Erläuterungsbericht - Bezirksregierung Münster
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380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel – Bundesgrenze NL (Doetinchem), Bl. 4221/4222<br />
Abschnitt Pkt. Wittenhorst – Bundesgrenze NL<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 31<br />
Die neue Freileitung wird abschnittsweise im freiwerdenden Trassenraum der zu demontierenden<br />
Freileitung errichtet. In diesen Abschnitten reicht der vorhandene<br />
Schutzstreifen der Freileitung Bl. 1173 nicht aus, so dass der Schutzstreifen für die<br />
geplante Leitung Bl. 4222 erweitert werden muss.<br />
Ab Mast 25 wird die neue Leitung parallel an der UA Millingen vorbei bis Mast 27 geführt,<br />
um dann bis Mast 30 unter Nutzung des Schutzstreifens der demontierten 110-<br />
kV-Freileitung zu verlaufen. Die hier vorgesehene leichte Parallelführung zur bisherigen<br />
Leitung erfolgt zur Minimierung bestehender Belastungen zwischen Mast 27 und<br />
28. Zwischen Mast 28 und Mast 29 quert die Leitung die Bundesautobahn A 3.<br />
Eine kleine Verschwenkung erfolgt zwischen Mast 30 und 32 ebenfalls zur Entlastung<br />
dort gelegener Wohnbebauung. Ab Mast 32 bis Mast 35 verläuft die Leitung im<br />
vorhandenen Schutzstreifen.<br />
Zwischen Mast 35 und Mast 47 als Übergabemast in die Niederlande musste eine<br />
Neutrassierung erfolgen. Die Leitung verläuft hier durch größtenteils landwirtschaftlich<br />
geprägte Bereiche mit wenigen Hoflagen. Zwischen Mast 38 und Mast 39 quert<br />
die Leitung die Issel.<br />
Die geplante Höchstspannungsfreileitung Bl. 4222 ist in dem beschriebenen Streckenabschnitt<br />
mit zwei 380-kV-Stromkreisen belegt und verläuft durch das folgende<br />
Gebiet:<br />
Kreis Borken: Stadt Isselburg<br />
10 Angaben zur baulichen Gestaltung der Freileitung<br />
10.1 Technische Regelwerke<br />
Nach § 49 Abs. 1 EnWG sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass<br />
die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger<br />
Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.<br />
Nach § 49 Abs. 2 EnWG wird die Einhaltung der allgemeinen Regeln der Technik<br />
vermutet, wenn die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik<br />
Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten worden sind.<br />
Für die Errichtung der geplanten Höchstspannungsfreileitung sind die Europa-<br />
Normen EN 50341-1 [11], EN 50341-2 [12] und EN 50341-3-4 [13] maßgebend. Die<br />
vorgenannten Europa-Normen sind zugleich DIN VDE-Bestimmungen. Sie sind nach<br />
Durchführung des vom VDE-Vorstand beschlossenen Genehmigungsverfahrens unter<br />
der Nummer DIN VDE 0210: Freileitungen über AC 45 kV, Teil 1, Teil 2 und Teil 3