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Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von ...

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Anlage 6<br />

<strong>zur</strong> Verbändevereinbarung<br />

über <strong>Kriterien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bestimmung</strong> <strong>von</strong> Netznutzungsentgelten<br />

für elektrische Energie<br />

und über Prinzipien der Netznutzung<br />

vom 13. Dezember 2001<br />

Ermittlung des Entgeltes für<br />

vermiedene Netznutzungsentgelte bei dezentraler Einspeisung<br />

a. Einspeisung aus dezentralen Erzeugungseinheiten ohne Leistungsmessung<br />

– pauschalierter Lösungsansatz<br />

Abwicklung der Einspeisung aus kleinen dezentralen Erzeugungseinheiten < 30 kW<br />

Erzeugungsleistung ohne Leistungsmessung<br />

Bezüglich der Ermittlung und Festlegung der Entgelte für vermiedene Netznutzungsentgelte<br />

bei Einspeisung <strong>von</strong> elektrischer Energie aus kleinen dezentralen Erzeugungsanlagen mit<br />

einer Netto-Erzeugungsleistung <strong>von</strong> kleiner 30 kW, insbesondere bei Einspeisung in das<br />

Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung (z.B. kleine KWK-Anlagen), bedarf es gesonderter<br />

abwicklungstechnischer und vertraglicher Regelungen.<br />

1 Lieferung der eingespeisten elektrischen Energie an einen Bilanzkreis/Händler<br />

Der Einspeiser liefert die erzeugte elektrische Energie an einen Bilanzkreis/Händler seiner<br />

Wahl. Hierzu ist mit dem Einspeiser ein Strombezugsvertrag abzuschließen, der als einen<br />

wesentlichen Bestandteil die wirtschaftlichen Konditionen des reinen Strombezugs durch den<br />

Bilanzkreis/Händler (Einspeisevergütung) beinhaltet. Der Einspeiser und damit die eingespeiste<br />

Energie ist eindeutig einem Bilanzkreis zuzuordnen. Näheres hierzu ist in entsprechenden<br />

vertraglichen Regelungen festzuhalten, den der Bilanzkreis/Händler mit dem jeweiligen<br />

Verteilungsnetzbetreiber abschließt.<br />

Um einen unverhältnismäßig hohen Messaufwand zu vermeiden, wird bei den oben genannten<br />

Anlagen (< 30 kW Nettoerzeugungsleistung) auf die Erfassung der ¼-h-Leistungsmittelwerte<br />

verzichtet.

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