30.01.2014 Aufrufe

bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper

bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper

bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Recht & Praxis<br />

Rundfunkbeitragspflicht in Pflegeheimen<br />

und Behinderteneinrichtungen<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt ein neues Rundfunkbeitragsrecht.<br />

Seit dem müssen sich auch<br />

Menschen mit Behinderung grundsätzlich an der<br />

Rundfunkfinanzierung beteiligen. Befreiungen<br />

von der Rundfunkbeitragspflicht sind, von wenigen<br />

Ausnahmen abgesehen, im Wesentlichen<br />

nur noch aus finanziellen Gründen und sozialer<br />

Bedürftigkeit möglich.<br />

Aufgrund einer Verständigung der Intendanten<br />

von ARD, ZDF und Deutschlandradio wurde am<br />

16. Januar <strong>2013</strong> eine Begleitkommunikation zum<br />

neuen Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Hiernach<br />

können sich jetzt sowohl Bewohner von vollstationären<br />

Pflegeheimen, in denen eine intensive<br />

Beaufsichtigung und Betreuung der Bewohner<br />

erfolgt, als auch Menschen Behinderung, die<br />

dauerhaft in einer vollstationären Behinderteneinrichtung<br />

leben, aus Härtefallgründen von<br />

der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.<br />

Hintergrund ist, dass Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen<br />

aus Härtefallgründen als<br />

Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden.<br />

Liegt bereits eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag<br />

vor, können sich Bewohner von vollstationären<br />

Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />

bei dem Beitragsservice abmelden. Zur Abmeldung<br />

kann unter www.rundfunkbeitrag.de ein Abmeldeformular<br />

heruntergeladen werden. Sollten<br />

bei der Abmeldung Probleme auftreten, können<br />

sich Bewohner von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />

auf die Begleitkommunikation<br />

vom 16. Januar <strong>2013</strong> berufen, die auf der folgenden<br />

Seite abgedruckt ist.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie durch das aktualisierte<br />

„Merkblatt zu den am 1. Januar <strong>2013</strong><br />

in Kraft tretenden Änderungen im Rundfunkbeitragsrecht<br />

im privaten Bereich“, welches unter<br />

www.<strong>bvkm</strong>.de kostenlos heruntergeladen werden<br />

kann.<br />

Sebastian Tenbergen, LL.M.<br />

Der Rundfunkbeitrag <strong>für</strong> Bewohnerinnen und Bewohner<br />

von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt der neue Rundfunkbeitrag. Besondere Regelungen gelten<br />

dabei <strong>für</strong> Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderung. Sie müssen dann keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie<br />

dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden. Die Rundfunkanstalten<br />

behandeln in diesen Fällen die Einrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte, deren<br />

Bewohnerinnen und Bewohner damit nicht beitragspflichtig sind.<br />

9574a<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

Die Regelungen im Einzelnen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!