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Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von ...

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Anlage 2 - 7 -<br />

das Ergebnis bis spätestens eine Stunde vor dem relevanten Änderungszeitpunkt mit.<br />

Ist der Änderungswunsch nicht durchführbar (Netzengpässe etc.) so gelten die zuvor<br />

gültigen Fahrpläne weiterhin. Der gesamte Zeitablauf nach Ziffer 2.9.1 bis 2.9.4 ist in<br />

nachfolgender Abbildung dargestellt.<br />

Regelzonenüberschreitende Fahrplanänderungen innerhalb Deutschlands<br />

Zeitablauf<br />

14:30 h (deadline day ahead)<br />

ÄZ 8 ÄZ 13 ÄZ 17<br />

23 00 0 00 1 00 2 00 3 00 4 00 5 00 6 00 7 00 8 00 9 00 10 00 11 00 12 00 13 00 14 00 15 00 16 00 17 00 18 00 19 00 20 00 21 00 22 00 23 00 0 00 1 00<br />

Änderungszeitpunkt (ÄZ n): Wirksamwerden der angemeldeten, genehmigten und validierten Änderung<br />

Zeitfenster für die Plausibilisierung der Fahrplanänderungen durch den ÜNB<br />

Zeitfenster für die Prüfung der technischen Machbarkeit beim ÜNB<br />

Genehmigung oder Ablehnung der Fahrplanänderung <strong>von</strong> ÜNB an BKV<br />

2.9.5 Es werden nur Fahrplanänderungen ≥ 5 MW je geänderter Zeitreihe zugelassen.<br />

2.9.6 Um eine sichere und zeitgerechte Übermittlung der geänderten Fahrpläne zu gewährleisten,<br />

verpflichtet sich der BKV, die Fahrplanänderungen mittels FTP-Protokoll über<br />

ISDN (oder ersatzweise ein mit dem Übertragungsnetzbetreiber vereinbartes Verfahren)<br />

durchzuführen. Die heute angewendete Übertragung per E-Mail wird Redundanz.<br />

2.9.7 Die heutige Praxis der 1:1-Nominierung für Fahrplananmeldungen über die Regelzone<br />

wird auch für Fahrplanänderungen angewendet.<br />

2.9.8 Fahrplanänderungen am aktuellen Tag sind nicht kostenpflichtig.<br />

2.9.9 Dieses Verfahren wird zum 1. April 2002 <strong>von</strong> den Übertragungsnetzbetreibern EnBW<br />

TNG und RWE Net und ggf. <strong>von</strong> weiteren Übertragungsnetzbetreibern eingeführt. Bis<br />

zum Ende der Testphase am 31.10.2002 werden die Parteien darüber entscheiden, ob<br />

und in welcher Form das Verfahren ab 01.11.2002 weiter geführt und <strong>von</strong> allen Über-

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