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2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim

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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />

Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Angeschriebene TÖBs und<br />

sonstige Behörden<br />

Stellungnahme<br />

auch als regional bedeutsames Kulturdenkmal im Fachplan „Kulturdenkmale"<br />

des Regionalverbands Heilbronn-Franken und des Landesdenkmalamtes<br />

von 2003 vermerkt und kartiert. Die Tatsache, dass<br />

die Anhäuser Mauer sogar das Titelblatt dieses genannten Fachplans<br />

ziert, ist zudem ein wichtiger Hinweis auf die ganz besondere Wertigkeit<br />

des Kulturdenkmals für die Region. Auch in landesweiter Sicht<br />

dürfte die Anhäuser Mauer als Rest eines Paulinereremitenklosters<br />

ein hohes Alleinstellungsmerkmal besitzen und nur wenige Vergleiche<br />

zulassen.<br />

Konservatorisches Ziel ist der ungestörte Erhalt dieses Kulturdenkmals<br />

in der Landschaft, sowohl bezogen auf seine im Boden befindlichen<br />

archäologischen Bestandteile als auch in ganz besonderem<br />

Maße bezogen auf den Rest der Chorwand mit seinen Grabsteinen<br />

als Landmarke und Wahrzeichen der Gegend. Insbesondere von den<br />

Hauptsichtpunkten von Südosten auf der Straße von Groningen und<br />

von Südwesten auf der Straße von Bölgental werden im unmittelbaren<br />

Blickfeld auf die Anhäuser Mauer die dahinterliegenden Windkraftanlagen<br />

auch im Wald deutlich sichtbar sein.<br />

Die Errichtung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe würde<br />

durch die Andersartigkeit und technische Prägung der Bauwerke und<br />

die erheblich größere Höhe (die Anhäuser Mauer ist ca. 20 m hoch)<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung der historisch überlieferten kulturlandschaftlichen<br />

Solitärlage des Denkmals darstellen, womit <strong>Belange</strong><br />

des Umgebungsschutzes gem. § 15 Abs. 3 DSchG betroffen sind.<br />

Wir haben daher Bedenken zur Potentialfläche 7 und regen dringend<br />

an, das in der Region einmalige Kulturdenkmal im kompletten umliegenden<br />

Hochflächenareal samt den umliegenden, dem Kulturdenkmal<br />

Ruhe gebenden Waldflächen (vgl. auch <strong>Belange</strong> der archäologischen<br />

Denkmalpflege weiter unten) von Windkraftanlagen freizuhalten und<br />

somit die landschaftliche Integrität dieser Landmarke zu gewährleisten.<br />

Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt<br />

Die „Anhäuser Mauer“ ist als Relikt einer Chorwand aufgrund der geringen<br />

Größe in der Landschaft kaum wahrnehmbar bzw. bereits durch einen Obstbaum<br />

schnell verdeckt und jedenfalls aus der Distanz keinesfalls als Teil einer<br />

alten Chorwand erkennbar. Das Mauerrelikt ist nur aus unmittelbarer Nähe zu<br />

identifizieren und zu würdigen. Aus diesem verbliebenen Mauerrelikt kann aus<br />

Sicht der VVG kein Umgebungsschutz im 360° Umkreis und mit mehr als 300m<br />

abgeleitet werden, nur um damit lediglich die Assoziation einer historischen<br />

Solitärlage zu schützen.<br />

Die Funktion „Ruhe gebender Waldflächen“ kann bei dem mitten in der Feldflur<br />

gelegenen Mauerrelikt nicht nachvollzogen werden.<br />

Aus Sicht der VVG ist es ausreichend, wenn zur Würdigung des Standorts und<br />

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