2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim
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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />
Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Angeschriebene TÖBs und<br />
sonstige Behörden<br />
Schreiben vom 20.03.2013<br />
Stellungnahme<br />
kartiert. In diesen Bereichen befinden sich Tonhänge. Diese scheiden<br />
als Baugrund bzw. für Erschließungsmaßnahmen aus (vgl. Standortskarte).<br />
In der Standortskarte sind wechselfeuchte Teilbereiche ausgewiesen.<br />
In diesen Bereichen besteht eine erhöhte Sturmwurfgefährdung<br />
bei Eingriffen in den Waldverband. Im Nordwesten wird randlich<br />
wird ein 160-jähriger Buchenbestand berührt. In diesem Bereich ist mit<br />
artenschutzfachlichen <strong>Belange</strong>n zu rechnen. Die Biotope 6825-0532-<br />
96 Teich (geschützt nach § 32 NatSchG) und 6825-0534-96 Bachlauf<br />
(geschützt nach § 32 NatSchG) liegen in der Fläche. Die Fläche liegt<br />
zumindest in Teilen im Bereich des Wildtierkorridors des Generalwildwegeplanes,<br />
welcher auf ca. 1000 m Breite berücksichtigt werden soll<br />
(detailliertere Informationen über die Forstliche Versuchs-und Forschungsanstalt<br />
Baden-Württemberg; Herr Strein). Eine Grunderschließung<br />
der Fläche ist vorhanden. Jedoch muss davon ausgegangen<br />
werden, dass die vorhandenen Fahrwege für den Transport der<br />
Windenergieanlagen zu schmal und die Kurvenradien zu gering sind.<br />
Für den Ausbau und die Verbreiterung, sowie für den Neubau der<br />
Fahrwege sind zusätzliche Waldflächen nötig.<br />
Fläche 3<br />
Die Fläche ist Staatswald. In Teilen entspricht die Fläche dem Entwurf<br />
für Vorranggebiete für Windenergie des Regionalplanes. In der<br />
Standortskarte sind weite Teile als wechselfeuchte Standorte ausgewiesen.<br />
In diesen Bereichen besteht eine erhöhte Sturmwurfgefährdung<br />
bei Eingriffen in den Waldverband. Die Biotope 6925-6064-96<br />
Bergbach (geschützt nach § 32 NatSchG) und teilweise 6925-6040-96<br />
Tümpel (geschützt nach § 32 NatSchG) liegen in der Fläche.<br />
Eine Grunderschließung der Fläche ist vorhanden. Jedoch muss davon<br />
ausgegangen werden, dass die vorhandenen Fahrwege für den<br />
Transport der Windenergieanlagen zu schmal und die Kurvenradien<br />
zu gering sind. Für den Ausbau und die Verbreiterung, sowie für den<br />
Neubau der Fahrwege sind zusätzliche Waldflächen nötig.<br />
Die Fläche liegt zumindest in Teilen im Bereich des Wildtierkorridors<br />
des Generalwildwegeplanes, welcher auf ca. 1000 m Breite berücksichtigt<br />
werden soll (detailliertere Informationen über die Forstliche<br />
Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg; Herr Strein).<br />
Zur genauen Lage und Positionierung der Potentialflächen innerhalb<br />
Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />
weiterhin der Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 Gültigkeit behält, dient das<br />
Beteiligungsverfahren nach dem BauGB der Abstimmung über die Vereinbarkeit<br />
(s. auch Nr. 5).<br />
Kenntnisnahme<br />
Die Eigentumsverhältnisse sind für die Bauleitplanung der VVG nicht relevant.<br />
Ansonsten sind die dargelegten nur kleinteiligen bzw. kleinräumigen <strong>Belange</strong><br />
kein Hinderungsgrund für die Darstellung als Konzentrationszone, da im nachfolgenden<br />
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, wenn die<br />
konkrete Anlagenanzahl und auch die Zuwegung und die Standorte geplant<br />
werden, hierauf, sofern erforderlich, reagiert werden kann.<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt<br />
Ziel der Biotopverbundplanung ist es der Verinselung von Lebensräumen entgegenzuwirken.<br />
Im Gegensatz zu anderen Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen-<br />
und Schienenwegen besteht bei den geplanten WEA keine Veranlassung,<br />
diese als mögliche Barriere für am Boden lebende und sich ausbreitende Arten<br />
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