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bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper

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Recht und Praxis<br />

IV) <strong>bvkm</strong> fordert Gesetzesänderung und bittet<br />

da<strong>für</strong> um Ihre Mithilfe<br />

Wie eingangs in der Vorbemerkung unter Ziffer<br />

I) bereits erläutert, ist der Abschluss eines Mietvertrages<br />

<strong>für</strong> Eltern behinderter Kinder mit erheblichem<br />

bürokratischem Aufwand verbunden.<br />

Denn häufig muss <strong>für</strong> den Vertragsschluss extra<br />

ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Auch<br />

müssen Eltern die Mieteinnahmen bei der Einkommensteuer<br />

angeben. Hinzu kommt, dass die<br />

Wirksamkeit derartiger Mietverträge häufig von<br />

den Sozialhilfeämtern in Frage gestellt wird, weil<br />

die Kinder angeblich keinen ernsthaften Mietforderungen<br />

seitens ihrer Eltern ausgesetzt sind.<br />

Um den Eltern diese Bürokratie und nervenaufreibende<br />

Gerichtsprozesse zu ersparen, hatte der<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen (<strong>bvkm</strong>) Ende 2012 im Rahmen eines<br />

Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des<br />

Sozialgesetzbuchs XII eine Gesetzesänderung<br />

gefordert, die eine Bewilligung von Unterkunftskosten<br />

nach dem Pro-Kopf-Anteil des Kindes an<br />

diesen Kosten ermöglichen sollte. Ein entsprechender<br />

Änderungsantrag, der den Vorschlag<br />

des <strong>bvkm</strong> zur Grundlage hatte, wurde auch von<br />

der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss <strong>für</strong> Arbeit<br />

und Soziales des Deutschen Bundestages<br />

eingebracht, aber am 7. November 2012 mit den<br />

Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die<br />

Stimmen der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/<br />

DIE GRÜNEN abgelehnt (BT-Drucksache 17/11382,<br />

Seite 10). Eine Änderung des Gesetzes ist daher<br />

vorerst gescheitert.<br />

Das Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />

(BMAS) sieht in dieser Sache zurzeit ebenfalls<br />

keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. In<br />

seinem an den <strong>bvkm</strong> gerichteten Schreiben vom<br />

19. Dezember 2012 hat das BMAS aber zumindest<br />

eine mögliche Überprüfung der Rechtslage<br />

in Aussicht gestellt. In dem Schreiben heißt es:<br />

„Zunächst aber muss es einen Überblick über die<br />

Verwaltungspraxis geben. Auf dieser Grundlage<br />

ist dann zu entscheiden, ob gesetzliche oder untergesetzliche<br />

Maßnahmen erforderlich sind.“<br />

Der <strong>bvkm</strong> bittet Sie als betroffene Eltern deshalb<br />

um Ihre Mithilfe:<br />

Bitte schildern Sie uns Ihre Erfahrungen. Wie<br />

geht Ihr Sozialamt seit der neuen Rechtsprechung<br />

des BSG mit der Bewilligung von Unterkunftskosten<br />

um? Interessieren würde uns<br />

insbesondere: Mussten Sie einen Mietvertrag<br />

mit Ihrem Kind schließen oder übernimmt das<br />

Sozialamt weiterhin den Pro-Kopf-Anteil Ihres<br />

Kindes an den Unterkunftskosten? Falls ein<br />

Mietvertrag erforderlich war: Wurde dieser<br />

als wirksam anerkannt? Leben Sie in einem<br />

Eigenheim/einer Eigentumswohnung oder zur<br />

Miete? Bitte schreiben Sie uns an: <strong>Bundesverband</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen, „Stichwort Grundsicherung/<br />

Unterkunftskosten“, Brehmstraße 5-7, 40239<br />

Düsseldorf oder schicken Sie uns eine Email<br />

an: info@<strong>bvkm</strong>.de. Wir sammeln Ihre Berichte<br />

und werden Sie als Grundlage <strong>für</strong> politische<br />

Forderungen an den Gesetzgeber nutzen.<br />

Selbstverständlich wird Ihre Anonymität und<br />

die Vertraulichkeit Ihrer Unterlagen gewahrt.<br />

Hinweis:<br />

Der Inhalt der vorliegenden Argumentationshilfe<br />

ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand<br />

erstellt worden. Haftung und Gewähr<br />

sind ausgeschlossen. Eine auf den Einzelfall<br />

bezogene fachkundige Beratung kann durch<br />

die Argumentationshilfe nicht ersetzt werden.<br />

Stand: Januar <strong>2013</strong><br />

Katja Kruse, Referentin <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

!<br />

60 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>

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