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Die Fallstricke<br />

der Online-Werbung<br />

Immer häufiger sind Unternehmer von Abmahnungen betroffen. Insbesondere im Internet gilt es,<br />

bei der Werbung die Grenzen zu kennen. Ansonsten kann es teuer werden.<br />

Von: Fabian Eickstädt, Rechtsanwalt<br />

46<br />

Wer nicht wirbt, der stirbt.<br />

So heißt es unter Kaufleuten.<br />

Juristen können den Satz heute<br />

umformulieren: Wer falsch<br />

wirbt, kann ebenfalls sterben.<br />

Das Abmahnrisiko hat für werbende<br />

Unternehmer in den vergangenen Jahren<br />

extrem zugenommen. Zum einen,<br />

weil die „Mitbewerber-Kontrolle“ für<br />

Rechtsanwälte ein hoch lukratives, da<br />

mit geringem Aufwand zu betreibendes<br />

Geschäft ist. Einschlägige Abmahnungen,<br />

die von manchen Kanzleien<br />

massenweise verschickt werden,<br />

bestehen in der Regel nur aus Textbausteinen.<br />

Die Kosten des eingeschalteten<br />

Anwalts (nicht selten bis zu 1000 Euro)<br />

trägt der Abgemahnte; selbst dann,<br />

wenn er sich zuvor keines Verstoßes<br />

bewusst gewesen ist. Zum anderen<br />

hat der Gesetzgeber – insbesondere<br />

bedingt durch europäische Vorgaben<br />

und den Verbraucherschutz – das<br />

unternehmerische Handeln immer weitreichenderen<br />

und diffizileren Regeln<br />

unterworfen. Wer etwa heutzutage<br />

einen Online-Shop betreibt, hat unter<br />

anderem Vorgaben des Telemediengesetzes,<br />

der Preisangabenverordnung,<br />

des Bundesdatenschutzgesetzes, des<br />

Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb,<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

samt seines Einführungsgesetzes wie<br />

auch bei bestimmten Produkten und<br />

Dienstleistungen entsprechende Hinweispflichten<br />

(Batteriegesetz, Verpackungsverordnung<br />

etc.) zu beachten.<br />

Wer sich als Rechtslaie in dieses Dickicht<br />

wagt, wird ohne Schwindel nicht<br />

mehr herausfinden. Man kann, man<br />

muss diese Entwicklung bedauern. Die<br />

Abmahn-industrie wird derweil weiter<br />

wachsen. Im Folgenden kann nur auf<br />

wenige, wesentliche Werbe-Grundpflichten<br />

im Internet eingegangen<br />

werden.

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