2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim
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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />
Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Angeschriebene TÖBs und<br />
sonstige Behörden<br />
Stellungnahme<br />
Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />
Raumgutachtens. Weder bezogen auf den Flächenanteil der Landwirtschaftsflächen<br />
an der Gesamtgemarkung noch bezogen auf die Qualität der beanspruchten<br />
Landwirtschaftsflächen kann die VVG in der Abwägung gegenüber<br />
der privilegierten Windenergienutzung einen relevanten entgegenstehenden<br />
Belang anführen.<br />
Der Anregung wird teilweise gefolgt<br />
Soweit relevante Auswirkungen wie beispielsweise bei der Putenzucht bekannt<br />
und nachvollziehbar sind werden sie dargelegt.<br />
Dass die sporadisch in der Nachbarschaft arbeitenden Landbewirtschafter<br />
beeinträchtigt werden, ist dagegen nicht zu erwarten.<br />
Kenntnisnahme<br />
Dies wurde bereits berücksichtigt.<br />
Durch den gewählten Vorsorgeabstand von 700 m auch um die Aussiedlerhöfe<br />
sind betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten sicher gestellt und ist die Wohnnutzung<br />
ausreichend berücksichtigt.<br />
Auch ist eine potentielle Beeinträchtigung benachbarter landwirtschaftlicher<br />
Flächen darzulegen. Dort kann es ggf. zu Beeinträchtigungen<br />
der Bewirtschaftung und negativen Auswirkungen durch Immissionen<br />
(Geräusche, Schlagschatten etc.) auf die dort arbeitenden<br />
Landbewirtschafter sowie Tiere kommen.<br />
Auch können evtl. angrenzend an die Vorrangflächen neue bauliche<br />
Anlagen bzw. Nutzungsänderungen ausgeschlossen sein, die der<br />
Nutzung der Windenergie entgegenstehen, wodurch bei zukünftigen<br />
landwirtschaftlichen Vorhaben die betriebliche Entwicklung eingeschränkt<br />
sein kann. Für die Wohnbebauung (z.B. Aussiedlerhöfe) sind<br />
im Übrigen ausreichende Abstände vorzusehen.<br />
Auch ist für bestehende und geplante Tierhaltungen (Puten) westlich<br />
und östlich der Vorrangfläche 7 ein Gutachten zur Auswirkung des<br />
Schattenwurfs zu erstellen.<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt<br />
Der Konflikt kann bewältigt werden und es ist Aufgabe des immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens durch entsprechende Auflagen hier einen<br />
ausreichenden (Sicht-) Schutz sicherzustellen. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung<br />
wurde, wie aus Plan 1 des Vorentwurfs ersichtlich ist, bei Fläche<br />
7 ein Vorsorgeabstand von 250m zu der geplanten Tierhaltung eingehalten.<br />
Der Anregung wird teilweise gefolgt<br />
Die Beschreibung der Standorte wird in der FNP-Darstellung bezgl. der aktuellen<br />
Nutzung konkretisiert.<br />
Auf dem Gebiet der VVG <strong>Crailsheim</strong> hat die Regionalplanung basieren auf der<br />
Flurbilanz und der ausgewiesenen Vorrangfluren kein einziges „Vorranggebiet<br />
für die Landwirtschaft“ ausgewiesen und lediglich 4 kleine „Vorbehaltsgebiete<br />
für die Landwirtschaft“ dargestellt. Eine kleinräumigere Darstellung landwirtschaftlicher<br />
Vorrangfluren bedeutet auf der Ebene der Flächennutzungsplanung<br />
ohne konkrete Standortplanung keinen abwägungsrelevanten Erkenntnisgewinn.<br />
Innerhalb der im FNP-Vorentwurf/ Raumgutachten dargestellten Konzentrationszonen<br />
können überschlägig 6 bis 8 WEA auf Landwirtschaftsflächen errichtet<br />
werden, so dass von den rund 1<strong>2.</strong>939 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche<br />
der VVG (Statistisches Landesamt) nur rund 1,2ha bis 1,6ha (0,01%) benötigt<br />
Gegenstand des Teil-FNP der WG <strong>Crailsheim</strong> ist die Festsetzung von<br />
„Vorrangflächen Windenergie". Die Eingrenzung der Gebiete erfolgte<br />
in mehreren Schritten:<br />
• Ausschlussflächen und resultierende Weißflächen<br />
• Technische Eignung verbliebener Weißflächen<br />
• Kommunale Planungsabsichten und entgegenstehende <strong>Belange</strong><br />
• Auswahl der geplanten Vorrangflächen.<br />
Da die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in diesen Prüfschritten<br />
nicht als Kriterium enthalten ist (der Begriff „Landwirtschaft" findet sich<br />
nicht im Raumgutachten), liegen als Ergebnis der Abwägung die Sondergebiete<br />
weitgehend im Wald und auf landwirtschaftlichen Flächen.<br />
Ausgewählt wurden 7 Gebiete mit insgesamt 600 ha:<br />
1. <strong>Crailsheim</strong> Westlich Burgberg 125 ha<br />
<strong>2.</strong> Frankenhardt Nordwestlich Steinehaig 62 ha<br />
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