Stellungnahme des vzbv zu einem neuen Rechts- rahmen für den ...
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Art <strong>des</strong> künftigen <strong>Rechts</strong>instruments<br />
Unseres Erachtens muss über die Frage, ob eine „minimale“ oder eine „maximale“<br />
Harmonisierung erfolgen soll, von Fall <strong>zu</strong> Fall entschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. So bietet eine<br />
minimale Harmonisierung <strong>den</strong> Vorteil, dass die technische Weiterentwicklung der<br />
Zahlungssysteme möglich bleibt und die Mitgliedstaaten ihre ggf. höheren Verbraucherschutzstandards<br />
beibehalten können. Andererseits ist es sinnvoll, <strong>für</strong> Kernbereiche<br />
wie Sicherheitsstandards, Haftung und Beweislast verbindliche Regelungen<br />
<strong>zu</strong> schaffen, um das Vertrauen der Verbraucher im Zusammenhang mit grenzüberschreiten<strong>den</strong><br />
Transaktionen <strong>zu</strong> steigern. Diese „maximale“ Harmonisierung in<br />
Teilbereichen sollte aber nur dann erfolgen, wenn ein sehr hohes Verbraucherschutzniveau<br />
gewährleistet wird.<br />
Regelungsbefugnisse der Europäischen Zentralbank im Zusammenhang mit<br />
technischen Fragen sollten in gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen klar definiert<br />
und begrenzt sein. Da auch technische Änderungen Auswirkungen auf andere<br />
Bereiche haben können, ist eine Kompetenzübertragung vorsichtig <strong>zu</strong> handhaben.<br />
Überarbeitung der <strong>Rechts</strong>texte<br />
Leider wer<strong>den</strong> Verordnungen immer noch nicht von Nicht-Juristen überarbeitet,<br />
weshalb sie oftmals, nicht nur hinsichtlich der Definitionen die notwendige Klarheit<br />
missen lassen. Als jüngstes Beispiel sei die EU-Verordnung <strong>zu</strong> grenzüberschreiten<strong>den</strong><br />
Zahlungen in € genannt.<br />
So ist z.B. aus der Definition der „grenzüberschreiten<strong>den</strong> elektronischen Zahlungsvorgänge“<br />
in der Verordnung nicht ohne weiteres <strong>für</strong> <strong>den</strong> juristischen Laien<br />
<strong>zu</strong> entnehmen, dass hierunter auch Kreditkartenzahlungen fallen.<br />
Dies sollte bei der Abfassung der Vorschriften eines <strong>neuen</strong> <strong>Rechts</strong><strong>rahmen</strong>s beachtet<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Zu <strong>den</strong> Anhängen <strong>zu</strong>r Mitteilung der Kommission<br />
Nachfolgend wer<strong>den</strong> wir auf die wesentlichen Anhänge <strong>zu</strong>r Mitteilung der Kommission<br />
eingehen. Wir behalten uns eine weitere <strong>Stellungnahme</strong> <strong>zu</strong> <strong>einem</strong> späteren<br />
Zeitpunkt ausdrücklich vor.