bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper
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Recht und Praxis<br />
Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen (<strong>bvkm</strong>) hatte sich deshalb im<br />
Vorfeld des Gesetzesbeschlusses <strong>für</strong> die Beibehaltung<br />
des bisherigen Nachteilsausgleichs eingesetzt<br />
und nach Verabschiedung des Gesetzes <strong>für</strong><br />
dessen Wiedereinführung plädiert. Hierzu hatte<br />
der <strong>bvkm</strong> dem Bundestagsabgeordneten Thomas<br />
Jarzombek, CDU, auf dessen Bitte einen konkreten<br />
Gesetzesvorschlag unterbreitet (siehe hierzu<br />
den Artikel „Elterngeld“, veröffentlicht in <strong>bvkm</strong>.<br />
<strong>aktuell</strong> Ausgabe 4/2012, November, Seite 32).<br />
Die Bundesfamilienministerin hat sich mit diesem<br />
Vorschlag befasst, sieht aber zurzeit keinen Änderungsbedarf.<br />
Nach Auffassung des Ministeriums<br />
würde die Berücksichtigung eines spezifischen<br />
Freibetrages <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung die<br />
gesamte Vereinfachung gefährden.<br />
Katja Kruse<br />
Das Antwortschreiben der Ministerin vom 29. Oktober 2012 an Thomas Jarzombek hat folgenden Wortlaut:<br />
Schreiben des bmfsj vom 29.10.2012<br />
64 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>