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Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von ...

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Anlage 6 - 9 -<br />

die Anwendung des hier vorgeschlagenen standardisierten Modells auf Anlagen mit einer<br />

Mindest-Ist-Einspeisedauer zu begrenzen, ab welcher <strong>von</strong> einer Reduktion der Lastspitze<br />

gegenüber dem vorgelagerten Netz überhaupt erst ausgegangen werden kann.<br />

Bei Unterschreiten dieser Mindest-Ist-Einspeisedauer entfällt der Anspruch auf einen Leistungsanteil<br />

beim Entgelt für vermiedene Netznutzungsentgelte. Die Mindest-Ist-Einspeisedauer<br />

hat 30% <strong>von</strong> der, das festgelegte Zeitfenster bestimmenden Gesamtzeit zu betragen.<br />

Unabhängig da<strong>von</strong>, ob dem Einspeiser ein Leistungsanteil aus vermiedenen Netznutzungsentgelten<br />

zusteht oder nicht, hat er immer Anspruch auf ein Entgelt, das sich aus der eingespeisten<br />

Energie und des dadurch vermiedenen Arbeitspreises der vorgelagerten Netzebene<br />

ableiten lässt.<br />

P/Pmax ---><br />

1<br />

0,8<br />

LP−<br />

Anteil=<br />

LP<br />

üb.<br />

−NE.<br />

⋅ P<br />

Soll<br />

T<br />

⋅<br />

T<br />

Ist<br />

Ges<br />

− B<br />

üb. −NE.<br />

⋅ P<br />

Soll<br />

⋅ r(T<br />

Ges<br />

− T<br />

Ist<br />

)<br />

0,6<br />

Psoll/Pmax<br />

0,4<br />

0,2<br />

PSoll * TIst -> Max<br />

0<br />

0 TIst<br />

Tges<br />

Einspeisedauer [h] --><br />

Zeitfenster (Einspeisezeitbereich)<br />

Bild 3:<br />

<strong>Bestimmung</strong> des Leistungsanteils der Entgelte für dezentrale Einspeisung mit<br />

registrierender 1/4-h-Leistungsmessung

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