2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim
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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />
Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Angeschriebene TÖBs und<br />
sonstige Behörden<br />
Stellungnahme<br />
vom Rotmilan-Brutplatz in 1,1 km Entfernung im Wäldchen „Sauerholz"<br />
westl. von Heinkenbusch nordöstlichen Brutplatz zu möglichen<br />
Jagdgebieten um Lorenzzimmern nicht auszuschließen. Bei Weiterverfolgung<br />
dieser Fläche müssten ggf. Flugbeobachtungen bzw. eine<br />
damit verbundene Raumanalyse im Genehmigungsverfahren erfolgen.<br />
Auf FNP-Ebene ist eine fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens<br />
von Nahrungshabitaten und Flugkorridoren notwendig.<br />
Das Raubwürger-Winterquartier liegt außerhalb des Untersuchungsradius<br />
von 500 m zu den beiden Teilflächen 1. Ein Kollisionsrisiko ist<br />
hier aufgrund des winterlichen Gaststatus als Teilzieher eher nicht zu<br />
erwarten. Einzeltiere können den Windkraftanlagen aufgrund der<br />
ausreichenden Abstände von mehr als 2 km zwischen Fläche 1 und<br />
der Regionalplan-Potenzialflächen ausweichen.<br />
Der Kranich-Rastplatz nördlich der Fläche 1 ist wegen der vorliegenden<br />
Enge der räumlich geeigneten Habitate als nicht gesichert zu<br />
betrachten. Vermutlich könnte es ich hier um rastende Graureiher<br />
handeln.<br />
Auf den Zufahrtswegen sind die Biotopansprüche angrenzender Flächen<br />
zu berücksichtigen. Innerhalb und in einem Puffer von 200m um<br />
den äußeren Rand der Vorrangfläche befinden sich folgende nach<br />
§ 32 gesetzlich geschützte Biotope, zu großen Teilen nach Waldbiotopkartierung:<br />
1. Wald mit seltenen Pflanzen O Lorenzenzimmern<br />
<strong>2.</strong> Pflanzenstandort SO Ölhaus (SO-Rand, außerhalb)<br />
3. Dachsbauklinge O Lorenzenzimmern (südl. Teilfläche, W-Rand,<br />
außerhalb)<br />
4. Bergbach W Dachsbauklinge (südl. Teilfläche, W-Rand, außerhalb)<br />
5. Wald mit seltenen Tieren W Ölhaus (nördl. Teilfläche, NO, größtenteils<br />
innerhalb)<br />
6. Eichen-Hainbuchenwald Höchenschlag (südl. Teilfläche, südlicher<br />
Rand, innerhalb)<br />
7. Teufelsklinge O Lorenzenzimmern (südl. Teilfläche, SW Rand,<br />
teilweise innerhalb)<br />
8. Tümpel SO Dachsbauklinge<br />
9. Tümpel N Burgberg (südl. Teilfläche, SO Rand, innerhalb liegend)<br />
Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Die dargelegten kleinräumigen und teilweise außerhalb gelegenen <strong>Belange</strong><br />
sind kein Hinderungsgrund für die Darstellung als Konzentrationszone, da im<br />
nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, wenn<br />
die konkrete Anlagenanzahl und auch die Zuwegung und die Standorte geplant<br />
werden, hierauf, sofern erforderlich, reagiert werden kann.<br />
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