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Verwaltungsstruktur und Stadtplanung. Behörden der ... - TU Wien

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176 Felix Sternath<br />

3. Betrachtung von Elementen <strong>der</strong> Planungstheorie als<br />

Institutionen im Sinne <strong>der</strong> neoinstitutionalistischen<br />

Organisationstheorie<br />

3.1. Elemente <strong>der</strong> Planungstheorie als relevante Institutionen im Sinne<br />

<strong>der</strong> neoinstitutionalistischen Organisationstheorie in Hinblick auf<br />

die formelle Organisationsstruktur einer Behörde <strong>der</strong> planenden<br />

Verwaltung<br />

In einer neoinstitutionalistischen Betrachtungsweise <strong>der</strong> formellen Organisationsstruktur<br />

von <strong>Behörden</strong> <strong>der</strong> planenden Verwaltung sind innerhalb <strong>der</strong><br />

Planungstheorie vor allem die normativen Elemente in erster Linie prozeduraler<br />

Theorien des Planens als Quelle von Institutionen von Interesse. Den normativen<br />

Elementen wird gegenüber den deskriptiven bzw. analytischen Elementen<br />

<strong>der</strong> Planungstheorie <strong>der</strong> Vorzug gegeben, da in <strong>der</strong> Regel nur erstere<br />

Konzepte <strong>der</strong> formellen Organisationsstruktur von <strong>Behörden</strong> <strong>der</strong> planenden<br />

Verwaltung enthalten. Dasselbe trifft auf die prozeduralen Theorien des Planens<br />

zu, für welche die in diesem Zusammenhang eher weniger relevanten<br />

substantiellen Theorien über Planung häufig nur den Rahmen bilden.<br />

3.2. Planungstheoretische Ansätze im Vergleich<br />

3.2.1. Der planungstheoretische Ansatz <strong>der</strong> rationalen Planung<br />

Der planungstheoretische Ansatz <strong>der</strong> rationalen Planung (vgl. u. a. Faludi 1973;<br />

Friedmann 1987; McLoughlin 1969; Siebel 1989; Schönwandt 2002; Davoudi/<br />

Strange 2009b) ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer fordistischen Regulationsweise<br />

zu betrachten. Er geht von einem eindeutig definierten Gemeinwohl aus,<br />

das mithilfe des Wissens <strong>und</strong> des Handelns von technokratischen Experten<br />

vorangetrieben werden soll. Damit verb<strong>und</strong>en ist ein hierarchisches Steuerungsverständnis,<br />

das auch in den institutionalisierten Konzepten <strong>der</strong> formellen<br />

Organisationsstruktur von <strong>Behörden</strong> <strong>der</strong> planenden Verwaltung zum<br />

Ausdruck kommt. Demnach besteht eine Behörde <strong>der</strong> planenden Verwaltung<br />

aus hochspezialisierten Organisationsmitglie<strong>der</strong>n, die arbeitsteilig an einem<br />

zentral verwalteten Modell arbeiten <strong>und</strong> dieses mit möglichst allen relevanten<br />

Informationen versorgen. In diesem Zusammenhang wird etwa eine Analogie<br />

mit dem menschlichen Verstand bemüht, mit <strong>der</strong>en Hilfe die arbeitsteilige<br />

Erfüllung bestimmter Funktionen in einem komplexen Gefüge beson<strong>der</strong>s<br />

nachdrücklich illustriert werden soll. Die so gewährleistete instrumentelle<br />

Rationalität ist die Gr<strong>und</strong>lage einer formellen Rationalität, die als unerlässlich

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