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Erläuterungsbericht - Bezirksregierung Münster

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380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel – Bundesgrenze NL (Doetinchem), Bl. 4221/4222<br />

Abschnitt Pkt. Wittenhorst – Bundesgrenze NL<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 41<br />

latoren (Abspannketten) angebracht. Jeder der beiden Isolatorstränge ist geeignet,<br />

alleine die vollen Gewichts- und Zugbelastungen zu übernehmen. Hierdurch ergeben<br />

sich höhere Sicherheiten.<br />

Neben den stromführenden Leiterseilen werden über die Mastspitze und im Mastschaft<br />

Blitzschutz- bzw. Erdungsseile (Erdseile) mitgeführt (siehe Abbildung 5). Das<br />

Erdseil soll verhindern, dass Blitzeinschläge in die stromführenden Leiterseile erfolgen<br />

und dies eine Störung des betroffenen Stromkreises hervorruft. Das Erdseil ist<br />

ein dem Leiterseil gleiches oder ähnliches Aluminium-Stahl-Seil. Der Blitzstrom wird<br />

mittels des Erdseils auf die benachbarten Maste und über diese weiter in den Boden<br />

abgeleitet. Zur Nachrichtenübermittlung und Fernsteuerung von Umspannanlagen<br />

besitzt das eingesetzte Erdseil im Kern Lichtwellenleiterfasern (LWL).<br />

Um zudem bei anlagennahen Blitzeinschlägen in das Leiterseil eine verbesserte<br />

Schirmwirkung durch das Erdseil zu erreichen, soll die Erdseilkonstruktion in diesem<br />

Bereich entweder als doppelte Mastspitze (mit so genannten Hörnern) bzw. als Erdseilseiltraverse<br />

mit zwei Erdseilen ausgeführt werden. Die beiden Erdseile befinden<br />

sich entweder an einer V-förmigen Mastspitze oder an einer separaten Erdseiltraverse.<br />

11 Baudurchführung<br />

Die Neubaumaßnahme umfasst das Errichten der Fundamente, die Montage des<br />

Mastgestänges, das Auflegen der Leiter- und Erdseile sowie die Montage des Zubehörs<br />

(z.B. Isolatoren).<br />

11.1 Zuwegung<br />

Zur Errichtung der geplanten Freileitungsmaste ist es erforderlich, die neuen Maststandorte<br />

mit Fahrzeugen und Geräten anzufahren. Die Zufahrten erfolgen dabei so<br />

weit wie möglich über bestehende öffentliche Straßen und Wege. Soweit dabei bisher<br />

unbefestigte oder teilbefestigte Wege ausgebessert oder befestigt werden müssen,<br />

so bleibt dieser Zustand dauerhaft erhalten.<br />

Für Maststandorte, die sich nicht unmittelbar neben Straßen oder Wegen befinden,<br />

müssen temporäre Zufahrten mit einer Breite von ca. 3 m eingerichtet werden (siehe<br />

Abbildung 6). Die Zuwegungen und Fahrzeugstandorte im Mastbereich werden mit<br />

Fahrbohlen oder anderen Systemen ausgelegt. Auf den Einsatz von Fahrbohlen o.ä.<br />

kann verzichtet werden, wenn die Witterungs- und Bodenverhältnisse dies zulassen.<br />

In besonderen Fällen werden Schotterwege erstellt. Die für die Zufahrten in Anspruch<br />

genommenen Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder hergestellt.

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