13.01.2014 Aufrufe

Verwaltungsstruktur und Stadtplanung. Behörden der ... - TU Wien

Verwaltungsstruktur und Stadtplanung. Behörden der ... - TU Wien

Verwaltungsstruktur und Stadtplanung. Behörden der ... - TU Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

174 Felix Sternath<br />

2.3. Institutionen als Teil <strong>der</strong> institutionellen Umwelt einer Behörde <strong>der</strong><br />

planenden Verwaltung<br />

Institutionen, die für eine Behörde <strong>der</strong> planenden Verwaltung relevant sind,<br />

unterscheiden sich hinsichtlich <strong>der</strong>jenigen Elemente, die sie prägen. Vorwiegend<br />

regulativ geprägte Institutionen finden sich vor allem in gesetzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen o<strong>der</strong> verwaltungsinternen Vorschriften, die für eine Behörde <strong>der</strong><br />

planenden Verwaltung bindend sind. In Österreich sind das beispielsweise<br />

entsprechende Regelungen im B<strong>und</strong>es-Verfassungsgesetz, in den einzelnen<br />

Landesgesetzen o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Stadtverfassung <strong>der</strong> Stadt <strong>Wien</strong>. Stark normativ<br />

geprägten Institutionen muss dagegen nicht zwingend entsprochen werden.<br />

Dennoch ist eine Behörde <strong>der</strong> planenden Verwaltung einem gewissen normativen<br />

Druck ausgesetzt, solche Institutionen zu adoptieren. Dabei handelt<br />

es sich etwa um bestimmte Konzepte, mit denen Mitglie<strong>der</strong> von <strong>Behörden</strong><br />

<strong>der</strong> planenden Verwaltung bei einer regelmäßigen Auseinan<strong>der</strong>setzung mit<br />

Best-Practice-Beispielen auf Tagungen, beim Studium von Publikationen <strong>und</strong><br />

an<strong>der</strong>en Medien o<strong>der</strong> bei gezielten Besuchen vor Ort unweigerlich konfrontiert<br />

werden. Kulturell-kognitiv geprägte Institutionen sind von den Organisationsmitglie<strong>der</strong>n<br />

einer Behörde <strong>der</strong> planenden Verwaltung in <strong>der</strong> Regel völlig<br />

internalisiert. Ihnen wird daher gleichsam unbewusst entsprochen. Im Falle<br />

von <strong>Behörden</strong> <strong>der</strong> planenden Verwaltung sind das beispielsweise bürokratische<br />

Gr<strong>und</strong>werte, die unhinterfragt auf das Handeln von Planern <strong>und</strong> Planerinnen<br />

wirken können.<br />

2.4. Teilöffentlichkeiten bzw. Kontroll- <strong>und</strong> Bezugsgruppen einer Behörde<br />

<strong>der</strong> planenden Verwaltung<br />

Für eine Behörde <strong>der</strong> planenden Verwaltung sind all jene Teilöffentlichkeiten<br />

bzw. Kontroll- <strong>und</strong> Bezugsgruppen relevant, die aus institutionalisierten Erwartungshaltungen<br />

Legitimitätskriterien ableiten. Entspricht eine Behörde<br />

<strong>der</strong> planenden Verwaltung diesen Legitimitätskriterien, so wird ihr von <strong>der</strong><br />

entsprechenden Teilöffentlichkeit bzw. Kontroll- <strong>und</strong> Bezugsgruppe Legitimität<br />

zuerkannt. Bestimmte Fachöffentlichkeiten können beispielsweise im Fall<br />

stark normativ geprägter Institutionen als Teilöffentlichkeiten einer Behörde<br />

<strong>der</strong> planenden Verwaltung betrachtet werden. Im Fall vorwiegend kulturellkognitiv<br />

geprägter Institutionen sind etwa die Organisationsmitglie<strong>der</strong> einer<br />

Behörde <strong>der</strong> planenden Verwaltung selbst o<strong>der</strong> Bürger <strong>und</strong> Bürgerinnen als<br />

Teilöffentlichkeiten bzw. als Kontroll- <strong>und</strong> Bezugsgruppen einzubeziehen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!