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Erläuterungsbericht - Bezirksregierung Münster

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380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel – Bundesgrenze NL (Doetinchem), Bl. 4221/4222<br />

Abschnitt Pkt. Wittenhorst – Bundesgrenze NL<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 31<br />

Die neue Freileitung wird abschnittsweise im freiwerdenden Trassenraum der zu demontierenden<br />

Freileitung errichtet. In diesen Abschnitten reicht der vorhandene<br />

Schutzstreifen der Freileitung Bl. 1173 nicht aus, so dass der Schutzstreifen für die<br />

geplante Leitung Bl. 4222 erweitert werden muss.<br />

Ab Mast 25 wird die neue Leitung parallel an der UA Millingen vorbei bis Mast 27 geführt,<br />

um dann bis Mast 30 unter Nutzung des Schutzstreifens der demontierten 110-<br />

kV-Freileitung zu verlaufen. Die hier vorgesehene leichte Parallelführung zur bisherigen<br />

Leitung erfolgt zur Minimierung bestehender Belastungen zwischen Mast 27 und<br />

28. Zwischen Mast 28 und Mast 29 quert die Leitung die Bundesautobahn A 3.<br />

Eine kleine Verschwenkung erfolgt zwischen Mast 30 und 32 ebenfalls zur Entlastung<br />

dort gelegener Wohnbebauung. Ab Mast 32 bis Mast 35 verläuft die Leitung im<br />

vorhandenen Schutzstreifen.<br />

Zwischen Mast 35 und Mast 47 als Übergabemast in die Niederlande musste eine<br />

Neutrassierung erfolgen. Die Leitung verläuft hier durch größtenteils landwirtschaftlich<br />

geprägte Bereiche mit wenigen Hoflagen. Zwischen Mast 38 und Mast 39 quert<br />

die Leitung die Issel.<br />

Die geplante Höchstspannungsfreileitung Bl. 4222 ist in dem beschriebenen Streckenabschnitt<br />

mit zwei 380-kV-Stromkreisen belegt und verläuft durch das folgende<br />

Gebiet:<br />

Kreis Borken: Stadt Isselburg<br />

10 Angaben zur baulichen Gestaltung der Freileitung<br />

10.1 Technische Regelwerke<br />

Nach § 49 Abs. 1 EnWG sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass<br />

die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger<br />

Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.<br />

Nach § 49 Abs. 2 EnWG wird die Einhaltung der allgemeinen Regeln der Technik<br />

vermutet, wenn die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik<br />

Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten worden sind.<br />

Für die Errichtung der geplanten Höchstspannungsfreileitung sind die Europa-<br />

Normen EN 50341-1 [11], EN 50341-2 [12] und EN 50341-3-4 [13] maßgebend. Die<br />

vorgenannten Europa-Normen sind zugleich DIN VDE-Bestimmungen. Sie sind nach<br />

Durchführung des vom VDE-Vorstand beschlossenen Genehmigungsverfahrens unter<br />

der Nummer DIN VDE 0210: Freileitungen über AC 45 kV, Teil 1, Teil 2 und Teil 3

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