Ausgabe 4/2013 - Schoellerbank
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TRENDS & PERSPEKTIVEN<br />
n Ist eine Änderung oder ein Widerruf des Testaments<br />
möglich?<br />
Testamente sind einseitige letztwillige Anordnungen<br />
und können vom Erblasser jederzeit geändert<br />
oder widerrufen werden, selbst wenn er auf<br />
den Widerruf verzichtet hat. Um Unklarheiten zu<br />
vermeiden, sollte die Änderung bzw. der Widerruf<br />
am Beginn der Erklärung klar formuliert sowie<br />
die älteren Testamente vernichtet werden. Der<br />
sicherste Weg ist der ausdrückliche Widerruf in<br />
Testamentsform. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn<br />
sich das zu widerrufende Testament in Händen<br />
des Erben befindet, der nun durch einen anderen<br />
ersetzt werden soll.<br />
n Wie sollte die Regelung über die Vermögensaufteilung<br />
formuliert werden?<br />
Das Testament sollte eine konkrete Vermögensaufteilung<br />
unter den Nachkommen sowie klare, eindeutige<br />
und nachvollziehbare Formulierungen enthalten.<br />
n Wie sieht es mit Minderjährigen und Pflichtteilsansprüchen<br />
aus?<br />
Bei der Aufteilung des Nachlasses sollten insbesondere<br />
Ansprüche Minderjähriger und Pflichtteilsansprüche<br />
geprüft werden.<br />
n Haben Lebensgefährten, nicht eingetragene Partner und<br />
nichtleibliche Kinder ein gesetzliches Erbrecht?<br />
Lebensgefährten, nicht eingetragene Partner-/<br />
innen und nichtleibliche Kinder (z. B. Stiefkinder,<br />
Kinder von Lebensgefährten und Ehegatten aus<br />
einer anderen Beziehung stammend) haben kein<br />
gesetzliches Erbrecht und müssen im Testament<br />
ausdrücklich als Erben bedacht werden.<br />
n Wer kommt als Testamentsvollstrecker in Frage?<br />
Es kann eine Vertrauensperson als Testamentsvollstrecker<br />
bestimmt werden, welcher im Verlassenschaftsverfahren<br />
die Durchführung des letzten<br />
Willens überwacht und betreibt (z. B. Benennung<br />
Vormund als Testamentsvollstrecker bei minderjährigen<br />
Erben).<br />
n Wie bewahrt man ein Testament am besten auf?<br />
Grundsätzlich kann ein Testament an jedem beliebigen<br />
Ort aufbewahrt werden. Bei privater Aufbewahrung<br />
besteht aber die Gefahr, dass es nach<br />
Ableben nicht (sofort) gefunden wird. Empfehlenswert<br />
ist die Verwahrung des Originals beim<br />
Notar, welcher zur Eintragung des Testaments ins<br />
„Österreichische Zentrale Testamentsregister“ bei<br />
der Österreichischen Notariatskammer in Wien<br />
verpflichtet ist. Dies ist keine Formvorschrift, aber<br />
aufgrund der sicheren Hinterlegung und Auffindbarkeit<br />
sowie zum Schutz vor Fälschungen ratsam.<br />
In diesem Register können auch Testamente<br />
erfasst werden, die bei einem Rechtsanwalt oder<br />
bei Gericht hinterlegt sind. Darüber hinaus können<br />
auch private, z. B. eigenhändig verfasste Testamente<br />
hinterlegt und somit registriert werden.<br />
n Was ist nach der Erstellung und Hinterlegung eines Testaments<br />
unbedingt zu beachten?<br />
Das Testament sollte in regelmäßigen Abständen<br />
– ca. alle drei bis fünf Jahre – überprüft und<br />
gegebenenfalls den geänderten (familiären oder<br />
finanziellen) Verhältnissen angepasst werden.<br />
Testamente sind einseitige letztwillige<br />
Anordnungen und können vom<br />
Erblasser jederzeit geändert oder<br />
widerrufen werden, selbst wenn<br />
er auf den Widerruf verzichtet hat.<br />
n Was kostet ein Testament?<br />
Die Kosten, die für die Errichtung des Testaments<br />
zu entrichten sind, sind im Vergleich zu einem<br />
möglichen Prozess bei Erbauseinandersetzungen<br />
sehr gering. Für ein einfaches Testament muss<br />
man beim Notar mit rund 500 Euro rechnen. Bei<br />
komplizierten Umständen kann es teurer werden.<br />
n Kompetente Beratung beim Notar oder Rechtsanwalt<br />
Die Errichtung des Testaments ist nach eingehender<br />
Beratung mit einem Notar oder Rechtsanwalt<br />
zur korrekten Umsetzung des letzten Willens,<br />
zur geregelten Nachlassplanung für die Erben<br />
sowie zur Sicherstellung der Formgültigkeit zu<br />
empfehlen. Somit können Unklarheiten und Familienstreitigkeiten<br />
im Erbfall vermieden werden. n<br />
Das eigenhändig handschriftlich geschriebene Testament ist die einfachste<br />
Form, ein Testament zu verfassen.<br />
mehr Vermögen 04/<strong>2013</strong> | 17