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Gesamteindruck - Hippoevent

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HINDERNISFAHREN<br />

Prüfung C<br />

§ 731<br />

Allgemeines<br />

1. Zweck der Prüfung C ist es, die Kondition, den Gehorsam und<br />

die Durchlässigkeit der Pferde und die Geschicklichkeit des<br />

Fahrers zu prüfen.<br />

2. Die Prüfung muss auf einem ebenen eingezäunten Platz<br />

stattfinden, der für CAN-A und Vierspännerprüfungen<br />

mindestens 5000 m2 haben muss. Für alle anderen Turniere soll<br />

der Platz nicht kleiner als 4000 m2 sein. Die Anzahl der<br />

Hindernisse ist bei geringerer Platzgröße als 5000 m2<br />

entsprechend zu reduzieren.<br />

3. Die Prüfung C wird auf der Basis umgeworfener Hindernisse<br />

durchgeführt. Folgende Richtverfahren sind möglich:<br />

Hindernisfahren nach Fehlern<br />

Hindernisfahren nach Zeit.<br />

Ein Hindernis gilt als umgeworfen, wenn das gesamte Hindernis<br />

oder ein Teil davon oder eine Markierung davon umgeworfen<br />

oder verschoben ist. Das Hindernis zählt von der linken zur<br />

rechten „Flagge". Die Hindernisse sind zwischen den „Flaggen"<br />

mit dem ganzen Gespann (Pferde und Wagen) zu durchfahren.<br />

4. In Vielseitigkeitsfahrprüfungen ist das Hindernisfahren nach<br />

Fehlern anzuwenden.<br />

5. Sowohl im Hindernisfahren nach Fehlern als auch im<br />

Hindernisfahren nach Zeit darf die Anzahl der Hindernisse 20<br />

nicht überschreiten.<br />

Bei lizenzfreien Bewerben darf die Anzahl der Hindernisse 18<br />

und bei Kombibewerb für Kaltblut und Haflinger 15 nicht<br />

überschreiten.<br />

2011 45

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