Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von ...
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Anlage 2 - 10 -<br />
Ablauf Prüfungsroutine Fahrplanmanagement<br />
Phase 2: I nhaltliche Fahrplanprüfung (vor 14.30 h)<br />
BKV<br />
ÜNB<br />
Fahrplanabgabe<br />
(Phase 1)<br />
Phase 2 kann beginnen, nachdem die Gegenbestätigung vorliegt<br />
(neue Version)<br />
Inhaltliche<br />
Fahrplanprüfung<br />
Korrektur der<br />
betroffenen Zeitreihen<br />
0 .. n<br />
Fahrplan nicht<br />
gegenbestätigt<br />
Nein<br />
Zeitreihen<br />
gegenbestätigt?<br />
Ja<br />
Status:<br />
alle Fahrpläne<br />
gegenbestätigt<br />
Fahrplan<br />
gegenbestätigt<br />
Ist bis 14.30 h eine Fehlerkorrektur nicht erfolgt, gilt folgende Regelung: Der ÜNB fordert<br />
den BKV der Empfängerseite <strong>zur</strong> Festlegung auf einen der beiden Fahrpläne auf.<br />
Ist eine Klärung rechtzeitig für die operative Umsetzung nicht möglich, so wird der<br />
Fahrplan der Empfängerseite für die Abrechnung zugrunde gelegt. Börsen können mit<br />
anderen BKV in der Regelzone des ÜNB unter Zustimmung des ÜBV vereinbaren,<br />
dass bei Diskrepanzen die Angaben der Börse gelten.