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Ausgabe 4/2013 - Schoellerbank

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TRENDS & PERSPEKTIVEN<br />

Erben und Schenken ist ein schwieriges und mit Emotionen verbundenes Thema. In einer vierteiligen<br />

Serie beleuchten Experten der <strong>Schoellerbank</strong> in „mehr Vermögen“ viele Aspekte einer verantwortungsvollen<br />

Vermögensweitergabe. Nach der Nachfolgeplanung stehen dieses Mal Fragen rund um das<br />

bedeutende Thema „Testament“ im Mittelpunkt.<br />

Ein Artikel von Mag. Elke Esterbauer, EFA, Wealth Advisor/Tax, Foundations & Estate Planning<br />

Goldene regeln für testamente<br />

Bei sieben von zehn Sterbefällen in Österreich<br />

gibt es kein Testament. Dazu kommt, dass bei<br />

einem Drittel der vorhandenen Testamente<br />

die notwendigen Formvorschriften nicht ausreichend<br />

eingehalten werden und dem letzten Willen damit die<br />

nötige Rechtssicherheit fehlt. Diese Zahlen zeigen, wie<br />

wichtig es ist, sich rechtzeitig um ein gültiges Testament<br />

zu kümmern. Nur geregelte Verhältnisse geben<br />

Sicherheit und helfen, Unklarheiten und Familienstreitigkeiten<br />

zu vermeiden. Deshalb gilt: Letztwillige<br />

Anordnungen sollten unbedingt rechtzeitig verfasst<br />

werden. Das sichert den Familienfrieden und gewährleistet,<br />

dass die eigenen Bedürfnisse beachtet werden.<br />

In Österreich herrscht grundsätzlich das Prinzip der<br />

Testierfreiheit. Der Erblasser allein hat – lediglich unter<br />

Einschränkung des Pflichtteilsrechtes naher Angehöriger<br />

und des Ehegatten – die Möglichkeit zu bestimmen,<br />

wer nach seinem Ableben sein Vermögen erben soll.<br />

Zum Beispiel können mit letztwilligen Verfügungen<br />

auch Freunde, Lebensgefährten oder wohltätige Organisationen<br />

als Erben eingesetzt werden.<br />

Experten der <strong>Schoellerbank</strong> kennen die häufig gestellten<br />

Fragen rund um das Thema Erbschaft und haben<br />

für „mehr Vermögen“ die Antworten zusammengefasst:<br />

Was ist für ein gültiges Testament zu<br />

berücksichtigen?<br />

Zu beachten ist, dass eine letztwillige Verfügung, die<br />

den strengen gesetzlichen Formvorschriften nicht<br />

entspricht, ungültig ist, d. h. der Nachlass kommt den<br />

gesetzlichen Erben zu, was der Erblasser jedoch oft<br />

mittels eines Testaments verhindern möchte.<br />

Geregelte Verhältnisse geben Sicherheit und helfen Unklarheiten und Familienstreitigkeiten zu vermeiden.

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