegen ein drängenderes Problem, dass es immer<br />
wieder <strong>zu</strong>r Neuverwendung alter Kontonummern durch die Kreditinstitute kommt<br />
und dadurch Zahlungen fehlgeleitet wer<strong>den</strong>. Als erster Schritt sollte die Wieder-