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2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim

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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />

Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Angeschriebene TÖBs und<br />

sonstige Behörden<br />

Stellungnahme<br />

vom Rotmilan-Brutplatz in 1,1 km Entfernung im Wäldchen „Sauerholz"<br />

westl. von Heinkenbusch nordöstlichen Brutplatz zu möglichen<br />

Jagdgebieten um Lorenzzimmern nicht auszuschließen. Bei Weiterverfolgung<br />

dieser Fläche müssten ggf. Flugbeobachtungen bzw. eine<br />

damit verbundene Raumanalyse im Genehmigungsverfahren erfolgen.<br />

Auf FNP-Ebene ist eine fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens<br />

von Nahrungshabitaten und Flugkorridoren notwendig.<br />

Das Raubwürger-Winterquartier liegt außerhalb des Untersuchungsradius<br />

von 500 m zu den beiden Teilflächen 1. Ein Kollisionsrisiko ist<br />

hier aufgrund des winterlichen Gaststatus als Teilzieher eher nicht zu<br />

erwarten. Einzeltiere können den Windkraftanlagen aufgrund der<br />

ausreichenden Abstände von mehr als 2 km zwischen Fläche 1 und<br />

der Regionalplan-Potenzialflächen ausweichen.<br />

Der Kranich-Rastplatz nördlich der Fläche 1 ist wegen der vorliegenden<br />

Enge der räumlich geeigneten Habitate als nicht gesichert zu<br />

betrachten. Vermutlich könnte es ich hier um rastende Graureiher<br />

handeln.<br />

Auf den Zufahrtswegen sind die Biotopansprüche angrenzender Flächen<br />

zu berücksichtigen. Innerhalb und in einem Puffer von 200m um<br />

den äußeren Rand der Vorrangfläche befinden sich folgende nach<br />

§ 32 gesetzlich geschützte Biotope, zu großen Teilen nach Waldbiotopkartierung:<br />

1. Wald mit seltenen Pflanzen O Lorenzenzimmern<br />

<strong>2.</strong> Pflanzenstandort SO Ölhaus (SO-Rand, außerhalb)<br />

3. Dachsbauklinge O Lorenzenzimmern (südl. Teilfläche, W-Rand,<br />

außerhalb)<br />

4. Bergbach W Dachsbauklinge (südl. Teilfläche, W-Rand, außerhalb)<br />

5. Wald mit seltenen Tieren W Ölhaus (nördl. Teilfläche, NO, größtenteils<br />

innerhalb)<br />

6. Eichen-Hainbuchenwald Höchenschlag (südl. Teilfläche, südlicher<br />

Rand, innerhalb)<br />

7. Teufelsklinge O Lorenzenzimmern (südl. Teilfläche, SW Rand,<br />

teilweise innerhalb)<br />

8. Tümpel SO Dachsbauklinge<br />

9. Tümpel N Burgberg (südl. Teilfläche, SO Rand, innerhalb liegend)<br />

Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Die dargelegten kleinräumigen und teilweise außerhalb gelegenen <strong>Belange</strong><br />

sind kein Hinderungsgrund für die Darstellung als Konzentrationszone, da im<br />

nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, wenn<br />

die konkrete Anlagenanzahl und auch die Zuwegung und die Standorte geplant<br />

werden, hierauf, sofern erforderlich, reagiert werden kann.<br />

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