07.02.2014 Aufrufe

Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von ...

Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von ...

Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anlage 2 - 6 -<br />

Eine rückwirkende Änderung <strong>von</strong> regelzonenübergreifenden Fahrplänen ist nicht möglich.<br />

Auf Grund der Auswirkungen <strong>von</strong> regelzonenüberschreitenden Fahrplanänderungen<br />

am aktuellen Tag innerhalb Deutschlands wird eine schritt- und teilweise Einführung<br />

<strong>von</strong> Änderungsmöglichkeiten für notwendig erachtet, um nach einer abschließenden<br />

Beurteilung der Auswirkungen auf die Systemsicherheit und des Nutzen/Aufwand-<br />

Verhältnisses eine Entscheidung über Fortführung bzw. Ausweitung zu treffen. Die Bearbeitung<br />

der Fahrplanänderungen am aktuellen Tag erfordert den gleichen Arbeitsablauf,<br />

wie für das Fahrplanmanagement und die Lastflussanalyse am Vortag. Dazu<br />

zählen insbesondere die Abstimmung der Salden, die Neueinstellung der Reglersollwerte<br />

und regelzonenübergreifende Lastflussanalysen.<br />

Ab dem 1. April 2002 wird folgendes Verfahren angewendet:<br />

2.9.1 Die Abgabe <strong>von</strong> verbindlichen regelzonenübergreifenden Fahrplänen erfolgt bis<br />

14:30 Uhr am Vortag. Stellen die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überprüfung Differenzen<br />

der abgegebenen Fahrpläne nach 14:30 Uhr fest, so verständigen sie unmittelbar<br />

die Bilanzkreisverantwortlichen und fordern sie <strong>zur</strong> Festlegung auf einen der abgegebenen<br />

Fahrpläne auf. Daraufhin haben die Bilanzkreisverantwortlichen bis 15:30 Uhr<br />

Zeit, einen der beiden Fahrpläne zu bestätigen. Erfolgt dies nicht, so wird der ausspeisende<br />

Fahrplan (Senke) für die physikalische Abwicklung vom Übertragungsnetzbetreiber<br />

eingestellt.<br />

2.9.2 Fahrplanänderungen der am Vortag eingereichten Fahrpläne können zu den festen<br />

Zeitpunkten 8:00 Uhr, 13:00 Uhr, und 17:00 Uhr (Änderungszeitpunkte) am aktuellen<br />

Tag (Erfüllungstag des Fahrplans) für die verbleibenden Stunden des aktuellen Tages<br />

beim Übertragungsnetzbetreiber wirksam werden.<br />

2.9.3 Wegen der notwendigen Prüfungen ist es zwingend erforderlich, dass den betroffenen<br />

Übertragungsnetzbetreibern die korrespondierenden Fahrpläne bis spätestens drei<br />

Stunden vor dem Änderungszeitpunkt übermittelt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber<br />

beginnen vier Stunden vor dem Änderungszeitpunkt mit der Plausibilisierung der<br />

vorliegenden Fahrpläne. Werden hierbei Unstimmigkeiten festgestellt, so werden die<br />

betroffenen Händler benachrichtigt und erhalten die Möglichkeit einer Korrektur. Ist ein<br />

Abgleich bis drei Stunden vor dem Änderungszeitpunkt nicht erfolgt, gilt der Senkenfahrplan.<br />

2.9.4 Der Übertragungsnetzbetreiber prüft nach Eingang der Änderungswünsche und nach<br />

Abschluss der Plausibilisierungsphase die technische Machbarkeit und teilt dem BKV

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!