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Erläuterungsbericht - Bezirksregierung Münster

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380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel – Bundesgrenze NL (Doetinchem), Bl. 4221/4222<br />

Abschnitt Pkt. Wittenhorst – Bundesgrenze NL<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 19<br />

Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz<br />

dienen und für die daher ein vordringlicher Bedarf besteht“. Gemäß<br />

§ 1 Abs. 2 EnLAG entsprechen die in den Bedarfsplan aufgenommenen Vorhaben<br />

den Zielsetzungen des § 1 EnWG. Für diese Vorhaben stehen damit die energiewirtschaftliche<br />

Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf fest.<br />

Der hier planfestzustellende Abschnitt Pkt. Wittenhorst bis zur Bundesgrenze zu den<br />

Niederlanden ist Teil der als Vorhaben Nr. 13 „Niederrhein/ Wesel – Landesgrenze<br />

NL (Richtung Doetinchem) Nennspannung 380 kV" im Bedarfsplan des EnLAG aufgeführten<br />

Höchstspannungsleitung. Damit ist gem. § 1 Abs. 2 EnLAG die Zielkonformität<br />

und der Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung vom Gesetzgeber festgestellt.<br />

An diese gesetzliche Bedarfsfestlegung sind sowohl die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin<br />

als auch die Planfeststellungsbehörde gebunden.<br />

7 Raumordnung<br />

7.1 Raumordnungsverfahren<br />

Im September 2011 wurde mit Ende des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben<br />

der 380-kV-Freileitung Wesel bis an die Bundesgrenze nach den Niederlanden im<br />

Zuge der Raumordnerischen Beurteilung mit Begründung (27.09.2011, Aktenzeichen<br />

32.1.2.3) durch die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> (Dezernat 32) in Zusammenarbeit mit<br />

der <strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf festgestellt, dass die beantragte Trassenführung mit<br />

den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.<br />

Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens sowie zur Koordination mit dem in<br />

den Niederlanden durchzuführenden Verfahren hat Amprion GmbH zusammen mit<br />

TennetTSO B. V. ein umfangreiches Trassensuchverfahren durchgeführt. Dieses hatte<br />

einerseits die hier beantragte Leitungsführung zum Ergebnis, andererseits wurde<br />

so der beantragte Grenzübergangspunkt und damit die Schnittstelle zu der niederländischen<br />

Leitung gefunden. Im Rahmen des niederländischen Zulassungsverfahrens<br />

wurde dieser Grenzübergangspunkt im Juli 2013 durch Beschluss der zuständigen<br />

Ministerien bestätigt (vgl. Anlage14).<br />

Das parallele Verfahren in den Niederlanden zur Zulassung des Streckenabschnitts<br />

von der Bundesgrenze nach Deutschland bis nach Doetinchem ist bereits so weit<br />

fortgeschritten, dass mit einem Abschluss durch entsprechende Auslegung der Ergebnisse<br />

im April 2014 gerechnet werden kann.

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