bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper
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bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper
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Recht und Praxis<br />
IV) <strong>bvkm</strong> fordert Gesetzesänderung und bittet<br />
da<strong>für</strong> um Ihre Mithilfe<br />
Wie eingangs in der Vorbemerkung unter Ziffer<br />
I) bereits erläutert, ist der Abschluss eines Mietvertrages<br />
<strong>für</strong> Eltern behinderter Kinder mit erheblichem<br />
bürokratischem Aufwand verbunden.<br />
Denn häufig muss <strong>für</strong> den Vertragsschluss extra<br />
ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Auch<br />
müssen Eltern die Mieteinnahmen bei der Einkommensteuer<br />
angeben. Hinzu kommt, dass die<br />
Wirksamkeit derartiger Mietverträge häufig von<br />
den Sozialhilfeämtern in Frage gestellt wird, weil<br />
die Kinder angeblich keinen ernsthaften Mietforderungen<br />
seitens ihrer Eltern ausgesetzt sind.<br />
Um den Eltern diese Bürokratie und nervenaufreibende<br />
Gerichtsprozesse zu ersparen, hatte der<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen (<strong>bvkm</strong>) Ende 2012 im Rahmen eines<br />
Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des<br />
Sozialgesetzbuchs XII eine Gesetzesänderung<br />
gefordert, die eine Bewilligung von Unterkunftskosten<br />
nach dem Pro-Kopf-Anteil des Kindes an<br />
diesen Kosten ermöglichen sollte. Ein entsprechender<br />
Änderungsantrag, der den Vorschlag<br />
des <strong>bvkm</strong> zur Grundlage hatte, wurde auch von<br />
der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss <strong>für</strong> Arbeit<br />
und Soziales des Deutschen Bundestages<br />
eingebracht, aber am 7. November 2012 mit den<br />
Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die<br />
Stimmen der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/<br />
DIE GRÜNEN abgelehnt (BT-Drucksache 17/11382,<br />
Seite 10). Eine Änderung des Gesetzes ist daher<br />
vorerst gescheitert.<br />
Das Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />
(BMAS) sieht in dieser Sache zurzeit ebenfalls<br />
keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. In<br />
seinem an den <strong>bvkm</strong> gerichteten Schreiben vom<br />
19. Dezember 2012 hat das BMAS aber zumindest<br />
eine mögliche Überprüfung der Rechtslage<br />
in Aussicht gestellt. In dem Schreiben heißt es:<br />
„Zunächst aber muss es einen Überblick über die<br />
Verwaltungspraxis geben. Auf dieser Grundlage<br />
ist dann zu entscheiden, ob gesetzliche oder untergesetzliche<br />
Maßnahmen erforderlich sind.“<br />
Der <strong>bvkm</strong> bittet Sie als betroffene Eltern deshalb<br />
um Ihre Mithilfe:<br />
Bitte schildern Sie uns Ihre Erfahrungen. Wie<br />
geht Ihr Sozialamt seit der neuen Rechtsprechung<br />
des BSG mit der Bewilligung von Unterkunftskosten<br />
um? Interessieren würde uns<br />
insbesondere: Mussten Sie einen Mietvertrag<br />
mit Ihrem Kind schließen oder übernimmt das<br />
Sozialamt weiterhin den Pro-Kopf-Anteil Ihres<br />
Kindes an den Unterkunftskosten? Falls ein<br />
Mietvertrag erforderlich war: Wurde dieser<br />
als wirksam anerkannt? Leben Sie in einem<br />
Eigenheim/einer Eigentumswohnung oder zur<br />
Miete? Bitte schreiben Sie uns an: <strong>Bundesverband</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen, „Stichwort Grundsicherung/<br />
Unterkunftskosten“, Brehmstraße 5-7, 40239<br />
Düsseldorf oder schicken Sie uns eine Email<br />
an: info@<strong>bvkm</strong>.de. Wir sammeln Ihre Berichte<br />
und werden Sie als Grundlage <strong>für</strong> politische<br />
Forderungen an den Gesetzgeber nutzen.<br />
Selbstverständlich wird Ihre Anonymität und<br />
die Vertraulichkeit Ihrer Unterlagen gewahrt.<br />
Hinweis:<br />
Der Inhalt der vorliegenden Argumentationshilfe<br />
ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand<br />
erstellt worden. Haftung und Gewähr<br />
sind ausgeschlossen. Eine auf den Einzelfall<br />
bezogene fachkundige Beratung kann durch<br />
die Argumentationshilfe nicht ersetzt werden.<br />
Stand: Januar <strong>2013</strong><br />
Katja Kruse, Referentin <strong>für</strong> Sozialrecht<br />
!<br />
60 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>