Gesamteindruck - Hippoevent
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HINDERNISFAHREN<br />
Prüfung C<br />
§ 731<br />
Allgemeines<br />
1. Zweck der Prüfung C ist es, die Kondition, den Gehorsam und<br />
die Durchlässigkeit der Pferde und die Geschicklichkeit des<br />
Fahrers zu prüfen.<br />
2. Die Prüfung muss auf einem ebenen eingezäunten Platz<br />
stattfinden, der für CAN-A und Vierspännerprüfungen<br />
mindestens 5000 m2 haben muss. Für alle anderen Turniere soll<br />
der Platz nicht kleiner als 4000 m2 sein. Die Anzahl der<br />
Hindernisse ist bei geringerer Platzgröße als 5000 m2<br />
entsprechend zu reduzieren.<br />
3. Die Prüfung C wird auf der Basis umgeworfener Hindernisse<br />
durchgeführt. Folgende Richtverfahren sind möglich:<br />
Hindernisfahren nach Fehlern<br />
Hindernisfahren nach Zeit.<br />
Ein Hindernis gilt als umgeworfen, wenn das gesamte Hindernis<br />
oder ein Teil davon oder eine Markierung davon umgeworfen<br />
oder verschoben ist. Das Hindernis zählt von der linken zur<br />
rechten „Flagge". Die Hindernisse sind zwischen den „Flaggen"<br />
mit dem ganzen Gespann (Pferde und Wagen) zu durchfahren.<br />
4. In Vielseitigkeitsfahrprüfungen ist das Hindernisfahren nach<br />
Fehlern anzuwenden.<br />
5. Sowohl im Hindernisfahren nach Fehlern als auch im<br />
Hindernisfahren nach Zeit darf die Anzahl der Hindernisse 20<br />
nicht überschreiten.<br />
Bei lizenzfreien Bewerben darf die Anzahl der Hindernisse 18<br />
und bei Kombibewerb für Kaltblut und Haflinger 15 nicht<br />
überschreiten.<br />
2011 45