2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim
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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />
Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Angeschriebene TÖBs und<br />
sonstige Behörden<br />
Stellungnahme<br />
Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />
Vorrangflächenoption 6<br />
Der Standort in einem exponierten Bereich des Schichtstufenrandes<br />
der <strong>Crailsheim</strong>er Bucht besteht aus zwei Teilflächen und grenzt im<br />
südlichen Abschnitt an eine mögliche Planfläche des Verwaltungsraumes<br />
Fichtenau-Kreßberg an.<br />
Die südliche Teilfläche liegt innerhalb des Regionalen Grünzuges<br />
„Raum <strong>Crailsheim</strong>". Nach den Zielsetzungen des Regionalplans Heilbronn-Franken<br />
2020 widerspricht die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
für Windkraft den Zielsetzungen für den Regionalen Grünzug<br />
(Plansatz 3.1.1).<br />
In der laufenden Teilfortschreibung des Regionalplans zum Thema<br />
Windenergie soll eine Ergänzung des Plansatzes 3.1.1 dahingehend<br />
erfolgen, in Regionalen Grünzügen die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
für Windenergie unter definierten Bedingungen zuzulassen.<br />
Hierzu gehören neben einer ausreichenden Standorteignung auch die<br />
Verträglichkeit mit den Funktionen des Regionalen Grünzuges, die<br />
Vermeidung von teilräumlichen Überlastungen und das Fehlen freiraumschonenderer<br />
Alternativen.<br />
Aufgrund der vorliegenden Konfliktkonstellation ist derzeit keine abschließende<br />
Prognose zur Zulassung einer Ausnahme möglich.<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt<br />
Alle Fakten sind bekannt, so dass der RV die Zulassung der Konzentrationszone<br />
in diesem randlichen Bereich des Regionalen Grünzuges hätte abschließend<br />
prüfen können.<br />
Dem Regionalverband ist auch bekannt, dass die Nachbarkommune unmittelbar<br />
angrenzend eine Konzentrationszone plant und dieser Planung der Regionale<br />
Grünzug nicht entgegengehalten werden kann.<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt<br />
Ziel des Generalwildwegeplans als Teil der Biotopverbundplanung ist es, der<br />
Verinselung von Lebensräumen entgegenzuwirken. Im Gegensatz zu anderen<br />
Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen- und Schienenwegen besteht bei den<br />
geplanten WEA keine Veranlassung, diese als mögliche Barriere für am Boden<br />
lebende und sich ausbreitende Arten anzusehen. Ohne dass dieser Nachweis<br />
erbracht ist oder eine gesetzliche Vorgabe die Kommunen hierzu verpflichtet,<br />
kann und wird die VVG keine für die Windenergienutzung geeignet Flächen für<br />
die Windenergienutzung ausschließen, die im Bereich des Generalwildwegeplans<br />
bzw. Wildwegekonzeptes liegen.<br />
Kenntnisnahme<br />
Das (südliche) Plangebiet liegt überwiegend innerhalb eines Wildtierkorridors<br />
des Generalwildwegeplanes. Zusammen mit dem auf Gemarkung<br />
Kreßberg geplanten Konzentrationsstandort ist eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung des Wildtierkorridors nicht auszuschließen.<br />
Im Östlichen Randbereich ist ein Erholungswald der Stufe 2 in die<br />
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