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Michael Risse & Christian Kazan - FaMI

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schichtlichen, publizistischen, unterrichtlichen oder Bildungszwecken<br />

sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher<br />

Belange“ (BbgArchivG, § 9 [2]) glaubhaft machen kann? Eher<br />

wenigen. Und auch, wenn der wiedergegebene Passus recht<br />

kompliziert daherkommen mag, so ist die Archivbenutzung<br />

dennoch nicht sonderlich umständlicher anzutreten, als es die<br />

Bibliotheksbenutzung ist.<br />

Doch eben solche Informationen, nicht zuletzt die Definition der<br />

Archive als wichtiger, wenn auch spezieller Teil der Informationslandschaft,<br />

müssten erst einmal publik gemacht werden,<br />

völlig unerheblich, ob dies nun durch einfache Faltblätter und<br />

Broschüren, öffentlichkeitswirksame Pressearbeit, einem<br />

Internetauftritt, oder eben relativ anspruchsvolle Veröffentlichungen<br />

wie Repertorien, Archivführer oder Schriftenreihen<br />

geschehen. So lange die Archive diesen einen maßgeblichen Schritt<br />

aus der Tür heraus nicht beherzt genug gehen, genau so lange,<br />

werden sie ein eher einsames, hinter Bibliotheken und Museen<br />

verstecktes Dasein fristen. Sicherlich, ein Archiv ist nun einmal<br />

keine Bibliothek und kann nicht jedem Anspruch gerecht werden,<br />

doch das soll es ja auch nicht. Sich jedoch nur darauf zu berufen,<br />

dass die Benutzer irgendwie irgendwann schon kommen werden –<br />

ob durch Verweise von Seiten der Bibliotheken, oder weil der<br />

Dozent für die Dissertation darauf hingewiesen hat, ist hierbei<br />

völlig irrelevant – wäre der falscheste aller Wege.<br />

b) Kontaktdatenmanagement und grundlegende Informationen für<br />

potenzielle Benutzer<br />

Wie bei allen Teilen, die letztlich die Öffentlichkeitsarbeit in ihrer<br />

Gesamtheit präsentieren werden soll, muss auch im Hinblick auf<br />

die nach außen zu tragenden Kontaktdaten überlegt werden,<br />

welche von potenziellem Interesse sein werden. Allerdings sollte<br />

der Blick über die Daten selbst hinausgehen, sodass auch Angaben<br />

über Öffnungszeiten, allgemeine Erreichbarkeiten und eventuell<br />

auch Angaben über Recherchemöglichkeiten und Grundlagen der<br />

Benutzung enthalten sein könnten.<br />

In diesem Punkt möchte ich mich auf Faltblätter, Broschüren und<br />

überhaupt die „kleineren“ Produkte der Öffentlichkeitsarbeit<br />

beschränken; letztlich aus dem schlichten Grund, dass solche<br />

Angaben in dieser Form in einem Findbuch oder einer<br />

Beständeübersicht etwas deplatziert wirken würden.<br />

Bei den genannten Daten handelt es sich derweil ebenso um<br />

postalische Adressen, Telefon- und Faxnummern, wie auch um<br />

Internet- und E-Mail-Adressen. Im Rahmen eines Faltblattes<br />

genügen sicherlich die zentralen Ansprechpartner wie eben z.B.<br />

der Benutzerdienst, wohingegen je nach Inhalt einer etwas größer<br />

angelegten Broschüre, die sich eventuell in kurzer Form zumindest<br />

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