Verwaltungsstruktur und Stadtplanung. Behörden der ... - TU Wien
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176 Felix Sternath<br />
3. Betrachtung von Elementen <strong>der</strong> Planungstheorie als<br />
Institutionen im Sinne <strong>der</strong> neoinstitutionalistischen<br />
Organisationstheorie<br />
3.1. Elemente <strong>der</strong> Planungstheorie als relevante Institutionen im Sinne<br />
<strong>der</strong> neoinstitutionalistischen Organisationstheorie in Hinblick auf<br />
die formelle Organisationsstruktur einer Behörde <strong>der</strong> planenden<br />
Verwaltung<br />
In einer neoinstitutionalistischen Betrachtungsweise <strong>der</strong> formellen Organisationsstruktur<br />
von <strong>Behörden</strong> <strong>der</strong> planenden Verwaltung sind innerhalb <strong>der</strong><br />
Planungstheorie vor allem die normativen Elemente in erster Linie prozeduraler<br />
Theorien des Planens als Quelle von Institutionen von Interesse. Den normativen<br />
Elementen wird gegenüber den deskriptiven bzw. analytischen Elementen<br />
<strong>der</strong> Planungstheorie <strong>der</strong> Vorzug gegeben, da in <strong>der</strong> Regel nur erstere<br />
Konzepte <strong>der</strong> formellen Organisationsstruktur von <strong>Behörden</strong> <strong>der</strong> planenden<br />
Verwaltung enthalten. Dasselbe trifft auf die prozeduralen Theorien des Planens<br />
zu, für welche die in diesem Zusammenhang eher weniger relevanten<br />
substantiellen Theorien über Planung häufig nur den Rahmen bilden.<br />
3.2. Planungstheoretische Ansätze im Vergleich<br />
3.2.1. Der planungstheoretische Ansatz <strong>der</strong> rationalen Planung<br />
Der planungstheoretische Ansatz <strong>der</strong> rationalen Planung (vgl. u. a. Faludi 1973;<br />
Friedmann 1987; McLoughlin 1969; Siebel 1989; Schönwandt 2002; Davoudi/<br />
Strange 2009b) ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer fordistischen Regulationsweise<br />
zu betrachten. Er geht von einem eindeutig definierten Gemeinwohl aus,<br />
das mithilfe des Wissens <strong>und</strong> des Handelns von technokratischen Experten<br />
vorangetrieben werden soll. Damit verb<strong>und</strong>en ist ein hierarchisches Steuerungsverständnis,<br />
das auch in den institutionalisierten Konzepten <strong>der</strong> formellen<br />
Organisationsstruktur von <strong>Behörden</strong> <strong>der</strong> planenden Verwaltung zum<br />
Ausdruck kommt. Demnach besteht eine Behörde <strong>der</strong> planenden Verwaltung<br />
aus hochspezialisierten Organisationsmitglie<strong>der</strong>n, die arbeitsteilig an einem<br />
zentral verwalteten Modell arbeiten <strong>und</strong> dieses mit möglichst allen relevanten<br />
Informationen versorgen. In diesem Zusammenhang wird etwa eine Analogie<br />
mit dem menschlichen Verstand bemüht, mit <strong>der</strong>en Hilfe die arbeitsteilige<br />
Erfüllung bestimmter Funktionen in einem komplexen Gefüge beson<strong>der</strong>s<br />
nachdrücklich illustriert werden soll. Die so gewährleistete instrumentelle<br />
Rationalität ist die Gr<strong>und</strong>lage einer formellen Rationalität, die als unerlässlich