Stellungnahme des vzbv zu einem neuen Rechts- rahmen für den ...
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Kontrolle stattfindet. Die Einhaltung dieser Pflichten kann <strong>zu</strong>sätzlich auch auf<br />
nichtstaatliche Verbraucherschutzorganisationen übertragen wer<strong>den</strong>, wenn deren<br />
Kompetenz ausdrücklich geregelt ist und das Vorhan<strong>den</strong>sein der notwendigen<br />
sachlichen und personellen Mittel gewährleistet wird.<br />
Zu dem vorgeschlagenen Wortlaut der Bestimmungen:<br />
Vorgeschlagener Text<br />
1. Der Zahlungsdienstleistungsanbieter teilt dem<br />
Zahlungsdienstleistungsnutzer rechtzeitig, bevor<br />
Letzterer durch einen Zahlungsdienstleistungsvertrag<br />
oder ein<br />
Zahlungsdienstleistungsangebot gebun<strong>den</strong> ist,<br />
auf Papier oder <strong>einem</strong> anderen dauerhaften Trägermedium<br />
alle <strong>für</strong> die Zahlungsdienstleistung<br />
gelten<strong>den</strong> Vertragsbestimmungen und Bedingungen<br />
mit (nachstehend „die Bedingungen“).<br />
2. Die Bedingungen liegen schriftlich, gegebenenfalls<br />
auch in elektronischer Form, vor; sie sind<br />
leicht verständlich und in klarer, gut lesbarer Form<br />
abgefasst.<br />
3. Etwaige Änderungen der Bedingungen wer<strong>den</strong><br />
in der gleichen Weise, wie in <strong>den</strong> Absätzen 1<br />
und 2 angegeben, und min<strong>des</strong>tens einen Monat<br />
vor ihrem Wirksamwer<strong>den</strong> vorgelegt. Die<br />
geänderten Bedingungen gelten als angenommen,<br />
wenn der Zahlungsdienstleistungsnutzer<br />
<strong>den</strong><br />
Zahlungsdienstleistungsvertrag <strong>zu</strong>m Zeitpunkt<br />
<strong>des</strong> Wirksamwer<strong>den</strong>s nicht beendet hat.<br />
4. Zu <strong>den</strong> Min<strong>des</strong>tbedingungen zählen:<br />
(a) eine Beschreibung der Zahlungsdienstleistung,<br />
gegebenenfalls auch der technischen<br />
Anforderungen an die <strong>zu</strong>r Verwendung <strong>zu</strong>gelassene<br />
Kommunikationsausstattung <strong>des</strong><br />
Zahlungsdienstleistungsnutzers, sowie der Art<br />
und Weise der Nut<strong>zu</strong>ng der Zahlungsdienstleistung,<br />
einschließlich gegebenenfalls vorhan<strong>den</strong>er Finanzobergrenzen;<br />
(b) eine Darstellung der jeweiligen Pflichten und<br />
Haftung <strong>des</strong> Zahlungsdienstleistungsanbieters<br />
und <strong>des</strong> Zahlungsdienstleistungsnutzers im Zusammenhang<br />
mit der Erbringung bzw. Nut<strong>zu</strong>ng<br />
der<br />
Kommentar<br />
Unseres Erachtens ist der unbestimmte<br />
<strong>Rechts</strong>begriff „rechtzeitig“ <strong>zu</strong> präzisieren<br />
wie dies auch in Ziff.3 erfolgt ist.<br />
Dem Zahlungsdienstleistungsempfänger<br />
sollte mit der Änderung der Bedingungen<br />
auch mitgeteilt wer<strong>den</strong> müssen, dass ihm<br />
ein Kündigungsrecht <strong>zu</strong>steht.<br />
Die wesentlichen Informationen <strong>des</strong> Vertrages<br />
sollten <strong>zu</strong>sätzlich gesondert, vor<strong>zu</strong>gsweise<br />
in <strong>einem</strong> EU-weit vorgegebenen<br />
Formular geliefert wer<strong>den</strong>.<br />
Die Maßnahmen, die der<br />
Zahlungsdienstleistungsnutzer vernünftigerweise<br />
ergreifen sollte, um eine sichere<br />
Verwahrung<br />
eines verwendeten Zahlungsinstruments