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Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von ...

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Anlage 2 - 10 -<br />

Ablauf Prüfungsroutine Fahrplanmanagement<br />

Phase 2: I nhaltliche Fahrplanprüfung (vor 14.30 h)<br />

BKV<br />

ÜNB<br />

Fahrplanabgabe<br />

(Phase 1)<br />

Phase 2 kann beginnen, nachdem die Gegenbestätigung vorliegt<br />

(neue Version)<br />

Inhaltliche<br />

Fahrplanprüfung<br />

Korrektur der<br />

betroffenen Zeitreihen<br />

0 .. n<br />

Fahrplan nicht<br />

gegenbestätigt<br />

Nein<br />

Zeitreihen<br />

gegenbestätigt?<br />

Ja<br />

Status:<br />

alle Fahrpläne<br />

gegenbestätigt<br />

Fahrplan<br />

gegenbestätigt<br />

Ist bis 14.30 h eine Fehlerkorrektur nicht erfolgt, gilt folgende Regelung: Der ÜNB fordert<br />

den BKV der Empfängerseite <strong>zur</strong> Festlegung auf einen der beiden Fahrpläne auf.<br />

Ist eine Klärung rechtzeitig für die operative Umsetzung nicht möglich, so wird der<br />

Fahrplan der Empfängerseite für die Abrechnung zugrunde gelegt. Börsen können mit<br />

anderen BKV in der Regelzone des ÜNB unter Zustimmung des ÜBV vereinbaren,<br />

dass bei Diskrepanzen die Angaben der Börse gelten.

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