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2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim

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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />

Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Angeschriebene TÖBs und<br />

sonstige Behörden<br />

Stellungnahme<br />

Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />

4. Feuchtflächen Hinteres Christfeld NW Connenweiler (NO, außerhalb)<br />

5. Feuchtgebiet im Christfeld NW Connenweiler (0, außerhalb)<br />

6. Magerrasen Christfeld NW Connenweiler (O, außerhalb)<br />

7. Nasswiesen schlossfeld W Connenweiler (O; außerhalb)<br />

8. Fließgewässer W Rechenberg (SO, außerhalb)<br />

9. Nasswiesen Rehhecke W Connenweiler (SO-Rand, größtenteils<br />

innerhalb)<br />

10. Quellbäche des Rotbachs (2) (SO-Rand, außerhalb)<br />

11. Sägbach SO Stimpfach (W-Rand, außerhalb)<br />

Fläche 6:<br />

Im engen Radius von 1 km um die Vorrangflächen liegen keine Hinweise<br />

auf Lebensstätten von windkraftempfindlichen Vogelarten vor.<br />

In der nördlichen und südlichen Teilfläche des Vorranggebiets sind<br />

keine geschützten Biotope innerhalb und in einem Abstand von 200 m<br />

um den äußeren Rand der Vorrangflächen kartiert.<br />

Aufgrund der Lage des Vorranggebiets im Bereich der Keuperstufe<br />

wird eine Landschaftsbildanalyse befürwortet.<br />

Der Anregung wird gefolgt<br />

Bei Fläche 6 wird somit nicht in einen Verbotstatbestand hineingeplant.<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt<br />

Dass die Konzentrationszone 6 im Bereich der Keuperstufe sehr exponiert liegt<br />

ist unstrittig. Zu diesem Sachverhalt würde eine Landschaftsbildanalyse keinen<br />

zusätzlichen Erkenntnisgewinn bringen.<br />

Vor dem Hintergrund der angestrebten Energiewende und dem Erfordernis der<br />

Windenergienutzung ausreichend Raum einzuräumen, kann und darf die VVG<br />

die sehr windhöffigen Flächen im Bereich der Keuperstufe der Windenergienutzung<br />

nicht gänzlich entziehen. Allerdings möchte die VVG vermeiden, dass<br />

sich WEA entlang der exponierten Keuperstufe so verdichten, dass sie dort<br />

dominieren. Grundsätzlich wurde die Fläche 6 aus folgenden Gründen ausgewählt:<br />

• Eine gemarkungsübergreifende Fläche ist möglich<br />

• Der Abstand zur ebenfalls exponierten Fläche 5 ist ausreichend groß<br />

• Die bestehende (eingeklagte) WEA bei Wegses ist noch assoziiert<br />

Mit der sich abzeichnenden Umsetzung auch auf der Nachbargenmarkung<br />

kann der Windpark nach Osten erweitert werden, so dass die unmittelbar entlang<br />

der Keuperstufe aufgereihten WEA reduziert werden können. Aus diesem<br />

Grund wird der Nordteil der Fläche 6 auch nicht in den FNP-Entwurf übernommen.<br />

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