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PRAXIS ❯ Abmahnsichere Webseiten<br />
WEBSEITEN<br />
ABMAHNSICHER<br />
Eine Abmahnung vom Anwalt wegen eines Fehlers auf der eigenen Webseite ist nicht nur unangenehm,<br />
sondern kann auch richtig teuer werden. Möchte man eine Webseite ohne Angriffsfläche für Abmahnungen<br />
gestalten, ist einiges zu berücksichtigen. ❯ von Regula Heinzelmann<br />
B<br />
ereits beim Festlegen eines Namens für<br />
die Domain einer Webseite sollte man<br />
sich genau Gedanken machen. Klar: Er soll<br />
möglichst kurz, einprägsam und individuell<br />
sein, damit er auch eine effiziente Werbewirkung<br />
erzielt. Doch wichtig ist dabei genauso,<br />
eine Verwechslungsgefahr mit Unternehmen<br />
zu vermeiden, die ähnliche Produkte anbieten.<br />
Zwar wird ein Domainname nur einmal<br />
vergeben, doch Ähnlichkeiten mit bereits<br />
existierenden sind immer möglich. Zudem<br />
sollte man sich bewusst sein, dass bei häufig<br />
verwendeten Namen eine mangelnde Originalität<br />
zum Problem werden kann.<br />
Soll etwa der Name einer Ortschaft in den Domainnamen<br />
mit einfließen, sind auch hierbei<br />
bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So<br />
hat das Oberlandesgericht Hamm in seinem<br />
Urteil vom 19.6.2008 (4 U 63/08) festgestellt,<br />
dass die Verknüpfung eines Gattungsbegriffs<br />
mit einem Ortsnamen, nur als solche, nicht<br />
als unlauterer Wettbewerb gemäß § 3 UWG<br />
gilt. Dabei muss man laut Gericht allerdings<br />
vermeiden, dass der jeweilige Geschäftsbetrieb<br />
gemäß dem allgemeinen Sprachgewohnheiten<br />
gegenüber den Konkurrenten<br />
als hervorgehoben erscheint. Dieser Effekt<br />
kann z.B. mit einem bestimmten Artikel erreicht<br />
werden. Bezeichnungen wie „Der ….<br />
Lieferant von (Ortschaft)“ verwendet man<br />
also besser nicht.<br />
Das Urheberrecht<br />
Zum Urheberrecht stellt sich die Frage:<br />
Darf man auf einer Webseite Beiträge<br />
von Drittpersonen oder anderen<br />
Unternehmen einfach so einfügen<br />
oder benötigt man dafür eine Erlaubnis?<br />
Im Prinzip sind Werke im Internet<br />
genauso urheberrechtlich<br />
geschützt wie solche, die<br />
auf herkömmliche Art publiziert<br />
werden. Geschützt<br />
sind Werke immer dann,<br />
wenn eine schöpferische<br />
Eigenleistung besteht,<br />
was im Juristendeutsch<br />
„Schöpfungshöhe“ genannt<br />
wird. Als nicht ge-<br />
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