Gesamteindruck - Hippoevent
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§ 736<br />
Hindernisfahren mit festen Hindernissen<br />
1. Hindernisfahren mit festen Hindernissen kann als Prüfung B<br />
oder C ausgetragen werden. Im festen Hindernis gelten die<br />
Bestimmungen der Prüfung B und im Hindernisparcours die<br />
der Prüfung C.<br />
2. Die Prüfung ist nach Richtverfahren gemäß Hindernisfahren<br />
nach Fehlern unter Bedachtnahme auf die besonderen<br />
Bestimmungen für die festen Hindernisse durchzuführen.<br />
3. Der Wagen muss mindestens den Anforderungen der<br />
Prüfung B entsprechen. Es muss nicht derselbe Wagen wie<br />
in der Prüfung A verwendet werden.<br />
4. Im Parcours dürfen 2 bis 4 feste Hindernisse vorgesehen<br />
werden, wobei die Gesamtzahl der Hindernisse 20 nicht<br />
überschreiten darf.<br />
5. In den festen Hindernissen muss ein Weg mindestens 3 m breit<br />
sein.<br />
6. Die festen Hindernisse müssen nummeriert sein und eine<br />
vorgeschriebene Ein- und Ausfahrt aufweisen. Es ist keine<br />
Strafzone vorzusehen. Die Start und Ziellinie von dem festen<br />
Hindernis wird mit einem Kegelpaar gemäß Prüfung C in der<br />
fortlaufenden Nummer gekennzeichnet.<br />
7. Die Anzahl der Tore muss der Anforderung der jeweiligen<br />
Klasse entsprechen.<br />
8. Abwerfbare Elemente sind unbeschränkt gestattet. Der Abwurf<br />
eines Elementes wird mit 2 Strafpunkten bewertet.<br />
9. Kleidung und Ausrüstung für Fahrer und Beifahrer entspricht den<br />
Richtlinien der jeweiligen Prüfung. Die Beifahrer können<br />
während der ganzen Prüfung auf dem Wagen stehen und den<br />
Fahrer beraten.<br />
2011 57