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2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim

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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />

Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Angeschriebene TÖBs und<br />

sonstige Behörden<br />

Stellungnahme<br />

Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />

Raumgutachtens. Weder bezogen auf den Flächenanteil der Landwirtschaftsflächen<br />

an der Gesamtgemarkung noch bezogen auf die Qualität der beanspruchten<br />

Landwirtschaftsflächen kann die VVG in der Abwägung gegenüber<br />

der privilegierten Windenergienutzung einen relevanten entgegenstehenden<br />

Belang anführen.<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt<br />

Soweit relevante Auswirkungen wie beispielsweise bei der Putenzucht bekannt<br />

und nachvollziehbar sind werden sie dargelegt.<br />

Dass die sporadisch in der Nachbarschaft arbeitenden Landbewirtschafter<br />

beeinträchtigt werden, ist dagegen nicht zu erwarten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Dies wurde bereits berücksichtigt.<br />

Durch den gewählten Vorsorgeabstand von 700 m auch um die Aussiedlerhöfe<br />

sind betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten sicher gestellt und ist die Wohnnutzung<br />

ausreichend berücksichtigt.<br />

Auch ist eine potentielle Beeinträchtigung benachbarter landwirtschaftlicher<br />

Flächen darzulegen. Dort kann es ggf. zu Beeinträchtigungen<br />

der Bewirtschaftung und negativen Auswirkungen durch Immissionen<br />

(Geräusche, Schlagschatten etc.) auf die dort arbeitenden<br />

Landbewirtschafter sowie Tiere kommen.<br />

Auch können evtl. angrenzend an die Vorrangflächen neue bauliche<br />

Anlagen bzw. Nutzungsänderungen ausgeschlossen sein, die der<br />

Nutzung der Windenergie entgegenstehen, wodurch bei zukünftigen<br />

landwirtschaftlichen Vorhaben die betriebliche Entwicklung eingeschränkt<br />

sein kann. Für die Wohnbebauung (z.B. Aussiedlerhöfe) sind<br />

im Übrigen ausreichende Abstände vorzusehen.<br />

Auch ist für bestehende und geplante Tierhaltungen (Puten) westlich<br />

und östlich der Vorrangfläche 7 ein Gutachten zur Auswirkung des<br />

Schattenwurfs zu erstellen.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt<br />

Der Konflikt kann bewältigt werden und es ist Aufgabe des immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens durch entsprechende Auflagen hier einen<br />

ausreichenden (Sicht-) Schutz sicherzustellen. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung<br />

wurde, wie aus Plan 1 des Vorentwurfs ersichtlich ist, bei Fläche<br />

7 ein Vorsorgeabstand von 250m zu der geplanten Tierhaltung eingehalten.<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt<br />

Die Beschreibung der Standorte wird in der FNP-Darstellung bezgl. der aktuellen<br />

Nutzung konkretisiert.<br />

Auf dem Gebiet der VVG <strong>Crailsheim</strong> hat die Regionalplanung basieren auf der<br />

Flurbilanz und der ausgewiesenen Vorrangfluren kein einziges „Vorranggebiet<br />

für die Landwirtschaft“ ausgewiesen und lediglich 4 kleine „Vorbehaltsgebiete<br />

für die Landwirtschaft“ dargestellt. Eine kleinräumigere Darstellung landwirtschaftlicher<br />

Vorrangfluren bedeutet auf der Ebene der Flächennutzungsplanung<br />

ohne konkrete Standortplanung keinen abwägungsrelevanten Erkenntnisgewinn.<br />

Innerhalb der im FNP-Vorentwurf/ Raumgutachten dargestellten Konzentrationszonen<br />

können überschlägig 6 bis 8 WEA auf Landwirtschaftsflächen errichtet<br />

werden, so dass von den rund 1<strong>2.</strong>939 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche<br />

der VVG (Statistisches Landesamt) nur rund 1,2ha bis 1,6ha (0,01%) benötigt<br />

Gegenstand des Teil-FNP der WG <strong>Crailsheim</strong> ist die Festsetzung von<br />

„Vorrangflächen Windenergie". Die Eingrenzung der Gebiete erfolgte<br />

in mehreren Schritten:<br />

• Ausschlussflächen und resultierende Weißflächen<br />

• Technische Eignung verbliebener Weißflächen<br />

• Kommunale Planungsabsichten und entgegenstehende <strong>Belange</strong><br />

• Auswahl der geplanten Vorrangflächen.<br />

Da die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in diesen Prüfschritten<br />

nicht als Kriterium enthalten ist (der Begriff „Landwirtschaft" findet sich<br />

nicht im Raumgutachten), liegen als Ergebnis der Abwägung die Sondergebiete<br />

weitgehend im Wald und auf landwirtschaftlichen Flächen.<br />

Ausgewählt wurden 7 Gebiete mit insgesamt 600 ha:<br />

1. <strong>Crailsheim</strong> Westlich Burgberg 125 ha<br />

<strong>2.</strong> Frankenhardt Nordwestlich Steinehaig 62 ha<br />

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