Gefängnisse und Lager im sowjetischen Herrschaftssystem - gulag
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Sowjetische <strong>Gefängnisse</strong> <strong>und</strong> <strong>Lager</strong> 599<br />
(221.039) war in den drei <strong>Lager</strong>-Giganten Dmitlag, Belbaltlag <strong>und</strong> Bamlag<br />
untergebracht. Die wichtigsten ökonomischen Zweige der <strong>Lager</strong> waren der<br />
Bau einer Transportinfrastruktur (zunächst Kanäle dann Eisenbahnstrecken)<br />
<strong>und</strong> Holzfällerarbeiten, später auch die Landwirtschaft, verschiedene Industrieobjekte<br />
<strong>und</strong> der Abbau von Bodenschätzen.<br />
Auch die geographische Lage der <strong>Lager</strong> verändert sich: <strong>im</strong> Gegensatz zu früheren<br />
Kolonisierungsplänen lehnen sich die <strong>Lager</strong>komplexe <strong>im</strong>mer mehr an<br />
große Industriezentren an, so hatte z. B. Dmitlag seine Objekte sogar am Rande<br />
von Moskau.<br />
Auf diese Weise wurde die Logik, die <strong>im</strong> Beschluß von 1929 verankert war,<br />
bis 1934 gr<strong>und</strong>sätzlich zerstört <strong>und</strong> der GULAG (OGPU) verbreitete sich auch<br />
in den zentralen Regionen. So kam es dazu, daß der GULAG auch die Nischen<br />
besetzte, die nach dem Beschluß von 1929 für die Haftstellen der NKWD-<br />
Stellen in den Republiken best<strong>im</strong>mt waren.<br />
Diese Haftstellen wurden am 15.12.30 bei der Liquidierung des NKWD in den<br />
Republiken an die Volkskommissariate der Justiz der einzelnen Republiken<br />
übergeben. Dort wurde dann auch die „Staatliche Verwaltung der Besserungs-<br />
Arbeitsstellen“ (GUITU) organisiert. Vollständige Angaben über diese<br />
Haftstellen fehlen uns. Es ist aber bekannt, daß sich Ende 1934 allein in der<br />
Russischen Föderation 524 Haftstellen unter der Leitung von GUITU befanden<br />
mit insgesamt 267.000 Insassen. 72 Die Gesamtzahl der Verurteilten <strong>im</strong> Bereich<br />
des Volkskommissariats der Justiz war ca. 400.000. Eine weitere Million Menschen<br />
war zu Besserungsarbeiten verurteilt, ohne allerdings inhaftiert zu werden:<br />
sie büßten ihre Strafen an ihren Arbeitsorten ab. Diese Personen waren<br />
auch der GUITU unterstellt. Auch diese Haftstellen des Justizkommissariates<br />
waren genauso wie ihre Vorgänger ökonomisch ineffektiv, auch zahlenmäßig<br />
konnten sie mit den <strong>Lager</strong>n der OGPU nicht konkurrieren. Deshalb erschien<br />
der Regierungsbeschluß über die Vereinigung aller Haftstellen unter der Leitung<br />
der GULAG-Verwaltung <strong>im</strong> Jahre 1934 logisch.<br />
Die Zentrale Exekutive der UdSSR beschloß am 10.7.34, die OGPU zu liquidieren<br />
<strong>und</strong> einen zentralen NKWD der UdSSR einzurichten. Die OGPU wurde<br />
auf diese Weise dem NKWD in Form von drei Verwaltungen eingegliedert,<br />
darunter befand sich auch der GULAG-Komplex.<br />
Am 27.10.34 73 wurde auch die GUITU der Justizvolkskommissariate in den<br />
Republiken liquidiert <strong>und</strong> ihre Haftstellen in die GULAG-Verwaltung überführt.<br />
Von nun an erhielt auch der GULAG eine andere Bezeichnung: Hauptverwaltung<br />
der <strong>Lager</strong>, Arbeitssiedlungen <strong>und</strong> Haftstellen (GUITL). Schon Anfang<br />
1935 hatte diese NKWD-Verwaltung bis auf 5 <strong>Gefängnisse</strong> (Politisolatoren)<br />
für besonders wichtige politische Häftlinge <strong>und</strong> drei Untersuchungsgefängnisse<br />
in Moskaus alle Haftstellen in der UdSSR unter ihrer Leitung. Dadurch<br />
entstand Anfang 1935 ein recht kompliziertes, aber zweifellos sehr zen-<br />
72 Ebenda, f.353, o.10, d.60, l.2.<br />
73 Nach dem Befehl N00122 des NKWD vom 29.10.34.