Erläuterungsbericht - Bezirksregierung Münster
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380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel – Bundesgrenze NL (Doetinchem), Bl. 4221/4222<br />
Abschnitt Pkt. Wittenhorst – Bundesgrenze NL<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 45<br />
toniert und nachfolgend der Mastfuß ausgerichtet sowie die Fundamentbewehrung<br />
eingebracht.<br />
Abbildung 8<br />
Montage der Fundamentbewehrung<br />
Der Transport des Betons zur Baustelle erfolgt mittels Betonmischfahrzeugen. Der<br />
Transportbeton wird sofort nach der Anlieferung auf der Baustelle mit Hilfe von Betonpumpen<br />
oder anderen Fördergeräten in die Baugrube eingebracht und durch Rütteln<br />
verdichtet. Die Einbringung des Betons in eine Fundamentgrube soll dabei möglichst<br />
ohne Unterbrechung erfolgen.<br />
Die Errichtung eines Fundamentes dauert ohne die Aushärtezeit des Betons ca. 2<br />
Wochen. Nach Abschluss des Betonierens wird die Baustelle von sämtlichen Rückständen<br />
geräumt und dieser ordnungsgemäß entsorgt. Die nachfolgende Aushärtung<br />
des Betons dauert ohne Sonderbehandlung des Betons mindestens 28 Tage.<br />
Bei Bohrpfahlfundamenten erhält jeder Masteckstiel ein eigenes Bohrfundament.<br />
Hierbei wird ein Stahlrohr mittels eines speziellen Bohrgerätes in den Boden gedreht<br />
und leer geräumt (Trockendrehbohrverfahren). Das eingedrehte Stahlrohr stützt zum<br />
einen das Bohrloch und dichtet es gleichzeitig gegen eindringendes Grundwasser<br />
ab. Nach Einbringen einer Bewehrung in die Baugrube bzw. in das Bohrloch erfolgt<br />
die Verfüllung mit Beton. Das Stahlrohr wird hiernach wieder entfernt. Danach erfolgen<br />
der Einbau und die Ausrichtung der mit dem Fundament zu verbindenden Füße<br />
des Stahlgittermastes.