Gesamteindruck - Hippoevent
Gesamteindruck - Hippoevent
Gesamteindruck - Hippoevent
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Turniertierarzt verantwortlich. Sollte der Tierarzt nach zehn<br />
Minuten feststellen, dass das Pferd offensichtlich erschöpft<br />
ist, so ist das Gespann durch den Richter von der weiteren<br />
Prüfung auszuschließen, ebenso wie lahme oder verletzte<br />
Pferde. Der Richter kann im Einvernehmen mit dem Tierarzt<br />
eine Verlängerung der Zwangspause anordnen (z.B. wenn<br />
es das Wetter verlangt, kann der Zwangshalt für alle<br />
Gespanne um die gleiche Zeit verlängert werden).<br />
4. Dritte Verfassungsprüfung<br />
Diese findet vor der Prüfung C oder bei Zweitagesturnieren,<br />
die am zweiten Tag mit Prüfung A beginnen, vor dem ersten<br />
Bewerb statt. Sie wird je nach Zeit entweder eingespannt<br />
(Bandagen, Streichkappen, Gamaschen sind erlaubt,<br />
müssen aber auf Verlangen des Tierarztes/Richters entfernt<br />
werden.) oder wie die erste Verfassungsprüfung<br />
durchgeführt.<br />
5. Die Entscheidung, der die Verfassungsprüfungen<br />
durchführenden Personen, ist endgültig, der Ausschluss eines<br />
Pferdes ist jedoch sofort mündlich zu begründen.<br />
6. Jedes Mitglied des Richterteams hat während der Prüfung B das<br />
Recht und die Pflicht, jedes offensichtlich lahme oder zur<br />
Weiterfahrt nicht befähigte Pferd zu auszuschließen. Gegen eine<br />
solche Entscheidung ist kein Einspruch möglich. Der Technische<br />
Delegierte kann ein Gespann aufhalten und ein Mitglied der<br />
Richtergruppe beiziehen. Die verlorene Zeit wird gutgeschrieben<br />
7. Wird die Prüfung B (Marathonfahrt) nicht durchgeführt, so<br />
entfallen sämtliche Verfassungsprüfungen. Die Kontrolle des<br />
Impfpasses und die Identifikation werden jedoch durchgeführt.<br />
§ 709<br />
Startreihenfolge<br />
1. Die Startreihenfolge wird durch das Los entschieden. Die<br />
2011 17