Erläuterungsbericht - Bezirksregierung Münster
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380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel – Bundesgrenze NL (Doetinchem), Bl. 4221/4222<br />
Abschnitt Pkt. Wittenhorst – Bundesgrenze NL<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 15<br />
Die in Tabelle 1 und Abbildung 3 dargestellten Maßnahmen I bis V erfolgen innerhalb<br />
der nachstehend genannten Kommunen:<br />
<br />
<br />
<br />
Stadt Hamminkeln<br />
Maßnahmen: I, IV<br />
Stadt Rees<br />
Maßnahmen: I, III, IV<br />
Stadt Isselburg<br />
Maßnahmen: I, II, IV, V<br />
Die Umsetzung der Baumaßnahme wird eine Bauzeit von ca. 18 - 24 Monaten in Anspruch<br />
nehmen. Sie ist nach Vorliegen des erforderlichen Planfeststellungsbescheides<br />
ab Frühjahr 2015 vorgesehen.<br />
Die Gesamtinvestitionskosten für die Höchstspannungsfreileitungsverbindung betragen<br />
rd. 23 Mio. Euro.<br />
3 Energierechtliches Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Die Errichtung und der Betrieb von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen mit einer<br />
Nennspannung von 110 kV und mehr bedürfen gem. § 43<br />
Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) [4] grundsätzlich der Planfeststellung durch<br />
die nach Landesrecht zuständige Behörde. Für das Planfeststellungsverfahren gelten<br />
die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG NRW) [5] des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe des EnWG.<br />
Das planfestzustellende Vorhaben muss insbesondere den Zielen des § 1 EnWG<br />
entsprechen. Nach § 1 EnWG ist dessen Zweck eine möglichst sichere, preisgünstige,<br />
verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene<br />
Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.<br />
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist für den Bau und Betrieb der geplanten<br />
110-/380-kV-Freileitungsverbindungentsprechend Anlage 1 Nr. 19.1.1 zu § 3<br />
Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) [6] eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, da die Gesamtmaßnahme über eine<br />
Leitungslänge von mehr als 15 km und eine Nennspannung von mehr als 220 kV<br />
verfügt.