2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim
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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />
Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Angeschriebene TÖBs und<br />
sonstige Behörden<br />
Stellungnahme<br />
auch als regional bedeutsames Kulturdenkmal im Fachplan „Kulturdenkmale"<br />
des Regionalverbands Heilbronn-Franken und des Landesdenkmalamtes<br />
von 2003 vermerkt und kartiert. Die Tatsache, dass<br />
die Anhäuser Mauer sogar das Titelblatt dieses genannten Fachplans<br />
ziert, ist zudem ein wichtiger Hinweis auf die ganz besondere Wertigkeit<br />
des Kulturdenkmals für die Region. Auch in landesweiter Sicht<br />
dürfte die Anhäuser Mauer als Rest eines Paulinereremitenklosters<br />
ein hohes Alleinstellungsmerkmal besitzen und nur wenige Vergleiche<br />
zulassen.<br />
Konservatorisches Ziel ist der ungestörte Erhalt dieses Kulturdenkmals<br />
in der Landschaft, sowohl bezogen auf seine im Boden befindlichen<br />
archäologischen Bestandteile als auch in ganz besonderem<br />
Maße bezogen auf den Rest der Chorwand mit seinen Grabsteinen<br />
als Landmarke und Wahrzeichen der Gegend. Insbesondere von den<br />
Hauptsichtpunkten von Südosten auf der Straße von Groningen und<br />
von Südwesten auf der Straße von Bölgental werden im unmittelbaren<br />
Blickfeld auf die Anhäuser Mauer die dahinterliegenden Windkraftanlagen<br />
auch im Wald deutlich sichtbar sein.<br />
Die Errichtung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe würde<br />
durch die Andersartigkeit und technische Prägung der Bauwerke und<br />
die erheblich größere Höhe (die Anhäuser Mauer ist ca. 20 m hoch)<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung der historisch überlieferten kulturlandschaftlichen<br />
Solitärlage des Denkmals darstellen, womit <strong>Belange</strong><br />
des Umgebungsschutzes gem. § 15 Abs. 3 DSchG betroffen sind.<br />
Wir haben daher Bedenken zur Potentialfläche 7 und regen dringend<br />
an, das in der Region einmalige Kulturdenkmal im kompletten umliegenden<br />
Hochflächenareal samt den umliegenden, dem Kulturdenkmal<br />
Ruhe gebenden Waldflächen (vgl. auch <strong>Belange</strong> der archäologischen<br />
Denkmalpflege weiter unten) von Windkraftanlagen freizuhalten und<br />
somit die landschaftliche Integrität dieser Landmarke zu gewährleisten.<br />
Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt<br />
Die „Anhäuser Mauer“ ist als Relikt einer Chorwand aufgrund der geringen<br />
Größe in der Landschaft kaum wahrnehmbar bzw. bereits durch einen Obstbaum<br />
schnell verdeckt und jedenfalls aus der Distanz keinesfalls als Teil einer<br />
alten Chorwand erkennbar. Das Mauerrelikt ist nur aus unmittelbarer Nähe zu<br />
identifizieren und zu würdigen. Aus diesem verbliebenen Mauerrelikt kann aus<br />
Sicht der VVG kein Umgebungsschutz im 360° Umkreis und mit mehr als 300m<br />
abgeleitet werden, nur um damit lediglich die Assoziation einer historischen<br />
Solitärlage zu schützen.<br />
Die Funktion „Ruhe gebender Waldflächen“ kann bei dem mitten in der Feldflur<br />
gelegenen Mauerrelikt nicht nachvollzogen werden.<br />
Aus Sicht der VVG ist es ausreichend, wenn zur Würdigung des Standorts und<br />
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