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Erläuterungsbericht - Bezirksregierung Münster

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380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel – Bundesgrenze NL (Doetinchem), Bl. 4221/4222<br />

Abschnitt Pkt. Wittenhorst – Bundesgrenze NL<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 45<br />

toniert und nachfolgend der Mastfuß ausgerichtet sowie die Fundamentbewehrung<br />

eingebracht.<br />

Abbildung 8<br />

Montage der Fundamentbewehrung<br />

Der Transport des Betons zur Baustelle erfolgt mittels Betonmischfahrzeugen. Der<br />

Transportbeton wird sofort nach der Anlieferung auf der Baustelle mit Hilfe von Betonpumpen<br />

oder anderen Fördergeräten in die Baugrube eingebracht und durch Rütteln<br />

verdichtet. Die Einbringung des Betons in eine Fundamentgrube soll dabei möglichst<br />

ohne Unterbrechung erfolgen.<br />

Die Errichtung eines Fundamentes dauert ohne die Aushärtezeit des Betons ca. 2<br />

Wochen. Nach Abschluss des Betonierens wird die Baustelle von sämtlichen Rückständen<br />

geräumt und dieser ordnungsgemäß entsorgt. Die nachfolgende Aushärtung<br />

des Betons dauert ohne Sonderbehandlung des Betons mindestens 28 Tage.<br />

Bei Bohrpfahlfundamenten erhält jeder Masteckstiel ein eigenes Bohrfundament.<br />

Hierbei wird ein Stahlrohr mittels eines speziellen Bohrgerätes in den Boden gedreht<br />

und leer geräumt (Trockendrehbohrverfahren). Das eingedrehte Stahlrohr stützt zum<br />

einen das Bohrloch und dichtet es gleichzeitig gegen eindringendes Grundwasser<br />

ab. Nach Einbringen einer Bewehrung in die Baugrube bzw. in das Bohrloch erfolgt<br />

die Verfüllung mit Beton. Das Stahlrohr wird hiernach wieder entfernt. Danach erfolgen<br />

der Einbau und die Ausrichtung der mit dem Fundament zu verbindenden Füße<br />

des Stahlgittermastes.

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