bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper
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Recht & Praxis<br />
Rundfunkbeitragspflicht in Pflegeheimen<br />
und Behinderteneinrichtungen<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt ein neues Rundfunkbeitragsrecht.<br />
Seit dem müssen sich auch<br />
Menschen mit Behinderung grundsätzlich an der<br />
Rundfunkfinanzierung beteiligen. Befreiungen<br />
von der Rundfunkbeitragspflicht sind, von wenigen<br />
Ausnahmen abgesehen, im Wesentlichen<br />
nur noch aus finanziellen Gründen und sozialer<br />
Bedürftigkeit möglich.<br />
Aufgrund einer Verständigung der Intendanten<br />
von ARD, ZDF und Deutschlandradio wurde am<br />
16. Januar <strong>2013</strong> eine Begleitkommunikation zum<br />
neuen Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Hiernach<br />
können sich jetzt sowohl Bewohner von vollstationären<br />
Pflegeheimen, in denen eine intensive<br />
Beaufsichtigung und Betreuung der Bewohner<br />
erfolgt, als auch Menschen Behinderung, die<br />
dauerhaft in einer vollstationären Behinderteneinrichtung<br />
leben, aus Härtefallgründen von<br />
der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.<br />
Hintergrund ist, dass Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen<br />
aus Härtefallgründen als<br />
Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden.<br />
Liegt bereits eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag<br />
vor, können sich Bewohner von vollstationären<br />
Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />
bei dem Beitragsservice abmelden. Zur Abmeldung<br />
kann unter www.rundfunkbeitrag.de ein Abmeldeformular<br />
heruntergeladen werden. Sollten<br />
bei der Abmeldung Probleme auftreten, können<br />
sich Bewohner von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />
auf die Begleitkommunikation<br />
vom 16. Januar <strong>2013</strong> berufen, die auf der folgenden<br />
Seite abgedruckt ist.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie durch das aktualisierte<br />
„Merkblatt zu den am 1. Januar <strong>2013</strong><br />
in Kraft tretenden Änderungen im Rundfunkbeitragsrecht<br />
im privaten Bereich“, welches unter<br />
www.<strong>bvkm</strong>.de kostenlos heruntergeladen werden<br />
kann.<br />
Sebastian Tenbergen, LL.M.<br />
Der Rundfunkbeitrag <strong>für</strong> Bewohnerinnen und Bewohner<br />
von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt der neue Rundfunkbeitrag. Besondere Regelungen gelten<br />
dabei <strong>für</strong> Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen <strong>für</strong><br />
Menschen mit Behinderung. Sie müssen dann keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie<br />
dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden. Die Rundfunkanstalten<br />
behandeln in diesen Fällen die Einrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte, deren<br />
Bewohnerinnen und Bewohner damit nicht beitragspflichtig sind.<br />
9574a<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
Die Regelungen im Einzelnen