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bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper

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Recht und Praxis<br />

Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen (<strong>bvkm</strong>) hatte sich deshalb im<br />

Vorfeld des Gesetzesbeschlusses <strong>für</strong> die Beibehaltung<br />

des bisherigen Nachteilsausgleichs eingesetzt<br />

und nach Verabschiedung des Gesetzes <strong>für</strong><br />

dessen Wiedereinführung plädiert. Hierzu hatte<br />

der <strong>bvkm</strong> dem Bundestagsabgeordneten Thomas<br />

Jarzombek, CDU, auf dessen Bitte einen konkreten<br />

Gesetzesvorschlag unterbreitet (siehe hierzu<br />

den Artikel „Elterngeld“, veröffentlicht in <strong>bvkm</strong>.<br />

<strong>aktuell</strong> Ausgabe 4/2012, November, Seite 32).<br />

Die Bundesfamilienministerin hat sich mit diesem<br />

Vorschlag befasst, sieht aber zurzeit keinen Änderungsbedarf.<br />

Nach Auffassung des Ministeriums<br />

würde die Berücksichtigung eines spezifischen<br />

Freibetrages <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung die<br />

gesamte Vereinfachung gefährden.<br />

Katja Kruse<br />

Das Antwortschreiben der Ministerin vom 29. Oktober 2012 an Thomas Jarzombek hat folgenden Wortlaut:<br />

Schreiben des bmfsj vom 29.10.2012<br />

64 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>

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