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Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von ...

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Anlage 6 - 7 -<br />

1,00<br />

0,90<br />

0,80<br />

0,70<br />

Bandfaktor<br />

0,60<br />

0,50<br />

0,40<br />

0,30<br />

0,20<br />

0,10<br />

Winter-Tag<br />

Winter-Nacht<br />

Sommer-Tag<br />

Sommer-Nacht<br />

1 kW<br />

0,00<br />

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000<br />

Jahresbenutzungsdauer T [h/a]<br />

Erzeugungsprofil einer 1 kW-Anlage<br />

= 1kW*Bandfaktor<br />

Winter Tag Winter Nacht Sommer Tag Sommer Nacht<br />

Bild 2:<br />

Beispiel für ein synthetisches Erzeugungsprofil für kleine KWK-Anlagen (< 30 kW)<br />

b. Einspeisung aus dezentralen Erzeugungseinheiten mit Leistungsmessung<br />

– standardisierter Lösungsansatz<br />

Dezentrale Erzeugungseinheiten mit Leistungsmessung erhalten bei Erfüllung der nachfolgenden<br />

Bedingungen ein Entgelt gemäß den vermiedenen Netznutzungsentgelten bestehend<br />

aus Arbeits- und Leistungsentgelt.<br />

Zur Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung mit Leistungsmessung dient die<br />

Stromwirtschaftliche Verbändevereinbarung vom 1. August 1979 in der Fassung vom 27.<br />

Juni 1988 und 27. September 1994 als Grundlage. Sie wird daher als Ausgangsbasis für das<br />

nachfolgend vorgeschlagene Entgeltmodell herangezogen:<br />

Zur <strong>Bestimmung</strong> des Leistungsentgeltes (Bilder 3 und 4) legt der Betreiber einer Erzeugungsanlage<br />

die Soll-Leistung, die er möglichst kontinuierlich in das Netz des jeweiligen<br />

Netzbetreibers einspeisen will, vor dem zu betrachtenden Einspeisezeitraum selbst fest. Je

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