Themenübersicht - AWG
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Anerkennung von Seminaren 35<br />
Weiterbildungspflicht von Sachverständigen<br />
- Anerkennung der von der <strong>AWG</strong>-mbH angebotenen Seminare –<br />
Die kontinuierliche Weiterbildung gilt in allen technischen Bereichen als Garant für<br />
eine positive berufliche Entwicklung. In manchen Disziplinen ist ein außerordentlich<br />
umfangreiches Weiterbildungsvolumen erforderlich, für Entwicklungsingenieure im<br />
Bereich Soft- und Hardwareentwicklung z.B. gilt die Faustformel sich an mindestens<br />
zwölf Tagen pro Jahr weiterzubilden, in anderen Berufszweigen gelten hingegen<br />
bereits fünf Tage Fortbildung pro Jahr als ausreichend. Obwohl die Weiterbildung<br />
auch im Bereich der Kraftfahrzeugsachverständigen als selbstverständlich angesehen<br />
wird, besitzt die fachliche Fortbildung für viele ebenso einen Aspekt von extern<br />
forcierter Verpflichtung. Einrichtungen welche die Sachverständigen persönlich<br />
zertifizieren oder öffentlich bestellen und vereidigen, Berufsverbände ebenso wie<br />
Überwachungsinstitutionen, alle fordern vom Sachverständigen ein geeignetes Qualitätsmanagement,<br />
zu dem ein Mindestmaß an Fortbildung gehört. Um sichergehen<br />
zu können, dass die geforderte Quantität nicht mit mangelnder Qualität erkauft<br />
wird, bemühen sich die oben genannten Institutionen um eine transparente Vorgehensweise<br />
bei der Anerkennung solcher Pflichtveranstaltungen. Oftmals ist eine<br />
regelmäßige Kommunikation zwischen den Seminaranbietern und den Anerkennungsstellen<br />
notwendig, um die relevanten Details in Sachen Umfang und Inhalt der<br />
Veranstaltung abzugleichen. Diese Vorgehensweise ist für seriöse Seminarveranstalter<br />
wie die <strong>AWG</strong>-mbH keineswegs eine unangenehme Zusatzbelastung, sondern<br />
vielmehr eine willkommene Möglichkeit sich mit den Anerkennungsstellen bidirektional<br />
auszutauschen und aus eigenem Antrieb einem Qualitätsverfall bei der Fortbildung<br />
entgegenzuwirken. Die Gespräche mit den zuständigen Anerkennungsgremien<br />
werden auch dazu benutzt, diese zu beraten und Qualitätsstandards zu diskutieren.<br />
Auf diese Weise soll unterbunden werden, dass Veranstaltungen wie Fahrzeugmodeleinführungen,<br />
fachfremde Messen oder sonstige Seminare ohne erkennbaren<br />
Fortbildungsnutzen zur Pflichtfortbildung eingereicht werden können. In<br />
diesem Sinne pflegen die Verantwortlichen der BVSK-Akademie einen engen Kontakt<br />
mit den vorgenannten Institutionen. Als offizielle Akademie des BVSK werden<br />
selbstverständlich alle Seminare der <strong>AWG</strong>-mbH vom BVSK anerkannt. Weiterhin<br />
werden aufgrund der nunmehr seit über fünfzehn Jahren bestehenden Erfahrung als<br />
seriöser Seminaranbieter die Veranstaltungen der <strong>AWG</strong> von nahezu allen am Markt<br />
beteiligten Institutionen zur Pflichtfortbildung berücksichtigt. Um eventuelle Unterschiede<br />
im Anerkennungsumfang transparent darzustellen und unseren Kunden<br />
ihre persönliche Seminarplanung zu erleichtern, finden Sie unten auf den Seminarausschreibungen<br />
die Anzahl der anerkennbaren Tage für die Institutionen DAT, GTÜ,<br />
IFS und ZAK. Weitere Institutionen wie IHK oder HWK erkennen die Seminare im<br />
Regelfall ebenfalls an, sind jedoch nicht explizit aufgeführt.<br />
Ihr <strong>AWG</strong>-Team