Gesamteindruck - Hippoevent
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4. Die Höchstzeit ist das Doppelte der Erlaubten Zeit. Bis<br />
einschließlich dem 3. Teilnehmer kann die Richtergruppe die<br />
Erlaubte Zeit erhöhen oder herabsetzen. Diese Maßnahme<br />
muss allen Teilnehmern bekannt gemacht werden.<br />
5. Der Fahrer muss bei Beginn und Ende seiner Prüfung die Startund<br />
Ziellinie durchfahren.<br />
6. Anhalten, Zurücksetzen oder Ausbrechen vor einem Hindernis<br />
gelten als Ungehorsam. Falls ein Teilnehmer eine falsche Bahn<br />
einschlägt, seinen Fehler jedoch vor dem Durchfahren des<br />
nächsten Hindernisses berichtigt, wird er nicht bestraft.<br />
Ungehorsamsfehler werden nicht nur am gleichen Hindernis,<br />
sondern im gesamten Parcours zusammengezählt. Wie ein<br />
Ungehorsam werden auch Reparaturen von Gebrechen an der<br />
Anspannung gewertet<br />
7. Die Beschädigung eines schon gefahrenen Hindernisses wird<br />
wie ein Abwurf gewertet, bei Beschädigung eines noch nicht<br />
gefahrenen Hindernisses erhält der Teilnehmer die Glocke für<br />
Wiederaufbau, Weiterfahrt nach erneuter Glocke. Er erhält die<br />
dafür vorgesehenen Strafpunkte und wenn ein Gespann<br />
aufgrund von Ungehorsam in einem Mehrfachhindernis ausbricht<br />
und dieses dabei zerstört, wird die Glocke geläutet, das<br />
Hindernis wieder aufgebaut und der Teilnehmer erhält dafür nur<br />
die Strafpunkte für Ungehorsam sowie 10 Strafsekunden. Die<br />
Abwürfe bleiben unbestraft.<br />
8. Im Falle eines Gebrechens an Deichsel, Anzen, Strängen,<br />
Leinen, Aufhalteriemen oder –ketten, oder wenn ein Pferde mit<br />
dem Bein über eines dieser Elemente gekommen ist wird die<br />
Glocke geläutet und die Zeit angehalten. Der Beifahrer kann den<br />
Schaden gegebenenfalls beheben und der Teilnehmer erhält die<br />
dafür vorgesehenen Strafpunkte.<br />
9. Die Platzierung erfolgt durch Addition der Fehlerpunkte.<br />
10. Bei Fehlergleichheit für den ersten Platz kann ein Stechen mit<br />
Zeitwertung gemäß der Ausschreibung, entweder über<br />
denselben oder einen verkürzten Parcours, nach Ermessen des<br />
52 2011