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Krankentagegeld<br />

Mit ESP Versorgungslücke schließen<br />

Während Arbeitnehmer im Krankheitsfall immerhin sechs Wochen lang Anspruch auf Entgeltfortzahlung<br />

haben, fallen Selbstständige nicht unter den Schutz des sozialen Netzes. Für letztere<br />

ist daher eine Krankentagegeldversicherung seit jeher ein Muss, doch rechnet sich dies auch für<br />

Arbeitnehmer, so die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.<br />

Wer als Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung vorübergehend<br />

arbeitsunfähig wird, dem zahlt sein Arbeitgeber ab<br />

Beginn sein Gehalt für 42 Tage weiter. Danach springt bei<br />

gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein: Sie zahlt für<br />

weitere 78 Wochen ein Krankengeld, das allerdings nicht<br />

ausreicht, um den Lebensstandard zu sichern. Privat Krankenversicherte<br />

müssen eine private Krankentagegeldversicherung<br />

abschließen, die mit Ablauf der Entgeltfortzahlung<br />

greift. Selbstständige sind vom ersten Tag an auf private<br />

Vorsorge angewiesen. Die Höhe des versicherbaren Krankentagegeldes<br />

richtet sich in erster Linie nach dem Nettoeinkommen<br />

bzw. dem Gewinn.<br />

Mit dem EinkommensSicherung-Programm (ESP) hat die<br />

Dortmunder SIGNAL Krankenversicherung a.G. ihre Krankentagegeld-Produkte<br />

für Selbstständige und Arbeitnehmer<br />

um drei Tarife ergänzt. (Foto: Signal)<br />

Mit dem EinkommensSicherung-Programm (ESP) hat die<br />

Dortmunder SIGNAL Krankenversicherung a. G. ihre Krankentagegeld-Produkte<br />

für Selbstständige und Arbeitnehmer um<br />

drei Tarife ergänzt. Neu für Selbstständige: Das ESP sieht<br />

Leistungen bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der<br />

Versicherte vorher sechs Wochen lang vollständig arbeitsunfähig<br />

war. Kann also beispielsweise ein selbstständiger<br />

Handwerksmeister nach sechs Wochen zumindest wieder<br />

Aufsicht führen, so erhält er maximal 28 Tage lang die Hälfte<br />

des versicherten Tagegeldes.<br />

Für bei der SIGNAL Krankenversicherung vollversicherte Arbeitnehmer<br />

beinhaltet das ESP eine echte Marktinnovation:<br />

Erkrankt ein Kind des Versicherten, erhält er Leistungen aus<br />

dem ESP, wenn er das Kind beispielsweise zuhause betreuen<br />

muss und ihn sein Arbeitgeber dafür unbezahlt freigestellt<br />

hat. Vorausgesetzt, das Kind ist unter zwölf und ebenfalls<br />

bei der SIGNAL Krankenversicherung a. G. vollversichert.<br />

Die Dauer der Zahlung beträgt im Normalfall maximal zehn,<br />

bzw. bei mehreren Kindern 25 Arbeitstage pro Kalenderjahr.<br />

Die Karenzzeit beträgt für Angestellte mindestens 42 Tage,<br />

die Leistung aus dem ESP wird also frühestens ab dem<br />

43. Tag erbracht – direkt nach Ende der Entgeltfortzahlung.<br />

Doch besteht hier die Möglichkeit, die Zahlung später beginnen<br />

zu lassen, beispielsweise ab dem 92. Tag. Auch Selbstständige<br />

können wählen, ab wann die Leistung einsetzt: Soll<br />

das Tagegeld bereits ab dem achten Tag der Arbeitsunfähigkeit<br />

gezahlt werden oder zum Beispiel erst nach dem 365.<br />

Tag? Hier bietet die SIGNAL IDUNA unterschiedliche Karenzzeiten<br />

an. Im Gegensatz zu marktüblichen Krankengeldtarifen<br />

endet das ESP nicht mit dem 65. Lebensjahr, sondern<br />

berücksichtigt auch die „Rente mit 67“.<br />

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