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PCgo Classic XXL Geheimdienst Blocker (Vorschau)

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PRAXIS ❯ Abmahnsichere Webseiten<br />

WEBSEITEN<br />

ABMAHNSICHER<br />

Eine Abmahnung vom Anwalt wegen eines Fehlers auf der eigenen Webseite ist nicht nur unangenehm,<br />

sondern kann auch richtig teuer werden. Möchte man eine Webseite ohne Angriffsfläche für Abmahnungen<br />

gestalten, ist einiges zu berücksichtigen. ❯ von Regula Heinzelmann<br />

B<br />

ereits beim Festlegen eines Namens für<br />

die Domain einer Webseite sollte man<br />

sich genau Gedanken machen. Klar: Er soll<br />

möglichst kurz, einprägsam und individuell<br />

sein, damit er auch eine effiziente Werbewirkung<br />

erzielt. Doch wichtig ist dabei genauso,<br />

eine Verwechslungsgefahr mit Unternehmen<br />

zu vermeiden, die ähnliche Produkte anbieten.<br />

Zwar wird ein Domainname nur einmal<br />

vergeben, doch Ähnlichkeiten mit bereits<br />

existierenden sind immer möglich. Zudem<br />

sollte man sich bewusst sein, dass bei häufig<br />

verwendeten Namen eine mangelnde Originalität<br />

zum Problem werden kann.<br />

Soll etwa der Name einer Ortschaft in den Domainnamen<br />

mit einfließen, sind auch hierbei<br />

bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So<br />

hat das Oberlandesgericht Hamm in seinem<br />

Urteil vom 19.6.2008 (4 U 63/08) festgestellt,<br />

dass die Verknüpfung eines Gattungsbegriffs<br />

mit einem Ortsnamen, nur als solche, nicht<br />

als unlauterer Wettbewerb gemäß § 3 UWG<br />

gilt. Dabei muss man laut Gericht allerdings<br />

vermeiden, dass der jeweilige Geschäftsbetrieb<br />

gemäß dem allgemeinen Sprachgewohnheiten<br />

gegenüber den Konkurrenten<br />

als hervorgehoben erscheint. Dieser Effekt<br />

kann z.B. mit einem bestimmten Artikel erreicht<br />

werden. Bezeichnungen wie „Der ….<br />

Lieferant von (Ortschaft)“ verwendet man<br />

also besser nicht.<br />

Das Urheberrecht<br />

Zum Urheberrecht stellt sich die Frage:<br />

Darf man auf einer Webseite Beiträge<br />

von Drittpersonen oder anderen<br />

Unternehmen einfach so einfügen<br />

oder benötigt man dafür eine Erlaubnis?<br />

Im Prinzip sind Werke im Internet<br />

genauso urheberrechtlich<br />

geschützt wie solche, die<br />

auf herkömmliche Art publiziert<br />

werden. Geschützt<br />

sind Werke immer dann,<br />

wenn eine schöpferische<br />

Eigenleistung besteht,<br />

was im Juristendeutsch<br />

„Schöpfungshöhe“ genannt<br />

wird. Als nicht ge-<br />

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