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Jahresbericht über den Stand der Drogenproblematik in der ...

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Rates zur Festlegung von M<strong>in</strong>destvorschriften <strong>über</strong> die<br />

Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die<br />

Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels. Diese<br />

Initiative <strong>der</strong> Kommission be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same<br />

Def<strong>in</strong>ition des illegalen Drogenhandels sowie e<strong>in</strong>heitliche<br />

Strafen für schwerwiegen<strong>den</strong> län<strong>der</strong><strong>über</strong>greifen<strong>den</strong><br />

Drogenhandel. Dieser Vorschlag wird zurzeit (März<br />

2002) vom Europäischen Parlament und vom EU-M<strong>in</strong>isterrat<br />

geprüft.<br />

Auf nationaler Ebene<br />

Rechtliche Entwicklungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Drogen<br />

im Berichtszeitraum umfassen hauptsächlich Maßnahmen<br />

für Drogenkonsumenten sowie bezüglich des<br />

Führens von Fahrzeugen unter Drogene<strong>in</strong>fluss und <strong>der</strong><br />

Substitutionsbehandlung.<br />

Rechtliche Ansätze im H<strong>in</strong>blick auf (Drogen und) Drogenkonsumenten<br />

Im Jahr 2001 gab es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU<br />

die Ten<strong>den</strong>z, Gesetzesän<strong>der</strong>ungen vorzuschlagen und <strong>in</strong><br />

Kraft zu setzen, die auf e<strong>in</strong>e deutlichere Unterscheidung<br />

zwischen Drogenkonsum und an<strong>der</strong>en Drogendelikten<br />

sowie zwischen Cannabis und an<strong>der</strong>en illegalen Drogen<br />

abzielen. Dies wollen die Län<strong>der</strong> durch verschie<strong>den</strong>e<br />

Möglichkeiten erreichen, beispielsweise mit Hilfe e<strong>in</strong>es<br />

stärker spezialisierten Gerichtssystems o<strong>der</strong> durch e<strong>in</strong>e<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesetze bzw. Maßnahmen <strong>in</strong> Bezug auf<br />

Drogenkonsumenten.<br />

Dies trifft <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf Portugal zu, wo <strong>der</strong> Konsum<br />

und <strong>der</strong> Besitz von Drogen für <strong>den</strong> eigenen Gebrauch<br />

ke<strong>in</strong>en Straftatbestand mehr darstellen und wo stattdessen<br />

adm<strong>in</strong>istrative Sanktionen durch die im Juli 2001<br />

e<strong>in</strong>gerichteten „Kommissionen zur Abkehr vom Drogenmissbrauch“<br />

vorgesehen s<strong>in</strong>d. Die Kommissionen bestehen<br />

aus drei Mitglie<strong>der</strong>n, die jeweils vom Justizm<strong>in</strong>isterium,<br />

Gesundheitsm<strong>in</strong>isterium und dem für Fragen des<br />

Drogenmissbrauchs zuständigen Mitglied <strong>der</strong> Regierung<br />

benannt wer<strong>den</strong>, e<strong>in</strong>em technischen Team von drei bis<br />

fünf Fachleuten (Psychologen, Sozialarbeitern und<br />

Rechtsexperten) und adm<strong>in</strong>istrativen Mitarbeitern. Die<br />

Fälle wer<strong>den</strong> e<strong>in</strong>zeln bearbeitet, und die Entscheidungen<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bezüglich notwendiger Verfahren<br />

und/o<strong>der</strong> Sanktionen auf <strong>der</strong> Grundlage von Berichten<br />

des technischen Teams gefällt. Im April 2001 wur<strong>den</strong> <strong>in</strong><br />

Luxemburg die Strafen für Cannabis-Delikte verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t,<br />

<strong>in</strong>dem die Möglichkeit von Freiheitsstrafen für <strong>den</strong><br />

Eigengebrauch und für <strong>den</strong> Besitz von Cannabis zwecks<br />

Eigengebrauchs abgeschafft und e<strong>in</strong>e Strafverfolgungspolitik<br />

e<strong>in</strong>geführt wurde, die sich nur auf <strong>den</strong> problematischen<br />

Konsum konzentrieren soll. Der von <strong>der</strong> belgischen<br />

Regierung am 19. Januar 2001 veröffentlichte<br />

politische Vermerk stellt e<strong>in</strong> ähnliches Konzept vor. Auch<br />

Maßnahmen gegen <strong>den</strong> Drogenkonsum<br />

<strong>in</strong> Luxemburg und Belgien wird zum ersten Mal von<br />

Rechts wegen zwischen Cannabis und an<strong>der</strong>en Substanzen<br />

unterschie<strong>den</strong>, was auch bei e<strong>in</strong>em partei<strong>über</strong>greifen<strong>den</strong><br />

Entwurf für e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung des griechischen Drogengesetzes<br />

<strong>der</strong> Fall ist, <strong>der</strong> im April 2001 dem griechischen<br />

Parlament vorgelegt wurde; dieser Entwurf wurde<br />

allerd<strong>in</strong>gs im Mai 2002 vom griechischen Parlament<br />

zurückgewiesen. Im Vere<strong>in</strong>igten Königreich wird für<br />

2002 e<strong>in</strong>e Neuklassifizierung von Cannabis aus <strong>der</strong> Klasse<br />

B <strong>in</strong> die Klasse C <strong>der</strong> Drogen erwartet (damit fällt <strong>der</strong><br />

Besitz dieser Droge zum eigenen Gebrauch nicht mehr<br />

unter die Androhung e<strong>in</strong>er Festnahme). In Irland wer<strong>den</strong><br />

nicht gewalttätige drogenabhängige Straftäter an e<strong>in</strong><br />

Drogengericht <strong>über</strong>wiesen, das im Januar 2001 versuchsweise<br />

<strong>in</strong> Dubl<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gerichtet wurde. E<strong>in</strong> ähnliches<br />

Projekt wurde im November auch <strong>in</strong> Glasgow, Schottland,<br />

<strong>in</strong>s Leben gerufen. Für Drogenstraftäter, die e<strong>in</strong>e<br />

Haftstrafe von maximal sechs Monaten zu gewärtigen<br />

haben, trat am 2. Februar 2001 das neue Gesetz <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen<br />

Regierung zur E<strong>in</strong>führung alternativer<br />

Sanktionen <strong>in</strong> Kraft, das die Möglichkeit von Arbeitsund<br />

Erziehungsauflagen bzw. e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation solcher<br />

Maßnahmen mit Haft- und/o<strong>der</strong> Geldstrafen vorsieht.<br />

Dies ist jedoch ke<strong>in</strong>e universelle Ten<strong>den</strong>z. So wurde<br />

z. B. <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland mit e<strong>in</strong>er Abän<strong>der</strong>ung des Strafgesetzbuchs<br />

im Sommer 2001 die Möglichkeit e<strong>in</strong>es Verzichts<br />

auf die Strafverfolgung bei Drogendelikten, die als für<br />

die Gesetzestreue nicht schädlich e<strong>in</strong>gestuft wur<strong>den</strong>,<br />

aufgehoben; h<strong>in</strong>gegen kann <strong>der</strong> Staatsanwalt künftig e<strong>in</strong><br />

außergerichtliches abgekürztes Verfahren durchführen,<br />

<strong>in</strong> dem Strafen von e<strong>in</strong>em Bußgeld bis zu e<strong>in</strong>er sechsmonatigen<br />

Freiheitsstrafe verhängt wer<strong>den</strong>. Nichtsdestoweniger<br />

bleiben Bestimmungen aufrechterhalten, die bei<br />

als ger<strong>in</strong>gfügig betrachteten Delikten e<strong>in</strong>en Verzicht auf<br />

Strafverfolgung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Strafaussetzung erlauben.<br />

Drogen am Steuer<br />

H<strong>in</strong>sichtlich des Führens von Fahrzeugen unter Drogene<strong>in</strong>fluss<br />

ist sowohl auf politischer als auch auf operativer<br />

Ebene e<strong>in</strong>e gesteigerte gesetzgeberische Aktivität zu<br />

beobachten.<br />

Auf politischer Ebene schlug die <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland zur Umsetzung<br />

des neuen Regierungsbeschlusses <strong>über</strong> die Sicherheit<br />

im Straßenverkehr e<strong>in</strong>gesetzte Arbeitsgruppe im Juni<br />

2001 Null Toleranz gegen<strong>über</strong> Drogenkonsum im<br />

Straßenverkehr vor. In an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten wur<strong>den</strong><br />

die Verordnungen dar<strong>über</strong> verschärft, wer auf welche Art<br />

und Weise zu testen ist. In Österreich wurde bei e<strong>in</strong>er<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßenverkehrsordnung im Frühjahr 2001<br />

beschlossen, ke<strong>in</strong>e obligatorischen Drogentests für Fahrzeuglenker<br />

e<strong>in</strong>zuführen. Gesetze zu Drogentests für an<br />

Verkehrsunfällen beteiligte Personen wur<strong>den</strong> <strong>in</strong> Portugal<br />

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