2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim
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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />
Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Angeschriebene TÖBs und<br />
sonstige Behörden<br />
Stellungnahme<br />
Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />
4. Feuchtflächen Hinteres Christfeld NW Connenweiler (NO, außerhalb)<br />
5. Feuchtgebiet im Christfeld NW Connenweiler (0, außerhalb)<br />
6. Magerrasen Christfeld NW Connenweiler (O, außerhalb)<br />
7. Nasswiesen schlossfeld W Connenweiler (O; außerhalb)<br />
8. Fließgewässer W Rechenberg (SO, außerhalb)<br />
9. Nasswiesen Rehhecke W Connenweiler (SO-Rand, größtenteils<br />
innerhalb)<br />
10. Quellbäche des Rotbachs (2) (SO-Rand, außerhalb)<br />
11. Sägbach SO Stimpfach (W-Rand, außerhalb)<br />
Fläche 6:<br />
Im engen Radius von 1 km um die Vorrangflächen liegen keine Hinweise<br />
auf Lebensstätten von windkraftempfindlichen Vogelarten vor.<br />
In der nördlichen und südlichen Teilfläche des Vorranggebiets sind<br />
keine geschützten Biotope innerhalb und in einem Abstand von 200 m<br />
um den äußeren Rand der Vorrangflächen kartiert.<br />
Aufgrund der Lage des Vorranggebiets im Bereich der Keuperstufe<br />
wird eine Landschaftsbildanalyse befürwortet.<br />
Der Anregung wird gefolgt<br />
Bei Fläche 6 wird somit nicht in einen Verbotstatbestand hineingeplant.<br />
Kenntnisnahme<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt<br />
Dass die Konzentrationszone 6 im Bereich der Keuperstufe sehr exponiert liegt<br />
ist unstrittig. Zu diesem Sachverhalt würde eine Landschaftsbildanalyse keinen<br />
zusätzlichen Erkenntnisgewinn bringen.<br />
Vor dem Hintergrund der angestrebten Energiewende und dem Erfordernis der<br />
Windenergienutzung ausreichend Raum einzuräumen, kann und darf die VVG<br />
die sehr windhöffigen Flächen im Bereich der Keuperstufe der Windenergienutzung<br />
nicht gänzlich entziehen. Allerdings möchte die VVG vermeiden, dass<br />
sich WEA entlang der exponierten Keuperstufe so verdichten, dass sie dort<br />
dominieren. Grundsätzlich wurde die Fläche 6 aus folgenden Gründen ausgewählt:<br />
• Eine gemarkungsübergreifende Fläche ist möglich<br />
• Der Abstand zur ebenfalls exponierten Fläche 5 ist ausreichend groß<br />
• Die bestehende (eingeklagte) WEA bei Wegses ist noch assoziiert<br />
Mit der sich abzeichnenden Umsetzung auch auf der Nachbargenmarkung<br />
kann der Windpark nach Osten erweitert werden, so dass die unmittelbar entlang<br />
der Keuperstufe aufgereihten WEA reduziert werden können. Aus diesem<br />
Grund wird der Nordteil der Fläche 6 auch nicht in den FNP-Entwurf übernommen.<br />
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