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Themenübersicht - AWG

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Anerkennung von Seminaren 35<br />

Weiterbildungspflicht von Sachverständigen<br />

- Anerkennung der von der <strong>AWG</strong>-mbH angebotenen Seminare –<br />

Die kontinuierliche Weiterbildung gilt in allen technischen Bereichen als Garant für<br />

eine positive berufliche Entwicklung. In manchen Disziplinen ist ein außerordentlich<br />

umfangreiches Weiterbildungsvolumen erforderlich, für Entwicklungsingenieure im<br />

Bereich Soft- und Hardwareentwicklung z.B. gilt die Faustformel sich an mindestens<br />

zwölf Tagen pro Jahr weiterzubilden, in anderen Berufszweigen gelten hingegen<br />

bereits fünf Tage Fortbildung pro Jahr als ausreichend. Obwohl die Weiterbildung<br />

auch im Bereich der Kraftfahrzeugsachverständigen als selbstverständlich angesehen<br />

wird, besitzt die fachliche Fortbildung für viele ebenso einen Aspekt von extern<br />

forcierter Verpflichtung. Einrichtungen welche die Sachverständigen persönlich<br />

zertifizieren oder öffentlich bestellen und vereidigen, Berufsverbände ebenso wie<br />

Überwachungsinstitutionen, alle fordern vom Sachverständigen ein geeignetes Qualitätsmanagement,<br />

zu dem ein Mindestmaß an Fortbildung gehört. Um sichergehen<br />

zu können, dass die geforderte Quantität nicht mit mangelnder Qualität erkauft<br />

wird, bemühen sich die oben genannten Institutionen um eine transparente Vorgehensweise<br />

bei der Anerkennung solcher Pflichtveranstaltungen. Oftmals ist eine<br />

regelmäßige Kommunikation zwischen den Seminaranbietern und den Anerkennungsstellen<br />

notwendig, um die relevanten Details in Sachen Umfang und Inhalt der<br />

Veranstaltung abzugleichen. Diese Vorgehensweise ist für seriöse Seminarveranstalter<br />

wie die <strong>AWG</strong>-mbH keineswegs eine unangenehme Zusatzbelastung, sondern<br />

vielmehr eine willkommene Möglichkeit sich mit den Anerkennungsstellen bidirektional<br />

auszutauschen und aus eigenem Antrieb einem Qualitätsverfall bei der Fortbildung<br />

entgegenzuwirken. Die Gespräche mit den zuständigen Anerkennungsgremien<br />

werden auch dazu benutzt, diese zu beraten und Qualitätsstandards zu diskutieren.<br />

Auf diese Weise soll unterbunden werden, dass Veranstaltungen wie Fahrzeugmodeleinführungen,<br />

fachfremde Messen oder sonstige Seminare ohne erkennbaren<br />

Fortbildungsnutzen zur Pflichtfortbildung eingereicht werden können. In<br />

diesem Sinne pflegen die Verantwortlichen der BVSK-Akademie einen engen Kontakt<br />

mit den vorgenannten Institutionen. Als offizielle Akademie des BVSK werden<br />

selbstverständlich alle Seminare der <strong>AWG</strong>-mbH vom BVSK anerkannt. Weiterhin<br />

werden aufgrund der nunmehr seit über fünfzehn Jahren bestehenden Erfahrung als<br />

seriöser Seminaranbieter die Veranstaltungen der <strong>AWG</strong> von nahezu allen am Markt<br />

beteiligten Institutionen zur Pflichtfortbildung berücksichtigt. Um eventuelle Unterschiede<br />

im Anerkennungsumfang transparent darzustellen und unseren Kunden<br />

ihre persönliche Seminarplanung zu erleichtern, finden Sie unten auf den Seminarausschreibungen<br />

die Anzahl der anerkennbaren Tage für die Institutionen DAT, GTÜ,<br />

IFS und ZAK. Weitere Institutionen wie IHK oder HWK erkennen die Seminare im<br />

Regelfall ebenfalls an, sind jedoch nicht explizit aufgeführt.<br />

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