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Stellungnahme des vzbv zu einem neuen Rechts- rahmen für den ...

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Kontrolle stattfindet. Die Einhaltung dieser Pflichten kann <strong>zu</strong>sätzlich auch auf<br />

nichtstaatliche Verbraucherschutzorganisationen übertragen wer<strong>den</strong>, wenn deren<br />

Kompetenz ausdrücklich geregelt ist und das Vorhan<strong>den</strong>sein der notwendigen<br />

sachlichen und personellen Mittel gewährleistet wird.<br />

Zu dem vorgeschlagenen Wortlaut der Bestimmungen:<br />

Vorgeschlagener Text<br />

1. Der Zahlungsdienstleistungsanbieter teilt dem<br />

Zahlungsdienstleistungsnutzer rechtzeitig, bevor<br />

Letzterer durch einen Zahlungsdienstleistungsvertrag<br />

oder ein<br />

Zahlungsdienstleistungsangebot gebun<strong>den</strong> ist,<br />

auf Papier oder <strong>einem</strong> anderen dauerhaften Trägermedium<br />

alle <strong>für</strong> die Zahlungsdienstleistung<br />

gelten<strong>den</strong> Vertragsbestimmungen und Bedingungen<br />

mit (nachstehend „die Bedingungen“).<br />

2. Die Bedingungen liegen schriftlich, gegebenenfalls<br />

auch in elektronischer Form, vor; sie sind<br />

leicht verständlich und in klarer, gut lesbarer Form<br />

abgefasst.<br />

3. Etwaige Änderungen der Bedingungen wer<strong>den</strong><br />

in der gleichen Weise, wie in <strong>den</strong> Absätzen 1<br />

und 2 angegeben, und min<strong>des</strong>tens einen Monat<br />

vor ihrem Wirksamwer<strong>den</strong> vorgelegt. Die<br />

geänderten Bedingungen gelten als angenommen,<br />

wenn der Zahlungsdienstleistungsnutzer<br />

<strong>den</strong><br />

Zahlungsdienstleistungsvertrag <strong>zu</strong>m Zeitpunkt<br />

<strong>des</strong> Wirksamwer<strong>den</strong>s nicht beendet hat.<br />

4. Zu <strong>den</strong> Min<strong>des</strong>tbedingungen zählen:<br />

(a) eine Beschreibung der Zahlungsdienstleistung,<br />

gegebenenfalls auch der technischen<br />

Anforderungen an die <strong>zu</strong>r Verwendung <strong>zu</strong>gelassene<br />

Kommunikationsausstattung <strong>des</strong><br />

Zahlungsdienstleistungsnutzers, sowie der Art<br />

und Weise der Nut<strong>zu</strong>ng der Zahlungsdienstleistung,<br />

einschließlich gegebenenfalls vorhan<strong>den</strong>er Finanzobergrenzen;<br />

(b) eine Darstellung der jeweiligen Pflichten und<br />

Haftung <strong>des</strong> Zahlungsdienstleistungsanbieters<br />

und <strong>des</strong> Zahlungsdienstleistungsnutzers im Zusammenhang<br />

mit der Erbringung bzw. Nut<strong>zu</strong>ng<br />

der<br />

Kommentar<br />

Unseres Erachtens ist der unbestimmte<br />

<strong>Rechts</strong>begriff „rechtzeitig“ <strong>zu</strong> präzisieren<br />

wie dies auch in Ziff.3 erfolgt ist.<br />

Dem Zahlungsdienstleistungsempfänger<br />

sollte mit der Änderung der Bedingungen<br />

auch mitgeteilt wer<strong>den</strong> müssen, dass ihm<br />

ein Kündigungsrecht <strong>zu</strong>steht.<br />

Die wesentlichen Informationen <strong>des</strong> Vertrages<br />

sollten <strong>zu</strong>sätzlich gesondert, vor<strong>zu</strong>gsweise<br />

in <strong>einem</strong> EU-weit vorgegebenen<br />

Formular geliefert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Maßnahmen, die der<br />

Zahlungsdienstleistungsnutzer vernünftigerweise<br />

ergreifen sollte, um eine sichere<br />

Verwahrung<br />

eines verwendeten Zahlungsinstruments

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