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bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper

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Recht und Praxis<br />

Pflegegeld <strong>für</strong> Heimbewohner:<br />

Umgang mit Altfällen<br />

Keine generelle Nachzahlung <strong>für</strong> Leistungskürzungen<br />

in der Vergangenheit<br />

Pflegebedürftige Heimbewohner, die in vollstationären<br />

Einrichtungen der Hilfe <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen leben, können <strong>für</strong> die Tage, an denen<br />

sie sich in den Ferien oder am Wochenende bei ihren<br />

Eltern aufhalten, anteiliges Pflegegeld bekommen.<br />

Aufgrund einer neuen Berechnungsmethode<br />

zahlten die Pflegekassen seit April 2011 hier<strong>für</strong><br />

einen niedrigeren Tagessatz als vorher. Durch<br />

das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) hat der<br />

Gesetzgeber mit Wirkung vom 30. Oktober 2012<br />

klargestellt, dass <strong>für</strong> die Zeit der häuslichen Pflege<br />

Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld besteht.<br />

Pflegebedürftige Heimbewohner, die sich an den<br />

Wochenenden oder in den Ferien bei ihren Eltern<br />

aufhalten und dort gepflegt werden, erhalten daher<br />

nun wieder anteilig <strong>für</strong> diese Tage 1/30 des jeweiligen<br />

Pflegegeldes.<br />

Da die Neuregelung keine Rückwirkung <strong>für</strong> die<br />

Vergangenheit hat, stellt sich die Frage, wie mit<br />

Leistungskürzungen verfahren werden soll, die<br />

von den Pflegekassen im Zeitraum von April 2011<br />

bis 29. Oktober 2012 vorgenommen worden sind.<br />

Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen (<strong>bvkm</strong>) hatte das Bundesversicherungsamt<br />

(BVA) als Aufsichtsbehörde des<br />

Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen insoweit<br />

bereits mit Schreiben vom 26. September<br />

2012 gebeten, die Neuregelung zum Anlass zu<br />

nehmen, eine sinnvolle Regelung <strong>für</strong> den Umgang<br />

mit diesen sogenannten „Altfällen“ zu treffen. Um<br />

den Eltern behinderter Heimbewohner weiteren<br />

bürokratischen Aufwand und das Betreiben nervenaufreibender<br />

Gerichtsprozesse zu ersparen,<br />

schlug der <strong>bvkm</strong> vor, das BVA solle die Pflegekassen<br />

anweisen, das Pflegegeld <strong>für</strong> den Zeitraum<br />

von April 2011 bis zum Inkrafttreten des PNG ungekürzt<br />

auszuzahlen.<br />

Mit Schreiben vom 29. November 2012 teilte das<br />

BVA mit, dass es diesem Anliegen nur bedingt<br />

entsprechende könne. Soweit Pflegekassen in der<br />

Vergangenheit niedrigere Tagessätze ausgezahlt<br />

hätten, wären sie entsprechend der bis dahin<br />

geltenden Rechtslage verfahren. Eine anderslautende<br />

Anweisung an die Pflegekassen durch das<br />

BVA sei daher nicht möglich. Soweit Pflegekassen<br />

jedoch abweichend verfahren würden und auch<br />

rückwirkend entsprechend der ab 30. Oktober<br />

2012 geltenden Rechtslage das Pflegegeld ungekürzt<br />

aus- bzw. nachzahlen, würde das BVA diese<br />

Praxis aufsichtsrechtlich tolerieren.<br />

Mit anderen Worten: Es ist jeder einzelnen Pflegekasse<br />

selbst überlassen, wie sie mit den in der<br />

Vergangenheit vorgenommenen Leistungskürzungen<br />

umgeht. Das BVA duldet zwar die von vielen<br />

Pflegekassen bereits vorgenommenen Nachzahlungen,<br />

mischt sich aber ansonsten nicht ins<br />

Geschehen ein. Sind aufgrund vergangener Leistungskürzungen<br />

noch Widerspruchs- oder Klageverfahren<br />

anhängig, sollten sich Betroffene auf<br />

zwei sozialgerichtliche Urteile berufen. Sowohl<br />

das Sozialgericht Mannheim (Urteil vom 20. August<br />

2012, Az. S 11 P 4278/11) als auch das Sozialgericht<br />

Nürnberg (Urteil vom 18. Juni 2012, Az.<br />

S 9 P 170/11) haben entschieden, dass die von den<br />

Pflegekassen in der Zeit von April 2011 bis Oktober<br />

2012 praktizierte Berechnungsweise rechtwidrig<br />

ist.<br />

Katja Kruse<br />

Das Schreiben des BVA an den <strong>bvkm</strong> vom 29. November 2012 hat folgenden Wortlaut:<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

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