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Erläuterungsbericht - Bezirksregierung Münster

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380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel – Bundesgrenze NL (Doetinchem), Bl. 4221/4222<br />

Abschnitt Pkt. Wittenhorst – Bundesgrenze NL<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 39<br />

verbindenden Füße des Stahlgittermastes. Die vier einzelnen Bohrpfahlfundamente<br />

haben eine Tiefe von ca. 10,0 - 24,0 m bei 380-kV-Masten unter der Erdoberkante.<br />

Das Bohrfundament hat einen Durchmesser von ca. 1,2 m bei 380-kV-Masten. Der<br />

Bohraushub wird am jeweiligen Maststandort zwischengelagert und nach Abschluss<br />

der Arbeiten abtransportiert.<br />

In der Anlage 6 (Fundamenttabelle) sind die aufgrund der oben genannten Untersuchungen<br />

und qualifizierten Abschätzungen ermittelten Fundamentarten und deren<br />

äußere Dimensionierung für jeden geplanten Mast aufgeführt.<br />

Die Ermittlung der exakten Fundamentgröße und -art erfolgt im Zusammenhang mit<br />

der Erstellung der Bauausführungsunterlagen nach dem Planfeststellungsbeschluss,<br />

wenn alle Maststandorte einer Baugrunduntersuchung unterzogen werden können.<br />

Hierbei werden grundsätzlich nur geringe Änderungen (i.d.R. eine Reduzierung) der<br />

geplanten Fundamentgröße erwartet.<br />

Anhand der ermittelten Bodenart, der Form der Maste, der Größe und Art der Belastung<br />

wird von einem zertifizierten Statikbüro die Fundamentgröße des jeweiligen<br />

Mastes festgelegt.<br />

10.5 Berechnungs- und Prüfverfahren für Mastfundamente<br />

Die Gründungen der Maste erfolgen so, dass die bei allen zu berücksichtigenden<br />

Lastfällen auftretenden Bauwerkslasten mit ausreichender Sicherheit in den vorhandenen<br />

Baugrund eingeleitet werden und außerdem keine unzulässigen Bewegungen<br />

der Gründungskörper auftreten.<br />

Die Bestimmung der Fundamentart und Fundamentdimensionierung erfolgt unter Berücksichtigung<br />

der vom verwendeten Mast auf die Gründung wirkenden Kräfte, der<br />

vorhandenen, lokalen räumlichen Platzverhältnisse und den vorhandenen Kenntnissen<br />

über den Baugrund. Für die Bestimmung des Baugrundes wird eine Bodenuntersuchung<br />

auf Grundlage von Probebohrungen durchgeführt, die alle die Tragfähigkeit<br />

beeinflussenden Bodenschichten erfasst und die Bodenart, den Wassergehalt, den<br />

Grundwasserstand sowie die Standfestigkeit und Lagerungsdichte feststellt.<br />

Bei der Auswahl einer Gründungsart muss von ihrer Grenztragfähigkeit ausgegangen<br />

werden. Die Grenztragfähigkeit, d.h. die Last, bei deren Überschreitung die Gründung<br />

ihre Funktion nicht mehr wahrnehmen kann oder versagt, ist eine spezifische<br />

Eigenschaft jeder Gründungsart.<br />

Methoden zur Ermittlung der Grenztragfähigkeiten sind zum einen die geotechnische<br />

und zum anderen die bautechnische Bemessung.

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